Topographia Colonia et al.: Trier

Topographia Germaniae
Trier
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1646, S. 21–29.
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Trier.

Es wird diese weit-berühmbte Statt Lateinisch Treverorum civitas, Treveri, Treveris et Augusta Treverorum genannt / so man vnter allen Stätten in der gantzen Welt / für die ältiste helt / die vor Rom 1250. Jahr gestanden / vnd ihren Anfang im sechtzehenden Jahr deß Alters Abrahami, vnnd sieben der Königin Semiramidis, nach Erschaffung der Welt 1966. vnd nach der Sündflut / 310. von dem Tod Noae 39. genommen haben solle; wiewol auff solche alte Sachen nicht allwegen gewiß zugehen ist. Wilhelmus Kyriander, dieser Statt weyland Syndicus, hat von besagtem Jahr 1966. biß auff seine Zeit / die Historien solcher Statt beschrieben / so Anfangs zu Zweybrücken gedruckt / folgends Anno 1619. wider nachgedruckt worden seyn; welcher dann zu seinem Beweiß nicht allein die Trierischen Scribenten; sondern auch den Abbt von Vrsperg: Item / Sigebertum, Gotfridum Viterbiensem, Othonein Frisingensem, Aeneam Sylvium, Nauclerum, Albertum Crantzium, Munsterum, vnd Andream Althamerum, welche alle wollen / daß Trebeta, deß Nini Sohn / vnd besagter Semiramidis Stieff-Sohn / so von ihr / der Stieff-Mutter / vnnd auß seinem Väterlichen Königreich Babylonien / geflohen / dieselbe Anfangs erbawet habe: Von welchem Alter auch etwas in Topographia Helvetiae, bey Solothurn / gesagt worden ist. Sie war vor Zeiten gar groß; heutiges Tags aber / ist sie enger eingezogen / dardurch das Wässerlein Olevia, die Weberbach / mitten rinnet: Vnd hat gleichwol mehr Kirchen / wie man darfür helt / als ein einige andere Statt Teutschlands / so ihrer Grösse ist. Sie ligt schön an der Mosel / zwischen zween Bergen / als zwo Warten / oder Lug ins Land; vnnd wird die Höhe / so von Auffgang der Sonnen herein reychet / deß Martis, vnnd die vom Nidergang Apollinis-Berg / vnnd der daran vnten ligende Flecken / auch noch vom Apolline genannt. Vnd ist kein Zweiffel / es seye die Ebne / so vnter dem besagten Martis-Berg ligt / vnnd zu welcher man durch die Martis, jetzt Simeons / ins gemein Simeres-Pfort gehet / Campus Martis vor Zeiten genant worden. Dann nicht allein Tacitus dieser Statt offt gedencket; sondern sie ist auch / wegen ihres Ansehens / Gewalts / vnd daß sie zun Zeiten Keysers Constantii, die gröste Statt disseits der Alpen gewesen / das andere Rom / allerhand Römischen Gebäwen / vnnd Sachen / halber / vnd ein ansehenliche der Keyser / so sich offt allhie auffgehalten haben / Wohnung / von Marcellino, genannt worden; allda ein herrliche Schul gewesen: Folgends auch sich die Frantzösische Könige gern befunden haben. Vnd seyn / neben besagter Simeres Pfort / vnd Kirchen / auch sonsten noch etliche alte Sachen allhie zusehen / als die Alde-Pfort / vor Zeiten Porta Alba genant; da die alte Burg / vor Jahren Arx Alba geheissen / gestanden; die herrliche Brück vber die Mosel / mit sehr alten Pfeilern / vnnd Säulen: Item / zween hohe Thürn / neben S. Barbara wunderlichen Bawes; ein Theil von dem Amphitheatro vor der Alde-Pfort / so man ins gemein Catholdi Solium, vnnd Keiskeller nennet / da sehr grosses alt zerfallenes Gemäwer / welches / wie ein Berg / die Gebäw darunter bedecket: Item / die Pfaltz / oder Paltz / das ist / deß Churfürsten Pallast (so vor Zeiten der Pfaltzgraffen Sitz gewesen) in der Statt / vnd die gröste Kirch / da vor Zeiten S. Helenae Hauß gestanden; vnnd andere sehr alte vberbliebene Sachen mehr; so nach der letzten / durch die Nordmannen / erlittenen Niderlag / noch stehen: Vnd von denselben auch deß Freheri notae in Ausonii Mosellam, in addendis, zu lesen seyn. Dann / ob sie wol hernach nicht mehr so ansehenlich gewesen / als zuvor / da ihr fünff vornehme Stätte am Rheinstrom / mit vielem Lande / vnterwürffig waren; wie hievon / wie sie zugenommen / vnd vor Alters regiert worden: Item / was bey der Römer Regierung / von C. Julii Caesaris Zeiten an / biß auff den Tod Keysers Constantini M. da vorgangen: Item / von ihrer / vnd der alten Gallier Religion / neben vielen andern / auch Dionysius Strator, Jacobus de Guisa, vnd Lucius Tungrensis, geschrieben haben: So ist sie doch noch berühmbt / vnnd jederzeit wol bewohnt geblieben. Dann das Land herumb gut ist / auch Weinwachs / [22] die gedachte Mosel / oder Musel / vnnd die Levibach (so Freherus in notis in Auson. Mosellam, fol. 24. die Weberbach / von den Webern / so / neben den Wüll-Arbeitern / allhie in zimblicher Mänge seyn / auch ihr Collegium haben / nennet) hat. Zun Zeiten Keysers Wenceslai ist an Bevestigung der Statt starck gearbeitet / vnd vnter anderm der grosse / vnnd viereckichte Thurn bey besagter Simeonis Pfort / als ein herrliche Brustwehr / auffgeführet worden. Vnd ist sonsten die Statt / so fast ins Gevierdte / auff einem ebenen Lager / erbawen (ausser bey der Mosel / da sie sich ein wenig erstreckt) allenthalben mit einer grossen Mawer vmbgeben.

