Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Beschluß

Topographia Germaniae
Beschluß
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1652, S. 129.
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Beschluß.

Es werden auch in den Relat. Bezendorff / in der Alten-Marck / Lichen / ein Städtlein in der Ucker-Marck; und andere Märckische Ort / das Städtlein Pritzlick / so einen grossen Viehmarckt haben soll; Nopoin / ein Städtlein (alda Anno 1626. die Burger / den Manßfeldischen kurtzumb kein Quartier haben geben wollen); Teupitz / zwischen Fredeland / und Mittewald / (alda Anno 1631. von Sarmünde kommende Käyserische gelegen seyn) Lehmersdorff / und Schwakerwald / an den Polnischen Gräntzen / (so Anno 1627. der Oberst Baudis angezündet haben soll) / etc. benahmset: weilen uns aber davon mehrer Bericht ermangelt; so haben wir solche Orth / unter den obbeschriebenen / einzubringen Bedenckens getragen. So seynd auch Flecken in Pommern / die Stadt-Gerechtigkeit haben / als Gartz / und Gingst / in der Insul Rügen; Horst / so zum Wolgastischen Hause; Lindau / so den Trampen. Lebe / so den Weyhern gehörig; Razebur / im neuen Stettinischen Synodo, Sagart / im Lande zu Rügen gelegen; Verchen / zum Closter Verchen gehörig / etc. davon aber noch zur Zeit ferners nichts gefunden wird.