Von Kirchen seyn allhie. 1. S. Peters / oder die Ertzbischoffliche Haupt-Kirch / so auff einem Hügel / der allein in der Statt / gelegen ist. Ein gewaltiges starckes Werck / dergleichen in Gallia Belgica, nicht solle zufinden seyn / wie solches Ortelius in seinem Itineratio Gallo-Brabantino pag. 324. seq. beschreibet / vnd sagt: Weiln die Stein darbey / einer solchen verwunderlichen Grösse seyen / daß der gemeine Mann vorgebe / wie daß man sich deß Teuffels Hülff zu solchem Baw gebraucht habe. Vnd diese Stärcke kan ein Vrsach seyn / daß die Kirch nicht / wie andere alte herrliche Gebäw / durch der Hunnen / Francken / vnnd Nordmannen / Einfall / ist verderbet worden. Man hat in einen Altar / so gleichen Namen mit dieser Kirchen führet / Anno 1196. den Rock deß HERREN Christi / wie man darfür helt / gethan. 2. Vnser Frawen ansehenliche / vnd 3. S. Simeons / sehr alte Kirchen / so alles Stiffter seyn / vnnd ihre Domherrn haben: Wie auch 4. die fünff Pfarrkirchen / als zu S. Lorentzen / Gangolph / Paul / Anthonio / vnd Gervasio. Ferners ist da 5. S. Martini Abbtey (darinn ein sehr alte Bibliotheck / vnnd vnter andern Büchern auch S. Martini Leben geschriebener zufinden seyn solle.) Item / 6. der vier Bettel-Ordens-Klöster / oder Convent / nämlich der Prediger / Minoriten / Augustiner / vnd Carmeliten: Vnd 7. ein Jesuiter Collegium; da vorhin die Franciscaner gewohnt; so sich aber / als sie den Jesuiten gewichen seyn / in S. Germans Kloster gesetzt haben. Vber ermelte Kirchen / vnd Klöster / ist auch da 8. ein grosses Teutsches Hauß. 9. Ein Johanniter-Hauß / so auch nicht klein; bey welchen beyden Häusern Kirchen seyn. Vnd dann ist 10. der Fratrum Ignorantium Convent / welche von dem Ort / da sie wohnen / genannt worden. So seyn 11. auch in der Statt etliche Nonnen-Klöster / als das gar stattliche / so man in Horreo, die Oehre / Ohere (da vorhin ein Römische Kornschewer / oder Speicher / wie ein Pallast / gestanden / darauß König Dagobertus ein Kloster gemacht / vnnd demselben seine Tochter Irminam fürgesetzt hat / als Freherus not. in Auson. Mosel. fol. 104. schreibet) nennet: Item / zu S. Agnes / S. Catharina; der Rewerin; vnd noch drey andere Convent / oder Samblungen der grawen Schwestern / vnd der Nonnen deß Hospitals S. Johannis. 12. Ausser der Statt / aber gar nahend darbey / seyn die drey fürnehme Abbteyen / S. Maximini, S. Matthiae, vnnd der heiligen Mariae zu den Märtyrern / davor Zeiten das Capitolium gestanden; Item / 13. die gar grosse Carthausen; Vnd 14. die ansehenliche Stiffts-Kirchen S. Paulini; Vnd darüber 15. die Nonnen-Klöster zu S. Medardo; Lewenbruck; vnnd S. Barbara / so aber jetzt auch die Jesuiten innen haben. Vnd ligt S. Symphorians-Kirch / vnnd weyland ein Jungfrawen Wohnung / jetzt öde. Aber hergegen seyn 16. zu nächst bey der Statt noch vier Pfarrkirchen / nämlich / S.Johann / neben S. Barbara, S. Michaëlis, in den Mauren der Abbtey S. Maximini; S. Medardi, nahend S. Matthiae Kloster / vnnd S. Walpurgs / neben S. Paulini Stifft. Vnd dieses schreibet besagter Kyriander von seiner Zeit. Gedachtes S. Maximini Kloster / so sehr berühmbt / vnd reich / hat Keyser Constantinus Magnus, vnd seine Mutter Helena, gestifftet. Ist aber / zu deß obgemelten Ortelii Zeiten / von einer Brunst verderbt / da gelegen; Vnd haben die von Trier nicht zu lassen wollen / daß es wider erbawet werden möchte; dieweil es der Stattmawer so nahend; damit sich ein Feind nicht darinn auffhalten könte. Es schreibet Magerus de Advocatia armata cap. 5. nu. 170. fol. 128. daß dieser Abbt keinem Ertzbischoff / oder Bischoff; Vnd in dem Weltlichen allein dem Keyser vnterworffen; Der sieben fürnehmbsten Trierischen Kirchen Decanus, vnd der Keyserin Ertz-Caplan seye; welches letzte auch Freherus ad lib. 2. Petr. de Andlo, cap. 7. pag. 184. meldet. Es ist aber gleichwol der Ertzbischoff allhie mit ihme stäts strittig / vnd hat sich Keyser Ferdinandus II. in An. 1625. deß Abbts angenommen; als der Papst sein Election cassiert / vnd das Kloster dem Churfürsten in Commendam auffgetragen; wie hievon in dem Theatro Europaeo Abelini fol. 996. seqq. mit mehrerm zulesen ist. Vnd findet sich / daß Anno 1570 den 17. Februarii, der Churfürst zu Trier / diese Abbtey S. Maximini, sine onere, erhalten habe. Bruschius schreibet viel von diesem Benedictiner Kloster / darinn viel fürnehme Leut / sonderlich die heiligen Agritius, vnnd Maximinus: Item / die Ertzbischöffe Nicetius, vnd Basinus, sampt vielen Märtyrern / begraben ligen. Es wurde erstlich zu S. Johann genant. Als aber vnter dem vierdten Abbt / Taranquillo, S. Maximinus darinn gelegt wurde / so bekame es nach ihm den heutigen Namen. Vnd in diesem Kloster solle S. Athanasius bey 8. Jahren verborgen gelegen / vnd sein Symbolum allhie geschrieben; auch allda die Heiligen Ambrosius, vnd Hieronymus, sich auffgehalten; auch Keysers Caroli M. Schwester / die vier Evangelisten / von purem Gold geschrieben / herein verehret haben / vnd sie da begraben ligen. In auch obgedachtem / vnnd ansehnlichen S. Matthiae Kloster / ligen S. Eucharius, vnnd die folgende vier vnnd zwantzig Bischöffe zu Trier begraben. Es seyn auch viel Gräber anderer heiliger Männer vnd fürtrefflicher Personen / zusampt einer herrlichen Bibliotheck / vnnd wie man sagt / 28. Brunnen / [23] daselbsten. So viel aber anbelangt die heilige Märtyrer / so in obgedachtem S. Paulini Stifft begraben / so seyn sie in den notis Freheri in Ausonii Mosel. fol. 126. seq. zulesen.

Was nun die Regierung dieser Statt (deren Innwohner freund- vnd frölich seyn) betrifft, So ist oben gesagt worden / daß sie vor Zeiten vber andere mächtige Stätt regiert hat: Vnd wie es mit solchem Regiment beschaffen gewesen / auß den angezogenen Scribenten zuersehen ist. Wie es aber folgends / als die Statt zum Christliche Glauben kommen / vnd einen Bischoff erlangt hat / mit dem Regiment allda / hergangen / das beschreibet obvermelter Kyriander (der gleichwol der Statt Syndicus gewesen / vnd derselben Recht / vnd Gerechtigkeiten / nach seinem Vermeynen / defendiert) weitläuffig / vnd thut gleich in seiner langen Vorrede / an Keyser Rudolphen den Andern / der Strittigkeit / zwischen dem Herrn Ertzbischoffen / vnnd der Statt; vnd was jeder Theil für Gerechtsame zuhaben vermeyne / gedencken; auch der Bürger Trangsal / vnnd Elend / mit einbringen; vnnd was von deß Mönchs Joan. Scheckmanni epitome, feu medulla gestorum Treverorum zuhalten / anzeigen. Wir wolten auß ihme nur etliche Sachen allhie erzehlen / Vnd weiln die Geschichten / so wir sonsten absonderlich zusetzen pflegen / in dieser Narration nicht wol alle sich von dem andern trennen lassen; solche zugleich auch / was sich / nämlich allein seidhero deß ersten Teutschen Keysers / Carls deß Grossen / Zeiten / allhie begeben / mit einmengen. Vnd sagt vnter anderm gedachter Kyriander, daß Trier / als das Haupt Belgicae Primae; bey Regierung deß jetzt besagten Keysers / in der Zahl der XXI. berühmbtesten Stätte deß gantzen Fränckischen Königreichs / so man Metropoles nennet; Vnd zur Zeit seines Sohns / Keysers Ludovici Pii; vnd dieses Sohns Lodovici Germanici, ein sehr stattlich / ehrliche / vnd edliste Statt gewesen; vnd daß dieselbe jederzeit ein freye Königliche / oder / wie man ins gemein / redet / ein Reichsstatt / so wol / als Cölln / Aach / vnd andere ihres gleichen / wie Trithemius de Origine Fraticorum, am Ende / bezeuge / geblieben seye. Anno 882. haben / am grünen Donnerstag / die Nordmannen diese Statt eingenommen / vnnd seyn die Innwohner theils entlauffen: folgends haben sie biß auff den Ostertag geruhet, vnnd da sie auffgebrochen / die Statt / vnd das herumb gelegene Land verbrant: Hernach / neben der Statt Remich an der Mosel / den Ertzbischoff von Trier Bertulphuin, vberwunden: Nach welcher Niderlag / sich Trier wider zu erholen angefangen; vnd sey nicht glaublich / daß die Mauren / Thürne / Thor / vnnd die Gebäw / so nach der alten Bawkunst / mit durch Kalck hart gemachten Mawerstein erbawet gewesen / verbronnen; weiln noch jetzt auß der alten Welt viel solcher Gebäw vbrig seyen; wie auch oben von der Mosel solcher Gebäw vbrig seyen; wie auch oben von der Moselbrück / S. Peters / vnd S. Simeons Kirch / vnd anderm / so stehen blieben / gesagt worden; darzu die Pfaltz in der Statt; vnd das Nonnen-Kloster zur Scheyer / oder Ohere / dessen in Anno 897. gedacht werde / können gethan werden. Folgends im Jahr 1009. hab diese Statt einen newen Schaden empfangen / als Adelbero das Bisthumb / nach Absterben Ludolphi, mit Gewalt eingenommen; daher Keyser Henricus II. die Pfaltz ein Zeitlang belägert; hernach aber Anno Christi 1019. Keyser Conradus Saliquus den sechsten Thurnier allhie gehalten haben solle. Anno 1044. hielte Keyser Henricus III. allda einen Reichstag. Henricus IV. der Keyser / hat Anno 1072. die Reliquien der Heiligen allhie zusammen gelesen / vnnd sie in Sachsen nach Hertzburg / gebracht. Keyser Lotharius hat einen Fürstentag da gehalten. Vnd also gehet er Kyriander, biß auff Keyser Friderichen den Ersten / durch; wie nämlich Trier / nach den Zeiten Caroli Magni, biß auff ihne Fridericum, seye regiert worden / in dem dreyzehenden Theil seiner Chronick / am 144. vnd folgenden Blättern; daselbst er auch anzeigt / wann vermuhtlich / vnd mit was Gelegenheit / die Ertzbischöffe in der Statt / einen Schultheiß anzusetzen / vnnd das Recht / Schöffen zu creiren / so sie jetzt haben / bekommen: Nach dem vorhin der Trierische Graff solchen Scultetum, als gleichsam seinen Vicarium, geordnet; die Statt aber ihre Bürgermeister / vnnd Raht / wie annoch / hatte. Vnd handelt er am 146. Blat / von dem angedeuten gewesenen Graffen zu Trier / vnd ihrem Ampt; Vnd sagt ferners / daß Henricus der Sechste / gedachten Keysers Friderici I. Sohn / Anno 1185. mit einem Kriegsheer hieher kommen / vmd daß es damaln nicht ohne Schaden der Bürger / vnnd Geistlichen / abgelauffen seye. Zu welcher Zeit dann das Collegium der Schöffen die Abgehende ersetzt / vnd solche der Schultheiß / als gleichsam der Praesident / bestätiget habe. Vnd seyen auch damals Zünfften / vnnd Brüderschafften allhie gewesen / so ihre Vorgesetzte / vnd Rechten / gehabt. Vnd finde sich bey vornehmen / vnnd alten Scribenten / daß der gröste Adel weit vmb Trier herumb / auß der Statt herkommen seye; vnnd haben nach ihnen noch viel Häuser in der Statt den Namen; wiewol theils Geschlecht nun abgangen; theils in der Nachbarschafft jetzt ihre Güter / oder Schlösser / so sie besitzen / haben. Die Herren Ertzbischöffe exerciren zu Trier merum et mixtum Imperium, vnnd straffen die Vbelthäter; haben auch noch der Zeit Macht / Müntz zuschlagen / als von alter Gewonheit / dessen man keinen Anfang wisse. Dem Ertzbischoff Cunoni von Falckenstein / habe die Statt / auff dem Platz daselbst / der Camphoff genannt / durch ihren Centenarium, oder Zentner / (so zu Cöllen der Diwaltrichter genannt wird) offentlich mit diesen gewöhnlichen Worten geschworen: Demselben Ertzbischoffen sein / vnd seines Stiffts Herscheid (dominatum) vnnd Recht zulassen / wie die von Alters her kommen / Beheltniß vnser Stede Freiheide / Rechts / vnnd Gewonheit / wie sie von Alters herkommen. Der besagte Ertzbischoff Cuno habe also balben die rechte Hand dem Scheffenmeister [24] gereycht / vnd ihme an statt der Bürger / vnd gantzen Gemeind / bey seinen Fürstlichen Glauben / an Eydes statt / offentlich / sie bey ihrer Freyheite / Recht / vnd Gewonheit / wie die von Alters herkommen / zulassen / vnd sie dabey zubehalten / versprochen. Nichts desto weniger hab er hernach der Statt feindlich zugesetzt / vnd seye die Sach an Keyser Carlen den Vierdten / als Arbitrum, gelangt; vnd seye es damit also hergangen / wie er am 192. Blat setzet. Seinem Nachfolger Wernero, so Anno 1418. gestorben / habe sie / die Statt / also geschworen: Hude / mit alle disme Tage / vnnd von alle disme Tage vort / so sal diese Gemeinde zu Trier / vnnd Ich / gethreuue / vnd hold seyn / vnserem genedigen Herren / Herren Werner / Ertzbischoue zu Triere / vnd syme Stiffte / vnnd In / vnd synen Stifft / by hirre Hirlicheit zu lassen / vnd nit daran zuhindern / Behelteniß der Stede Freyheit / Gewonheit / vnd Herkommen / so vns Gott helffe / vnd die Heiligen. Item / sal vnser genedige Herre von Triere globen mit seiner Fürstlicher Ehren mit seiner Handt / in deß Scheffenmeisters Handt / die Statt von Triere zulassen by hirre Freyheit / Gewonheit / vnd Herkommen / Behelteniß Ihme / vnnd sime Stiffte hirre Herlicheit / Rechten / vnd Gewonheit. Anno 1473. hat der Rath allhie / als ihme der Ertzbischoff diß Orts / die Bäpstische Bullen / wegen Auffrichtung einer Hohen Schul / vberlassen / vor sich / vnd auff seinen Vnkosten / die Pofessores angenommen / vnd in dem Statthauß / so noch das grössere Collegium genant wird / gemachsame Auditoria verfertiget / vnd den Lehrern ihre Besoldungen auß gemeinem Seckel geben. Es hat auch Ertzbischoff Johannes, ein Marggraff von Baden / so Anno 1503. gestorben / wie er versprochen / ein new Diploma zu Rom außgebracht / vnd dem Rath vbergeben / in welchem Bapst Sixtus auch Pfründen / vnnd Pfarrkirchen solcher Vniversitet zugeeygnet: Welche Kirchen sie auch folgends in ihr Possession gebracht; aber es hernach alles zu nichte worden; vnnd hat die Statt zwey tausend Gülden verlohren / so sie vmb die Bäpstische Bullas gegeben; wird auch die Autoritet einer offentlichen Schul nicht handhaben können / es werden dann ihr die Vnkosten / oder das Einkommen der Pfründen / nach Billichkeit restituirt / oder sie eine andere Vergeltung darfür empfahet; sagt abermals vielgedachter Kyriander im 17. Theil am 270. Blat. Im Jahr 1512. ward ein Reichstag vom Keyser Maximiliano I. allhie anstellet / vnd in dem besagten Rahthauß / oder grossen Collegio, die Sessionen gehalten: Welcher aber / nach dem er fast bey vier Monat lang gewehret hatte / auff entstandene Pest nacher Cölln hat verlegt werden müssen. Scheckmannus hat in seiner Medulla gest. Trever. lib. 3. c. 6. 7. et 8. ein lange Beschreibung / wie damaln / auff Befelch deß gedachten Keysers / deß HERREN Christi Rock gesucht / vnd neben andern Heiligthumern / deren sehr viel / den 14. April / gefunden / vnnd nach etlichen Tagen dieselbe in dem Dom gezeigt worden; daher ein grosser Zulauff des Volckes entstanden / vnd ohne zweiffel auch dardurch die angedeute Pest / vervrsacht worden; vnd hat man solchen Rock hernach / von Anno 1512. anzurechnen / fünff gantzer Jahr; folgends aber alle sieben Jahr / vnnd also Anno 1524. 31. 38. etc. offentlich gewiesen. Vnter Ertzbischoff Reicharden Greiffenkla / hat Anno 1522. Frantz von Sickingen / Trier sechs Tag lang / aber vergebens / belagert. Anno 1552. hat Marggraff Albrecht von Brandenburg Trier eingenommen; nach dessen Abzug / deß Ertzbischoffs Johannis, eines Graffen von Isenburg / Obristen / vnnd etliche Domherrn / als man sie mit Soldaten in die Statt gelassen / die fürnembste Schlüssel zu den Thören in ihren Gewalt gebracht / vnnd wiewol gleich darauff Keyserliche Besatzung hieher kommen / so hat doch der Ertzbischoff / so lang er gelebt / die Schlüssel zu einem Thor behalten. Zu welcher Zeit die gedachte Keyserliche Besatzung / vier Jahr lang allhie geblieben ist. Folgends hat sein Successor Johannes à Petra sich gar streng / vnd feindlich gegen der Statt erzeiget; sonderlich / nach dem Anno 1559. die Bürger vnter sich / wegen der Religion / angefangen vneinig zuwerden; auch / durch deß Ertzbischoffs Beystand / ihr so viel auß der Statt haben weichen müssen; obwoln er / wie auch seine Vorfahren / von Cunone an / nichts desto weniger das Jährliche Schutzgelt von der Statt / biß auffs Jahr 1566. angenommen hat. Nach seinem Tod hat das Dom-Capitel / so längsten schon auß der Statt gewichen war / seine / deß Ertzbischoffs / scharffe Edicta, bestättiget / vnd die Zufuhr der Proviand verhindert: Vnd ist daher die Wahl eines newen Ertzbischoffs in der Statt Witlich vorgenommen / vnd Jacobus III. deß Adelichen Geschlechts von Eltz / erwöhlet worden; welcher Anno 1568. die Statt Trier / mehr als zwey Monat lang belägert / vnd gewaltig gestürmet hat; vnd ist gleichwol der Fried darauff erfolget / vnd hat man forthin die Strittigkeit mit Recht getrieben: Wie dann der Ertzbischoff Anno 1571. auff dem Tag zu Franckfurt / so wegen deß Müntzwesens / vnd der Matricul / angestellet worden / ein Schrifft vbergeben lassen; wie davon beym gedachten Kyriandern / im 17. Theil / am 222. Blat zulesen; die er aber / in dem folgenden / zu widerlegen sich vnterstehet / auch am 228. Blat anzeiget: Wie weit sich deß Ertzbischoffs / vnd dann auch deß Rahts allhie / Jurisdiction erstrecket: Vnd daß Churfürst Jacobus II. am ersten auff dem Reichstag erhalten habe / daß der Statt Trier Anlag nicht in das Reichs-Register gesetzt: Sondern ihme / dem Ertzbischoff / sein Contribution dardurch zuerleichtern / ein / vnd ander mal / nachgesehen worden: Auch das er / An. 1505. beym Keyser Maximiliano I. zu Cölln außgebracht / daß selbiges mal die Statt Trier nicht in die Matricul kommen / daher seinem Successori Reichardo vnschwer gewesen / auff dem Reichtag zu Wormbs / Anno 1521. zu erhalten / daß Trier nicht in die Matricul / wegen der Reichs Anlag / gesetzt worden seye: Wiewol nichtsdestoweniger [25] höchstgedachter Keyser Maximilianus I. so auch Anno 1517. allhie gewesen / diese Statt zum öfftern sein / vnd deß Reichs-Statt genennet; auch / nach ihme / Keyser Carolus V. desselben ihre Privilegia bestättiget; den Lützenburgischen Bund mit der Statt ernewert / vnnd sie Anno 1522. zu dem Reichstag gen Nürenberg beruffen habe: Wie sie dann auch hernach noch zu den Reichstägen / vnd Anlagen beschrieben worden; inmassen sie dann vor Alters auff die Reichstäge / vnd Conventen / gezogen / vnnd selber ihr Hülff den Keysern geleystet: Folgends aber / wegen Vnvermögenheit / vnsichern Strassen / Krieg / vnd dergleichen / ihrem Ertzbischoff mehrertheils Commission auffgetragen / vnnd sich deßwegen mit ihme verglichen habe. So seye auch die Statt zu obgedachter / deß Keysers Maximiliani I. Zeit / von den Ertzbischöffen zu den Landtägen / nicht mit Befelch / wie andere Vnterthanen / sondern allein mit Bitt / vnd nicht zu allen Landtägen / beruffen worden. Vnd dieses sagt vielgemelter Kyriander, in seiner Trierischen Chronick. Zu welchem zuthun / daß in dem obgedachten deß Churfürsten Anno 1571. vbergebenen Libell / stehet / daß die Statt Trier mit den jetzigen Thürnen / vnd Mauren / vom Ertzbischoffen Johanne I. der Anno 1213. gestorben / vmbgeben worden seye. Magerus von Schönberg meldet / cap. 8. de Advocatia armata num. 400. fol. 319. daß / von den Zeiten an / der ersten Christlichen König in Franckreich / sie die Statt mit aller Superioritet, Jurisdiction, mero et mixto Imperio, vnd dem Blutban / ihren Ertzbischöffen vnterthan gewesen seye. Pontus Heutterus in hist. veteris et novi Belgii lib. 2. cap. 5. pag. 86. sagt: Daß Trier noch heutiges Tags ein grosse / vnd sehenswürdige Statt seye / so sich deß Teutschen Reichs Freyheit gebrauche. Es habe aber darüber / wie auch vber das gantze Land / der Ertzbischoff zu gebieten; welchen sie / mit gewissen / vnd ehrlichen Gesatzen / jedoch ihrer Freyheit nichts benommen / noch jetzt erkenne / vnd ehre. Johannes Lamnaeus schreibet / lib. 7. Jurispubl. Imperii Romano-Germanici cap. 48. num. 5. daß ihn ein vornehmer Rechtsgelehrter berichtet habe / wie das Keyser Rudolphus II. fast vmb den Anfang seines Keyserthumbs / diese Strittigkeit / zwischen dem Ertzbischoff / vnd der Statt / durch ein Vrtheil / dem Herrn Ertzbischoff zu gutem gefällt / auffgehoben habe. Hergegen erscheinet auß deß Schultheissen / der Rähte / vnnd Bürgerschafft allhie / Schreiben / an den Frantzösischen Obristen / den Graffen von Arpajon, so die Statt Trier Anno 1632. belägert / vnnd sie den 10. vnd. 20. Augusti mit Accord eingenommen / daß die Differentz noch damaln am Keyserlichen Hoff / Rechthängig (vielleicht in Judicio Revisorio) gewesen / vnd daß der König in Spanien / als Schutzherr / wegen Lützenburg / (in dessen Hertzogthumbs Protection, vnnd Advocatia, diese Statt vor vielen Jahren gewesen) eine Guarnison da ligen gehabt; die folgends auß- vnd die Frantzosen eingezogen seyn. Es haben sich gleichwol die Bürger allhie / in obberührtem Schreiben / getrewe / deß Bischoffs Vnterthanen genannt. Besagte Frantzosen / haben diese Statt / biß in das 1635. Jahr behalten / in welchem sie den 16. vnd 26. Martij / zu Nacht / von den Spanischen / vberrumpelt / vnd der Herr Ertzbischoff vnd Churfürst / Philipp Christoph von Settern / der sich gleich damals zu Trier befunden / nach Einnehmung der Statt / ins Niderland / (weil er sich / wider Schweden / in Frantzösische / vnd nicht in Spanisch-Lützenburgische alte Protection, wie man geschrieben / begeben) vnnd folgends in Oesterreich geführet worden ist. Vnnd von dieser Zeit an / hat die Statt Trier / biß daher / entweder ein Keyserische / oder ein Spanische Besatzung / wie berichtet worden / gehabt.

Was nun ferners die Religion / vnnd das Ertzbisthumb allhie anbelangt: So seyn in dieser Lands-Art zwar hin vnnd wider Christen gewesen; wider die aber immerzu viel Auffruhren entstanden; die auch die Philosophi mit Reden / vnnd Schreiben; die Obrigkeiten mit Martern / vnnd Straffen; die Keyser mit grewlichsten Befelchen / vnnd aller Gewalt / verfolget haben; welche auch Anfangs allein in privat-Häusern / oder in Wälden / oder Hölinen / vnd an vnwegsamen Orten / zusammen kommen; daher auch ihre Feind fast das fürnembste Stück ihrer Anklag genommen haben; als ob die Christen / wider den gemeinen Stand / vnnd der Fürsten Wolfahrt / sich zusammen verbinden thäten: Deßwegen folgends den Frommen der Muht gewachsen / auß den verborgenen Orten offentlich herfür zutretten / vnnd den Christlichen Glauben vngeschewet zubekennen; vnd derenthalben Gottshäuser zuerbawen; welche sie / die Christen / allbereit vor Constantino dem Grossen / gehabt haben; welcher Keyser hernach den Heydnischen Götzendienst verbotten; der Götzen Altär vmbzureissen / vnnd ihre Tempel zuverschliessen befohlen hat. Seyn also die Heidnische Götzen in die Häuser etlich wenig reicher getrieben / hernach dieselbe zu oberst auff die Häuser in Franckreich gesetzt worden, da sie sich / als Vhu / oder Kautzen / auffgehalten: Zu Trier aber ist deß Apollinis Bild vom Berg herunter geworffen worden; zu dessen Gedächtnüß auch noch die Metzger alle Jahr ein brennend Rad / oder Faß / oder etwas anders / so sie anzünden / von desselben Bergs höchstem Felsen herunter stürtzen. Man wil aber / daß S. Petrus, als er im vierdten Jahr deß Keysers Claudii, auff Rom kommen / folgends von dannen nach Trier den Eucharium, den Dritten in der Ordnung / auß deß HERREN Christi zwey vnd siebentzig Jüngern / mit zween Gehülffen / Valerio, vnnd Materno, geschickt; welcher H. Eucharius alsobalden eines Rahtsherrn Wittib / Namens Albana. einigen verstorbenen Sohn von den Todten aufferwecket / Ihr grosses Hauß zu einer Kirchen / vnter dem Namen S. Johannis, deß Apostels / vnd Evangelisten / geweyhet habe; welches Gottshauß noch heutiges Tags die Benedictiner-Münch innen haben / vnnd S. Matthiae Abbtey [26] genent werde / so vor dem newen Thor gelegen ist. Vnd nach dem er Eucharius dem Bisthumb drey vnd zwantzig Jahr vorgestanden / vnnd gestorben; so seye ihm Valerius succediert / so 15. Jahr Bischoff gewesen: Folgends habe S. Maternus dasselbe viertzig Jahr regiert; Denen XXIII. Bischöffe allhie / in richtiger Ordnung / gefolgt; obwoln die Innwohner sich wider zur Heydenschafft gewendet / vnd besagte ihre Bischöffe entweder grewlich verfolgt / oder getödtet / oder ins Elend verwiesen haben, vnter denen / nach S. Materno, der Auspicius, Gelsus, vnd andere / biß auff Valentinum den XXVI., nach Euchario, gewest: Nach welchem das Trierische Bisthumb neun Jahr lang ledig gestanden seyn solle / biß die heilige Keyserin Helena, vnd ihr Sohn / obgedachter Keyser Constantinus der Grosse / beym Bapst Sylvestro angehalten; der den Agritium, einen Patriarchen von Antiochia, mit dem Titul eines Primatis, vnnd Ertzbischoffs / im Jahr / nach Erstehung der Statt Trier: 2384. der Statt Rom. 1044. Christi 333. deß Keyserthumbs Constantini 23. deß Bapstuhmbs Sylvestri. 19. Olympiadis 207. 4. Indict. 5. dahin geschickt habe: Ob es wol offenbar / sagt vielangezogener Kyriander / daß diese Zeiten nicht mit einander vbereinstimmen können. Vnd stehet in den Trierischen Geschichten / meldet er / weiter / daß / nach dem besagter / Agritius, das Volck zum Christlichen Glauben gebracht / hätte er auß S. Helenae Palast / die obgedachte S. Peters Erbischoffliche Kirch / oder den Dom; vnd folgends / auff gemelten Keysers Constantini M. Befelch / in Campo Martis, die Kirch geweyhet / Abbt / vnd Münch dahin geordnet / so jetzt S. Maximini Abbtey genant werde: Folgends auß Willen der heiligen Helenae, ein sehr schöne Kirch / in Form deß heiligen Creutzes / vnd demselben zu Ehren / erbawet: Vnd endlich / im neundten Jahr seines Bisthumbs: Christi aber 342. gestorben seye / vnd ihme zum Nachfolger / den Maximinum verordnet habe. Was aber von dieser Erzehlung / vnd Histori / zuhalten; davon ist gemelte deß Kyrianders Trierische Chronick am 40. Blat zulesen: Wiewol nicht geläugnet werden kan / daß fast die erste Christen in Gallia allhie worden seyn. Dann / wie oben gesagt / so hat diese Statt vnter den fürnembsten Gallischen Stätten / allezeit den Preiß gehabt; vnd ob sie schon / biß auff deß Priesters zu Massilien / deß Salviani, Zeiten / so vmbs Jahr 480. (wie Trithemius in Catal. script. Eccles. fol. 233. bezeuget) floriert hat / viermal zerstöret worden; als er / de vero judicio, et providentia Dei, außdrücklich schreibet / so hat sie sich doch / nach ihrem Vnglück wider erholet / also / daß ihr Ausonius vnter den achtzehen fürnehmen Stätten / so vmb die Zeit der Regierung Keysers Gratiani gewesen / nach Rom / Constantinopel / Carthago / Antiochia / vnd Alexandria / die sechste Stell gibet / auch Ammianus Marcellinus hin vnd wider anzeiget / daß die Keyser Valentinianus der älter / vnd gedachter Gratianus, gar viel allhie gewohnet / auch sie / nach Vberwindung der Allemanner bey Colmar / allda triumphiert haben. So findet man in den Historien auffgezeichnet / daß Keyser Maximus Anno 386. oder 387. allhie seinen Keyserlichen Sitz angestellet / welches auch Trithemius de Origine Francoruin fol. 77. klärlich vermeldet / daß / nach dem er Maximus Gallien eingenommen / vnd Gratianum vmbgebracht / er sich zu Trier gesetzt / auch seinen Sohn Victorem zum Mit-Regenten gemacht. Vnd haben die Römer ihren Schatzmeister / Müntzverwalter / vnd dergleichen / auch ihre Schewren / Waffen / vnd Werckstatten / da gehabt. Vnd zu gemelter Zeit / wird nach obbesagten Bischoffen Agritio, vnnd Maximino (welcher den vom Keyser Constantio in die Acht erklärten heiligen Athansium heimlich beherberget) Paulinus genant / der XXIX. Bischoff / welcher Anno Christi 363. fernen von hinnen / in Phrygien / dahin er vom besagten Keyser Constantino, vorhero ins Elend geschickt / ein Märtyrer / vnnd ihme das Haupt abgeschlagen worden. Demselben hat im Bisthumb succerediert Bonosius, diesem Bricto, oder Brictonius, der ein Concilium der Bischöffe / wider deß Priscilliani Ketzerey / allhie gehalten. Der XXXVI. Bischoff war S. Serverus. Der XLIII. Modestus, zu dessen Zeiten die Francken sich dieser Statt bemächtiget haben; so in dem 527. Jahr solle geschehen seyn / nach dem diese Statt am ersten durch T. Labienum an die Römer gebracht worden; wie in obangezogener Trierischen Chronick stehet. Die Eroberung der Statt durch die Francken / (darzu deß Fl. Aviti, so nach Valentiniano III. zum Keyser auffgeworffen worden / Geilheit / in dem er eines Rahtsherrn allhie / Namens Lucii, schönes Eheweib / mit List zu sich gebracht / vnnd geschwächt / Vrsach geben) setzet Trithemius in Compend. Annal. fol. 37. in 457. Jahr / nach dem wenig Jahr zuvor / sie auch Attila eingenommen / vnnd vbel verwüstet hatte / wie er schreibet. Bey dieser Fränckischen Regierung hat Trier viel erlitten. Vnd stunde es vmb die Kirche Gottes / wegen der Heyden / vnd Ketzer / als deß Arrii, Priscilliani, Pelagii, vnd anderer / gar gefährlich / vnnd hatten die Götzendiener / sonderlich die vom Adel / in Gallien / vnnd anderswo / ihre Tempel / biß der Francken König Clodovaeus, oder Ludovicus, nach dem er in der Schlacht / mit den Alemanniern bey Tolbiac / einem Flecken / nicht weit von Cölln gehalten / ein Christ zuwerden / gelobet / vnnd solch es auch / auf erlangten Sieg / in dem Werck geleystet / vnnd sich lauffen lassen: Da dann die Christen einen Schutz bekommen / vnd es / vnter der Christlichen Francken Regierung / sonderlich Königs Dagoberti, mit Trier besser hergangen ist / welcher / wie auch folgends König Pipinus, vnd sein Sohn / Keyser Carolus M. sich allhie bißweilen auffgehalten haben. Vnd hat / im Trierischen Bisthumb / obgedachtem Modesto succediert Maximianus, diesem S. Fibitius, diesem Nicetius vmbs Jahr Christi 528. deme gefolget haben Gangericus, Severinus, vnnd Modowaldus; welcher letzte deß gedachten Königs [27] Dagoberti Pallast allhie / zu einem Jungfrawen Kloster / zur Schewren / oder Ohere / Ohere / genant / verändert / vnd ein anders Jungfraw Kloster ausser der Statt / wo Julius Caesar sein Castell gehabt / gebawet / so jetzt Palatiolum genannt wird: Vnd das dritte / für seine Schwester Severa, neben dem Gestad der Mosel / dessen Klosters Kirch dem heiligen Märtyrer Symphoriano geweyhet worden ist. Ihme hat succediert Numerianus, deme gefolget Basinus, Ludwinus, vnd andere / biß auff Fortunatum, oder Hamalarium, der ein Buch de Officiis Ecclesiasticis geschrieben / vnd vom Carolo M. als ein Gesandter / nach Constantinopel geschickt worden ist; in der Zahl der LXIII. Bischoff allhie / wiewol der Catalogus Episcoporum nicht ohne Mängel ist / wie gedachter Kyriander sagt. Ihme Hamalario Fortunato hat / vmbs Jahr Christi 823. succediert Heto, Hecti, oder Hettingus, vnnd diesem vmbs Jahr Christi 859. Tiethaudus; diesem Bertulphus; zu dessen Zeiten Anno 882. die Nordmannen die Statt Trier eingenommen / geplündert / vnd verbrannt haben. Bertulpho hat gefolget Rathbodus, der zu Mastricht die Abbtei S. Servatii, vom Keyser Arnolpho, vnd von seinem Sohn Ludovico, die Castell Serik / vnd Orssuels / mit den benachbarten Dörffern / erlangt. Ihme hat Anno 914. succediert Rutherus; diesem Anno 928. Ruthbertus, oder Robertus, der Anno 956. an der Pest gestorben. Sein Nachfolger / vnnd der LXX. Bischoff Henricus, hat das steinerne Creutz auff dem Marckt zu Trier / mit S. Peters güldenem Bildnuß / in rohtlechtem Feld / in Stein gehawen / auffgerichtet / so der Statt Trier Wappen ist. Diesem hat Theodericus, diesem Egbertus; diesem Anno 995. Ludulphus, vnd andere / vnd vnter denselben Cuno, oder Cunradus von Pfullingen / succediert; welchem Keyser Henricus IV. auff Anbringen Ertzbischoffs Annonis zu Cölln / hieher / wider Wissen vnd Willen deren von Trier / geordnet: Daher die von Trier ihren Praesidenten Theodericum, mit andern Fürsten / zur Raach angereytzet / welcher mit einem Kriegsvolck / bey heiterer Nacht / im Mayen / dem ankommenden Cunoni, vnd seinen Soldaten / entgegen gezogen / Ihn / in einem Dorff / da er geruhet / vnversehens vberfallen / geschlagen / in die Flucht gejagt / viel gefangen / viel verwundet / darüber er Cuno, selber in böser Leute Händ gerahten / die ihn andern noch ärgern / als sie / zuverwahren vbergeben; welche ihn bald hernach von einem hohen Felsen herab gestürtzet haben / wie in den gestis Treverens. stehet. Aber Scheckmannus in seiner Medulla sagt: Daß Cuno von deß Trierischen Graffen Theoderici Auffwartern in den Wald geführet / vnd drey mal von dem Felsen herab gestürtzet / aber / weil er noch ohne Schaden den Athem gezogen / mit einem Schwerd durchstochen / sein Cörper mit Laub zugedeckt / hernach gefunden / vnd in dem Kloster Tollogio (Dolcia) begraben worden seye / vnnd gleich Wunder gethan habe. Marianus Scotus schreibet in Anno 1604. daß S. Cono, der Trierisch Bischoff an einem wüsten Ort / drey mal von einem felsichten Berg herunter / durch Graffen Theodoricum geworffen / vnd zu einem Märtyrer worden. Der Graff seye von gedachtem Keyser Henrico dem Vierdten / in die Acht erkläret worden / habe Buß gethan / vnnd auff Jerusalem ziehend / sein Leben geendet: Es seyen auch alle / so in deß Cunonis Tod gewilliget / bößlich gestorben. Ihme Cunoni hat succediert Udo, von etlichen Otho genannt / so der LXXVIII. Bischoff gewesen / der S. Peters Tempel gar außgebawet hat: Deme Anno 1078. Egilbertus; diesem Anno 1102. Bruno succediert / welcher S. Eucharii Kloster / neben Trier / so fast zerfallen war / gantz wider zu erbawen befohlen: Zu welches Zeit auch der Apostel S. Matthias gefunden worden sein / vnnd er mit stätigen Wunderwercken diesem Ort sehr auffgeholffen haben solle / daher solchem Kloster der Nam S. Matthiae Abbtey blieben / so der Zeit gar berhümbt ist. Gedachter Bischoff ist gestorben Anno 1124. deme Godefridus der LXXXII. Bischoff / vnd diesem Meginherus, vnd deme Anno 1132. Adelbero gefolgt / welcher deß Julii Caesaris Castell / Palatiolum genant / vnd nahend der Statt gelegen / auch selbiger Zeit eingefallen / vnnd vnbewohnt gewesen / mit vielen Vnkosten / wie auch das newe Schloß / Mercurii Mons genant / gebawet / das Schloß Rodulphsberg zerstöret / vnd anders mehr verrichtet: Darauff er Anno 1152. gestorben / vnd zum Nachfolger Hillinum verlassen / welcher vom Keyser Friderico dem Ersten / das Kloster S. Maximin (vmb dessen Castenvogtey der vorige Bischoff Adelbero, mit dem Graffen von Namur / gekrieget hatte) vnd das Schloß Schura erlangt / den Thurn im Schloß Triß von Grund auffgebawet / vnnd Anno 1169. gestorben: Deme Arnoldus, der LXXXV. Bischoff / succediert / so Anno 1183. verschieden / vnd erst Anno 1190. zu einem Nachfolger Johannem bekommen / deme der Pfaltzgraff die Castenvogtey / mit allen Lehenschafften / vnnd Jährlichen Diensten / so in solchem Ertzbisthumb sein Vorfahr Pfaltzgraff Conrad gehabt / vbergeben. Es hat dieser Ertzbischoff viel Lehenleute / wegen der Schlösser Seine / Aldenburg / Starckenburg an der Mosel / Ham / Vhren / Clereval / Virnenburg / Entzenberg im Craichgäw / bey Pfortzheim / bekommen; das Jus Patronatus der Pfarrkirchen zu Andernach / vnd den Hoff daselbst / mit alten Zugehörden / wie auch den Hoff zu Nidernberg / erkaufft: Das Schloß Grimburg / mitten in seinem Gebieth gelegen / von newem gebawet / auch andere Gebäw zu Trier / vnd Coblentz geführet / vnd ist Anno 1212. gestorben; deme Theodericus, ein Graff von Wid / vnnd diesem Anno 1242. Arnoldus Graff von Isenburg succediert haben: Welcher letzte das Schloß Billich bevestiget / vnnd das Schloß Arr wider zum Bisthumb gebracht / vnnd anders mehr erkaufft / vnnd gethan hat / wie von ihme / vnd seiner Mutter Bruder / gedachtem Theodorico, folgende alte Verß lauten:

[28]

Montabur, et Kielburg construxit Theodericus
Ast Thurum Arnoldus cepit, dolet hinc inimicus,
Stoltzenfels firmavit, Bilstein
(alias Bischoffstein) primitiavit,
Hardenfeltz emit, et infeodata redemit,
Arram laetatur, quod juri restituatur,
Et ne perdatur iterùm turri solidatur.
Commendat Trever, et Confluentia, Te, vir,
Quòd stant munitae per multa priùs mala tritae.

Er Arnoldus ist Anno 1260. gestorben. Nach dessen Tode Zwyspalt gewesen / biß Anno 1262. der Bapst zu Rom der Trierischen Kirchen / zu einem Ertzbischoffe / Heinrichen von Finstingen geben: Dessen Widersacher der Abbt zu S. Matthia lange Zeit gewesen. Anno 1281. hat dieser Ertzbischoff das Schloß Mailberg / mit der Castenvogtey Witelich / vnd aller Zugehörde / vmb 2500. Pfund Trierischer Pfenning gekaufft. Er hat auch das Schloß Sarburg / die Pfaltz zu Trier / das Palatiolum, Grimberg / Pilliche / Manderscheid / Neucastel / Marienburg / Eberchstein / Montabur / Hardenfels / die Schlösser / mit Saalen / Cammern / vnnd andern Gebäwen / statt- vnd köstlich renoviert; auch auff die ein vnnd dreyssig Lehen erkaufft / also / daß auch die Graffen von Veldentz / Zweybrück / Sarwerden / etc. seine Lehenleut worden seyn / vnd ist Anno 1286. gestorben: Deme / aber allererst Anno 1288. Beomundus von Warnesberg succediert / welcher viel gebawet / vnderschiedliche Güter gekaufft / viel Lehen / als den Rheingraffen / denen von Blanckenheim / Mailberg / Bruberg / dem Graffen von Vianen / den Herren von Heis / von Sarbrück (als das Schloß Daginstul / oder Dagestein:) Item / dem Graffen von Zweybrück / vnd Herrn von Kirckele / den Herrn von Manderscheid / den Graffen von Dietz / vnd andern / ertheilet; auch köstliche Kirchengezierde / vnd Bischoffliche Kirchenkleyder erkaufft / vnd ist darauff Anno 1299. gestorben; vnd hat zum Nachfolger gehabt Dietherum von Nassaw / Keysers Adolphi Bruder / so Anno 1307. gestorben; deme Baldewinus von Lützenburg / Keysers Henrici VII. Bruder / succediert / welcher von ihme / dem Keyser / vnderschiedliche Privilegia erlangt; obwoln zuvor / ehe er Keyser worden / Er die Statt Trier / wegen privat Widerwillens gegen dieselbe / belägert hatte. Gedachter Baldewin / hat auch Sternenberg zuwegen bracht / vnnd Stirberg / nahend Eger / vom Landgraffen von Leuchtenberg / durch rechtmässigen Kauff / zu einem offenen Lehen seiner Kirchen geordnet; das Schloß Baldenstein an der Lohn / vnd das Schloß Reichenberg (welches letztere Catzenelenbogen zu Lehen trägt) erbawet / vnnd das Schloß Scadecke zu einem Lehen erkaufft: Auch in dem Convent bey Bacharach erlangt / daß er alles / so vom Reich / Schulden halben / versetzt / wo er könte / lösen möchte: Item / viel Lehen / als das Schloß Kirburg / Wellenstein bey Creutzenach / vnd Winterburg / an sich gebracht / auch den Graffen von Hennenberg zum Lehenmann gemacht. Anno 1330. hat er Winteraw / vnd das Schloß Rusenberg gebawet: Item / das Schloß / so S. Johannsberg genennet wird / gegen Dun gelegen / von Grund auff erbawet / vnnd starck bevestiget; auch das Schloß Velsberg / dem Herrn von Dun gehörig / vnnd ein Lothringisch Lehen / belagert / so er zerbrochen / vnnd hat ihme Anno 42. der Graff von Bar gehuldet. Anno 48. hat er das Schloß Vermich erkaufft / vnnd dem Hertzogen von Gülch / in dessen Gebieh es gelegen / Lehensweise vberlassen. Im selbigen Jahr hat er auch die Schlösser / vnnd Gebieth / Freudenberg / Freudenstein / Coppa: Item / das Schloß / vnnd Herrschafft Coverna, gekaufft: Anno 1351. das Castell Moncler belagert / vnd erobert / das Schloß Windeck gekaufft / vnnd dem Graffen von Berge zu Lehen verliehen / hernach besagt Moncler geschleyfft / vnnd ein anders / Sarestein genannt / gebawet / auch das Castell Tryß vberkommen. Anno 52. hat er Dun in der Eiffel / zur Vbergab bezwungen / dessen letztern Theil er doch hernach dem Ertzbischoff von Cöllen vberlassen. Vber Rhein hat er Elkershausen belägert / angezündet / vnd zerstöret / auch das Schloß Ließhem zerbrochen. Ist gestorben Anno 1354. deme Beomundus II. vnnd diesem Cuno von Falckenstein / succediert / welcher den halben Theil an Sterrenberg vom Keyser Carolo IV. mit engerer Verpfändung / für ein grosse Summa Gelts / erlangt: Vnd Anno 1388. zum Nachfolger Wernerum gehabt / der Anno 1418. gestorben / dessen Successor gewesen Otto, ein Graff von Ziegenheim / welcher das Haupt deß Apostels Matthiae, so viel Jahr in dem Schloß Ehrenbreitstein auffbehalten worden / Anno 1422. nach Trier gebracht; vnnd Wasserbillich deren von Gimnich belägert / erobert / vnd geschleyfft / zu dessen Zeit auch die Jüden von Trier vertrieben worden seyn. Ist Anno 1430. oder / nach Trierischer JahrsRechnung / Anno 1429. den 13. Februarij / gestorben. An seine statt seind zween erwöhlet worden / die aber beyde der Bapst verworffen / vnnd Rabanum von Helmstatt zum Ertzbischoff verordnet hat; darüber es dann fast vier oder fünff Jahr Vnruhen geben / die Statt Trier belägert / vnnd fast zwey Jahr lang mit Krieg belästiget worden. Endlich / behielt gedachter Rabanus, das Stifft rühiglich / ausser / daß er mit dem Graffen von Virnenburg zuthun hatte. Sein Nachfolger war Jacobus von Sirck / welcher Hansen Hurde von Schoneck / die Schlösser / vnd Stättlein / Hildesheim / Castelberg / Manderscheid / vnnd Schoneck in der Eiffel / Anno 1452. in drey Tagen abgenommen. Ist gestorben Anno 1456. Er hat viel vom Keyser Friderico IV. begehrt / daher einsmals der Keyser zu ihm gesagt haben solle: Wann ihr nicht werdet ein End am Begehren machen / so werde ich einen Anfang / das Begehren euch abzuschlagen / finden. Ihme hat Johannes, dieses Namens der Ander / ein Marggraff zu Baden / succediert / welcher die Schlösser / [29] vnd Herrschafften / Schoneck in der Eyffel / Kempenich / Dune / so versetzt / von den Graffen von Virnenburg / wie auch einen Theil der Herrschaft Limpurg / wider gelößt: Die Hohe Schul zu Trier / vom Ertzbischoff Jacobo langst zuvor erlangt / von newem auffgericht / viel schöne Gebäw / sonderlich auff Ehrenbreitstein / zu Engers / Dun / Bern-Castel / Sarburg / Kylburg / Schönburg / geführet / die Pfaltz zu Trier herrlich gezieret / wie auch seinen Hoff zu Franckfurt / das Castell Kerlich / so zum Jagen / vnd Vogelstellen bequem / von Grund auff erbawet / das warme Bad zu S. Bertrick / so fast zergangen / wider gebawet / dasselbe mit einem schönen Hauß / Cammern / Sälen / auch das Bad mit Schwitzstuben gezieret / vnnd ein sehr veste Mawer herumb geführet / das Schloß Bilstein belägert / vnd das Schloß Hunolstein / so ihme / als ein Lehen / nach Absterben desselben letzten Herrn / Nicolai Advocati, angefallen / mit Gewalt eingenommen: Item / die Graffschafft Salm in Ardenn / vmb zehen tausend Gülden / von Petern Herren von Reifferscheid / erkaufft / vnnd ist darauff Anno 1503. im 79. Jahr seines Alters / gestorben / nach deme er zuvor seines Bruders Sohn / Jacobum, zum Coadjurore, vnd Successore, ihme adoptirt hatte; welcher Jacobus der Hundertste Ertzbischoff allhie gewesen; für welche Zahl Scheckmann vnrecht hundert vnd eins setzet; ist Anno 1511. gestorben / vnnd hat zum Successore Reicharden Greiffenkla gehabt / deme Anno 1522. Frantz von Sickingen den Krieg angezündet. Ihme hat Anno 1531. succediert Johannes III. deß Adelichen Geschlechts von Metzenhausen: Vnnd diesem Anno 1540. Johannes Ludovicus von Hagen: Vnd diesem Anno 1547. Johannes IV. ein Graff von Isenburg: Vnd diesem Anno 1556. Johannes à Petra (von der Teyen) dieses Namens der Fünffte: Vnd diesem Jacobus III. deß Adelichen Geschlechts von Eltz / Anna 1567. Vnd diesem Anno 1581. Johann von Schomburg: Auff welchen Anno 1599. Lotharius, deß fürnehmen Geschlechts von Meternich / gefolget ist; so deß Kyriandri Rechnung nach / der hundert vnd Achte / deß gedachten Scheckmanni aber; wie auch Augustini Brunnii, der hundert vnd Neundte Ertzbischoff allhie gewesen / der vier vnd zwantzig Jahr / vnd drey Monat regiert hat / vnnd Anno 1623. den 7. Septembris gestorben ist. Dessen Successor Herr Philipp Christoph von Söttern / Bischoff zu Speyer / vnnd Cammerrichter / worden; so noch der Zeit im Leben ist. Es seyn vnter deß Ertzbischoffs zu Trier Geistlichen Jurisdiction, der Bischoff von Metz; der zu Verdun / vnnd der zu Tull an der Mosel. Er hat / als ein Churfürst deß Reichs / bey der Wahl eines Römischen Keysers / die erste Stimm / vnd gehet dem Churfürsten von Cölln vor; dieweil Franckreich / vor Italien / dessen Ertz-Cantzler der von Cölln ist / zum Teutschen Reich kommen / vnnd dahero würdiger / als Italia / zu halten angefangen worden ist / wie auch darumb / weiln Trier ein älters Bisthumb / als Cöllen / hat; als welches Trierisch von S. Petro selbsten / durch S. Eucharium, wie oben gesagt ist / angerichtet worden seyn solle. Daher auch Trier das andere Rom / vnnd der Bischoff S. Petri Erb genannt wird; wie hievon / neben Arumaeo de Comitiis Imperii, insonderheit Limnaeus de Jure publico lib. 3. cap 5. et lib. 7. cap. 48. zulesen / daselbst Er auch Marquardo Frehero zuwider ist; welcher lib. 2. ad Petr. de. Andlo cap. 1. pag. 164. wil: Daß der Churfürst von Trier / allein durch das Arelatensische Königreich Ertz-Cantzler seye; da er doch sich Archi-Cancellarium per Galliam, et Regnum Arelatense schreibet; dieweil vor Zeiten gantz Gallien zu dem Corpore Imperii gehöret hat / von welchem es aber hernach gewichen ist. Daher Guntherus, zun Zeiten Keysers Friderici Barbarossae, in Ligurino, geschrieben:

At simul à nostro secessit Gallia regno,
Nos priscum Regni morem servamus, at illa
Jure suo gaudet, nostrae jam nescia legis:

Daß also / in Ansehung der alten Gerechtigkeit vielmehr / als der jetzigen Zeit / da weder Franckreich / noch das Königreich Arelat zum grösten Theil / mehr dem Teutschen Reich vnterwürffig / dieses Cancellariat also zunennen ist: Wie dann auch andere der alten Dignitäten Titul behalten / ob schon die Sach an ihr selbst / geändert worden. Es hat das Stifft Trier ein Keyserlich Privilegium, daß alle in solchem Stifft eröffnete Reichs-Lehen selbigem zufallen sollen; wie Besoldus in Thes. pract. voc. Reichs-Lehen / pag. 656. sagt; welcher auch daselbst v. freye Reichs Ritterschafft / am 273. Blat / deß ersten Drucks / schreibet / daß die vom Adel / vnd die gantze Ritterschafft im Stifft Trier / sampt andern Graffen / vnd Herren-Ständ / vngeacht sie vnstreitig mitten im Stifft Trier / mit ihren Territoriis begriffen / Ihr Churfürstlichen Gnaden / der Landsfürstlichen Hochheit in ihren Territoriis nicht geständig / sondern es sey darüber Iis notriè pendens. Vnd schreibet offt angezogener Kyriander / in der Trierischen Chronick part. 15. fol. 197. et 198. es seye offenbar / daß von dem Flecken Remich / vnd dem nahgelegenen Wasser / in einem Tractu, fast fünff Teutscher Meilen vber Trier / der Moselfluß in das Gebieth der Lützelburgischen Fürsten gehörig / denen an den Zellgräntzen die Gebühr / oder Riparium, erlegt werde: Also auch vnterhalb Trier / thun die Graffen von Spanheim in ihrem gantzen Gebieth / was neben Mosel / vnd weiters sich erstrecket / dem Ertzbischoff zu Trier / kein Herrschafft vber den Fluß gestatten; sondern schreiben dieselbe ihnen / auß vhraltem Gerauch vnd Vbung / zu. So habe es auch in den Gräntzen deß Trierischen Ertzbisthumbs viel Gruben / von Silber / Ertz / Bley / vnd Eisen / die doch ihre Herren haben / vnd der Trierischen Kirchen mit nichten vnterworffen seyen / etc. Sonsten seyn die Gräntzen dieses Ertzbisthumbs / von Mitternacht die Graffschafft Nassaw / das Hertzogthumb Berg / vnd das Bisthumb Cölln: Von Morgen das Rheingäw / vnd Hessen: Von Mittag Westerreich / vnnd das [30] Hertzogthumb Zweybrücken; Vnd vom Abend das Hertzogthumb Lützenburg. Ist an etlichen Orthen vbel gebawet / aber gegen dem Rhein / vnnd der Mosel / ziemlich fruchtbar. Sonderlich ist es ein gutes Fischland; vnnd hat zween grosse / den Vlmer- vnnd Laichener / See / in welchen schöne Stein / so den Smaragden / vnnd Hyacinthen / sich vergleichen / gefunden werden. Es gibt auch herrliche Ertz- Silber- Bley- vnnd Eisengruben; wie auch Gesund-Bäder / für allerley Kranckheiten darinn: Item / Sauerbrunnen / deren einer bey der Statt Trier / so dem Magen gar dienlich / vnd anmuhtig zutrincken: Ingleichem ein Meil Wegs von der Statt / an der Mosel / im Dorff Longwick / vnnd sonsten hin vnnd wider zwischen Trier / vnnd Coblentz. Hergegen ist der Lufft trüb / vnd was vngesund: Es hat da grosse dicke Wälder / nicht allein vnterhalb Trier / gegen dem Fluß Naha; sondern auch oberhalb / vnnd an dem Wasser Sura. Dann es wird hieher die Eyffel: (wiewol solche Landschafft auch andere Herrn zum theil hat;) Item / die Graff- vnnd Herrschafften / Manderscheid / Bilstein / Vlm / vnnd andere mehr / gerechnet. So ligen auch herumb die Graffschafften Blanckenheim / Arnsberg / Nuenar / Reifferscheid / vnnd andere: Item / der Arduenner / sonsten Eider- vnd Eberswald genannt. Vnd hat dieses Ertzbisthumb Trier / schöne Güter / von welchen zum theil / sonderlich den Schlössern / allbereit oben geredt worden; zum theil jetzt hernach folgen thut; als da seyn: