Topographia Circuli Burgundici: Von der Graffschafft Burgund

Topographia Germaniae
Graffschafft Burgund (heute: Freigrafschaft Burgund)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1654, S. 246–250.
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[246]
VIII

Von der Graffschafft

Burgund.

Es ist oben im Eingang dieses Buchs von den 17. Niederländischen Provintzen gesagt worden / daß sie Anno 1548. auff dem Reichstag zu Augspurg / Käyser Carolus V. unter einen Craiß gebracht / ihn den Burgundisch-Niederländischen genannt / und denselben an das Römische Reich gebunden habe. Und sagt Einer über die Reichs-Matricul also: Burgund / und Niderland / vertritt der König in Spanien (Monatlich / nach dem einfachen Römerzug) mit 120. Pferd / und 55. zu Fuß / oder mit 3656. Gulden an Gelt (umbs Jahr 1602.) Wann aber der Käyser selbsten zu Feld zeucht / oder ein gemeine Türcken-Expedition ist / so gibt der König so viel / als drey Churfürsten; eximirt aber die Grafen von Nassau zu Breda / und die Grafen von Berge. Biß hieher dieser. Und wegen solchen Burgundischen / als deß zehenden deß H. Reichs Craises /

[T128]


[247] wird der König in Spanien / als der zeit der Graffschafft Burgund / und eines guten Theils der Niederlanden / Herr / zu den Reichs- und Deputations-Tägen / nicht allein beschrieben / hat Sitz und Stimm bey denselben; sondern hält auch seine Beysitzer am hochlöblichen Cammergericht zu Speyer. Dieweil dann biß daher die also genannte 17. Niederländische Provintzen / sampt denen / so darunter verstanden werden / beschrieben worden: So wil ich / zum Beschluß / als in einem Anhang / auch etwas von der Graffschafft Burgund / die dem König in Spanien gehörig / und davon gemeldter zehende Reichs-Craise den Nahmen hat / melden.

Es hat aber diese Graffschafft Burgund / so zum Unterscheid deß Hertzogthums Burgund in Franckreich / Käysers Burgund / Klein Burgund / Ober Burgund und von den Frantzosen / la Franche Comtè, oder die Freye Graffschafft genant wird / zu Grentzen von Mitternacht / Lothringen / und Ober Teutschland / sonderlich die Graffschafften Mümpelgart und Pfirt; von Abend / das gemelte Frantzösische Hertzogthumb Burgund / von dem es durch die Saone, oder Ararim, abgesondert wird / zusampt Bassigny; von Morgen / das Schweitzerland und vom Mittag / Savoia / und selbige Landschafften / als la Bresse, Bellay, Bugey, Veromey, etc. so Anno 1601. von Savoia / an Franckreich kommen seyn. Ludovicus Gollusius, oder Lois Gollut, in seinen Memoires Historiques de la Republ. Sequanoise, etc. des Princes de la Franche Comté de Bourgougne, Anno 1592, zu Dole in fol. getruckt / und dem König in Spanien / auch den 3. Ständen dieses Landes zugeschrieben / sagt / daß solches in seinem Umbkreise 157. Meilen / in der Breite ins gemein mehr dann 30. und in der grösten Breite 33. und in der Länge 40. (Frantzösische) Meilen habe: (der Atlas novus Janssonii hat 90. Meilen in die Länge / und 60. in der Breite) begreifft fast auff die 1700. Pfarrkirchen / und 4700. Stätt / Dörffer / (darunter Buce) und Schlösser / und mehr dann 170000. Feuerstätte: habe viel Flüsse / so gar fischreich / und seyen unter denselben die obgedachte Saone / die Dub / oder le Doux, l’Oignon, (so zweiffels ohn deß P. Merulae Lougnon, oder Lugnonius,) la Louue, oder Lupus, und D’Ain, oder Danus, die fürnehmste und gröste. Es hat dieses Land / ausser besagter guter Gelegenheit an fliessenden Wassern / Seen / (deren theils wunderlicher Natur seyn / siehe unten Rive) Saltzwassern / Gesund-Bädern / und Brünnen; auch allerhand Getraid / köstliche Wein / Oel / statliche Viehzucht / gnugsames Gehöltz / und darinn vortreffliche Jagten / lustige Berge / Metallen / Marmol / und andere theure Steine / Salpeter / herrliches Obst; und allerhand Gartengewächs / herrliche Kräuter / und andere Gaben überflüssig; also / daß man / wegen deß Lagers / Lustbarkeit / Wolfeile / und gesunden Luffts / solche Gegend nit gnugsam loben kan. Man hat da an theils Orthen / so grosse Weinfässer daß sie / an der Höhe / den Häusern gleich zu seyn scheinen; wie P. Merula bezeuget. So seyn auch die Inwohner schön / und von langer Statur, aber wie gemeinlich der Reichthumb und Uberfluß / die Ubermaß in den Sachen / und allerhand Sünde und Laster verursachen: also werden zum Theil denselben auch dergleichen / sonderlich unziemliche Lieb / das Fluchen / nicht Reinhaltung der Strassen / und das Vollsauffen / zugemessen; deren Laster zwar / sonderlich zu diesen letzten und Kriegszeiten / wenig Länder werden befreyet seyn. Vorzeiten haben die Sequani in diesem Lande gewohnt / ehe die Teutsche Burgunder in solches kommen; von deren Ursprung und Königen / auch deren nachkommenden Regenten / Hertzogen / und Graffen / biß auff Hertzog Carln / den letzten von Burgund / besagter Gollusius, item Pontus Heuterus, Petrus Sancto-Julianus, Wilh. Paradinus, und Alphonsus del Bene können gelesen werden. Nach deß gemeldten Hertzogs Caroli Tode / nahm König Ludwig der Eilffte in Franckreich beede Burgund ein / ob schon der Hertzog eine Tochter / hernach deß Käysers Maximiliani I. Gemahlin / verlassen / und [248] wurde durch die Frantzosen / dieses Landt übel zugericht. Nach ihrem Tode / im Jahr 1482. erfolgt / ward Friede zwischen Franckreich und Burgund gemacht / und ein Heurat zwischen hochgedachtes Käysers Maximilians Tochter Margaretha / und deß Königs in Franckreich Sohn / dem Delphin Carolo / getroffen / und ihme diese Graffschafft Burgund zum Heurathgut gegeben. Es war aber in solcher Heurats-Abrede verglichen / wann nichts auß derselben werden möchte / daß die Graffschafft / (so unter dessen / biß gedachtes Fräule zu ihren Jahren kam / der Delphin innen hatte) an ihren / der Fräulen Brudern / Ertzhertzog Philippen / kommen solte. Weil dann folgends nichts auß der besagten Heurath worden / so wolte ihr Herr Vatter / Käyser Maximilian / solch Land für den Sohn haben / und kam Anno 1492. selber darein / und nahm unterschiedliche Orth ein. Und dieweil gemelter Delphin Carolus, nunmehr König in Franckreich / diß Nahmens der Achte / den Krieg in Italia vornehmen wolte / (dahin er auch Anno 1494. sich begab) so verglich er sich zuvor / und zwar An. 93. wie Gollusius sagt / gäntzlich mit dem K. Maximilian / und ließ alle Praetensionen zu dieser Graffschafft Burgund fahren / und führte sein Volck darauß gantz ab. Daß also forthin solche Graffschafft dem Hauß Oesterreich verblieben: wie dann dem besagten Ertzhertzogen Philippo, her nach König in Spanien / sein Sohn / Käyser Carl der Fünffte / und diesem sein Sohn König Philippus II. in Spanien / in solchen Lande succedirt haben: Dieser aber dasselbe Anno 1598. seiner Tochter / Fr. Isabellae Clarae Eugeniae, Ertzhertzogs Alberti zu Oesterreich versprochnen Gemahlin / sampt den Niederländischen Provintzen / und der Graffschafft Charolois, so Frantzösisch Lehen ist / übergeben: Nach deren Tode / solche Graffschafften wieder der Cron Spanien heimgefallen seyn. Von jetztgedachter Graffschafft Charolois schreibet Joan. Rivius rer. Franc. Decad. 3. lib. 7. pag. 286. also: Charolesium. quod et Quadrilesium, et Carcella, et Carialla, et Quadria, pars fuit Ducatus Burgundiae, estque Comitatus ex Castellaniis Montis S. Vincentii, Sinevineis, Salvamanti, Dundani, Arcusii, etc. conflatus. Warumb aber Hoch Burgund ein Freye Graffschafft / oder Franche Comté genennet wird / vermeynt obgedachter Gollusius, cap. 6. fol. 351. seq. diese Ursach zu geben / dieweil Graff Regnauld, oder Regnaldus von Burgund / der Anno 1144. gestorben / sich so sehr bemüht / dieses sein Land in seinem Geschlecht wider die von Zäringen zu erhalten / und daß solches kein Reichs Lehen were / wider den Käyser Lotharium, zu erwiesen; daher er auch billich le Franc-Comte, der Freye Graff / seye genannt worden; und es ihn beduncke / daß von solcher Zeit her / der Nahme der Freyen Graffschafft kommen: wiewohl er auch zugibt / das solcher daher seyn könne / dieweil das Land von allen Aufflagen / Contributionen / und dergleichen Beschwerden / damit sonsten bißweilen das Volck belegt wird / befreyt / und in solchem freyen Stande / durch alle Fürsten / so dieses Lande innen gehabt / allezeit erhalten worden. Und am 165. Blat sagt er also: Franche, pour, l’exemption du Prince, et affranchisement de toute estrangere souverainetè, et franche per l’exemption de toutes telles impositions, et gabelle. Christophorus Besoldus lib. 1. Dissertat. Nomico-pol. 2. p. 39. seq. will auß deß Printz Wilhelmen von Oranien Rettungs-Schrifft / daß gemeltes Burgund die Freye Graffschafft darumb genannt werde / weiln unter andern auch die Burgundische Landherren / so darinn ihre Güter haben / so frey seyn / daß sie mit denselben / nach ihrem Belieben / verfahren / und solche verschaffen mögen / wie / und wem sie wollen: also gar / daß auch ihre Weiber / Kinder / oder einige Erben / sie hieran nicht hindern / und irren mögen. Meldet aber nicht / daß Burgund kein Reichs-Lehen seyn solte / wie Gollusius will / der hierinn unterschiedliche / und darunter auch den Auctorem deß Neuen Atlantis Janssonii / und Paul. Merulam part. 2. Cosm. libr. 3. c. 47. f. 495. ihme zuwider hat; welche schreiben / daß diese Graffschafft Burgund / [249] ein Lehen deß H. Röm. Reichs. seye. Es haben zwar theils Schweitzerische Ort diese Graffschafft / im Jahr 1597. zu beschützen auff sich genommen / ist aber doch endlich nichts darauß worden; sondern es haben die sämptliche Schweitzer / bey der Erb-Vereinigung mit dem Hauß Oesterreich zu verbleiben / sich erklärt / wie beym Michael Stetler / im 2. Theil der Schweitzer Chronic / libr. 9. fol. 387. et fol. 391. zu lesen. Und solcher Erb-Vereinigung hat auch dieses Lande / bey den nechsten Kriegen / als Hertzog Bernhard von Sachsen Weymar / und etliche Frantzösische Generaln / dieses Land überzogen / und sich unterschiedlicher Plätz darinn bemächtiget / wol genossen / in dem durch unterhandlung der Schweitzer / die Burgunder folgends die Neutralität erhalten haben: welche am ersten An. 1522. in dem Krieg / den Käyser Carl der Fünffte mit dem König in Franckreich geführt / auch auf der Schweitzer Begehren / für beede Burgund auffkommen ist; wie Gollusius lib. 11. c. 43. berichtet. Und wann auch schon sie / die Schweitzer / in ein engere / und absonderliche Bündnuß mit diesem Lande getretten weren / so benehme doch solches dem Reich an seiner Gerechtigkeit / der Lehenschafft halber / nichts. Und behält es daher den Nahmen Käysers Burgund beständig: gleich wie auch der Sequaner Landschafft heutigs tags einig und allein; welcher von Sequana, oder der Seine herkommen seyn solle / wie etliche meynen / dessen Flusses Ursprung auff dem Berg Jura ist. Es schreibet der Italianische Graff Qualdus part. 1. histor. l. 14. p. 380. daß der Hertzog von Longueville den starcken Paß della Doux, in der Graffschafft Burgund Anno 1637. mit Gewalt erobert habe / so sonder zweiffel ein Paß an dem Wasser Dub seyn wird. Von der Neutralität zwischen dem Hertzogthum und der Grafschafft Burgund / und wie die verwichene Jahr die Frantzosen in besagter Graffschafft gehauset / schreibet Alexander von Ros, in seinem zu Neapoli getrucktem Buch / Catalogna Disingannata intitulirt, daß die Schweitzer gemelte Neutralität / so zun Zeiten Käysers Caroli V. gemacht / hernach unter König Heinrichen dem Vierten auff neun und zwantzig Jahr erneuert / und unter König Ludwigen dem Dreyzehenden wieder auff neun und zwantzig Jahr erstreckt worden / procurirt hetten. Dessen aber ungeachtet / hette Anno 1633. der Hertzog von Rohan die Statt Zun-ville zerstöret / der Freyherr von Cialanza viel Oerther verderbet: der Marggraff von Sordi, der Obriste Gassion, der Marschall von Bellefort, und der Marggraff von Bourbon, ohne begehrte Erlaubnuß / ihre Völcker in dieser Graffschafft Burgund einquartiret: der Mareschall della Forza sey mit 10000. Kriegsleuten / mitten durch das Land / eygenen Willens / gezogen / habe Schatzung aufferleget / die Leuth gefangen / und die Burgunder / als Feinde / tractiret: zween Monat vor Belagerung der Statt Dole, hette der Hertzog von Weymar / auff einer / und gedachter Mareschall della Forza, auff der andern Seiten / ohn einigen Vorwand / mehr als 200. Dörffer zu boden gerichtet / allein zu dem End / daß wann ein Succurs auß Teutschland kommen solte / derselbe hierdurch seinen Weg nicht nehmen könte. Und so viel berichtet dieser Catalonier / Dechant der Kirchen zu Tortosa, und Päbstlicher Proto-notarius. Wie ich anderstwo gefunden / so hat Burgund / sampt Geldern / Utrecht / etc. umbs Jahr 1576. zum Cammergericht zu Speyr / nach dem erhöheten Anschlag / jährlich geben ein tausent Gülden: vorhin nur 600. den Thaler zu 69. Kreutzer gerechnet. Der Stände im Lande seyn drey / welche bey den Landtägen zu erscheinen pflegen / nemlich der Adel / (unter welchem der fürnehmste der Printz von Oranien / Herr zu Noseret / und Arley / der im Nahmen deß Grafen zu Burgund / als Lands-Fürsten / die Stände zu beruffen hat; wiewol die Zeit hero gedachter Printz / weil er wider den König in Spanien / als der Vereinigten Niederländer General / gekrieget / in diesem Lande nichts zu thun / oder besagter seiner darinn gelegenen Gütter / Nozeret / Arley / und anderer; aber wohl deß [250] Fürstenthumbs Oranien in Franckreich / zu geniessen gehabt hat) / die Geistligkeit / und die Stätte. Und bey solchen Landtägen erscheinet auch der Gubernator deß Schlosses Joulx, oder Jurae montis. Die gantze Graffschafft wird in 3. Land-Vogteyen / so sie Baillivatus nennen / abgetheilet / damit man in den Rechts Sachen desto schleuniger fortkommen könne / nemlich in die Landvogtey Dole, und in die Obere und Undere. Im Dolanischen ist Dole / Quingey, Ornans, Rochefort, Vercelle, Loye. In der Obern Vogtey / oder Baillivat / seyn / Gray, Vesoul, Montboison, Jussey, Port sur Saone, Cromary, Mont-Justin, und Faulcogney. Und dann so seynd in der Undern / Sans oder Salinae, Arboise, Poligny, Pontarlier, Nozeret, oder Noseroy, Castel, Chalon, Mommoret, und Orgelet; welche Stätt und Stättlein alle / bey den Landtägen erscheinen / und ihre Stimmen geben. Darneben seynd noch viel andere Stättlein und berühmte Orth im Lande / die aber nicht so vornehm / als die vorige; von welchen allen / und zuvorderist von der weitberühmten deß H. Römischen Reichs / und Ertzbischofflichen Statt Bisantz / so auch in diesem Lande gelegen / und wol für eine Haupt Statt beeder Burgundien könte gehalten werden; wiewol man ins gemein in dem Frantzösischen Burgund / oder Hertzogthumb / die Statt Dijon, und in dem Spanischen / oder der Graffschafft Burgund / die Statt Dole / darfür nennen thut) in dem folgenden solle gesagt werden / so viel man nemlich davon hat bekommen können. Dann ausser deß Gilberti Cognati Beschreibung deß Obern Burgunds / (der / unter andern auch der Stättlein Bevii Trevii, Visionis (so villeicht Voysoy seyn wird) / Champnitarum, oder Chamnitii; andere aber deß Stättleins Villers sur scey, Item Belfort nahend Granges, gedencken:) Item deß Pauli Merulae, obangezogenen Orths; deß Johannis Jacobi Chiffletii Beschreibung / etc. der Statt Bisantz; deß gedachten Ludovici Gollusii denckwürdigen Burgundischen Sachen / deß Auberti Miraei Fast. Belgic. et Burgundiac. den gemeinen Welt- und Land-Beschreibungen / etlichen Räißbüchern und Relationen / meines wissens / keine dieser Hoch- oder Käysers Burgundischen Oerter-beschreibung / verhanden seyn wird. Und beklagt sich jetztgedachter Gollusius, oder Lois Gollut, gewester Advocat im Parlament zu Dole in Burgund / im 49. Capitel deß 2. Buchs selbsten / daß er / ohnangesehen er durch Schreiben / darumb gebetten / ausser den Stätten Vesoul, Pontarlier, Lons-le Saulnier, und Orgelet, (so etwas wenigs geschickt) nichts habe bekommen können. Aber die Stätte Bisantz / Dole / und Sans / oder Salins, berschreibt er weitläuffig. Seine eigene Wort lauten in dem Jahr 1592. also: Ajant par lettres particulieres priè et sollicitè les Villes, de me mander ce qu’elles treuueroient de memorable, en leurs territoires, à fin de les en pouuior reservir, je n’hay heu tant de faueur, que de recepuoir advertissement, Sauf de Vesoul, de Pontarlier, de Lons-le Saulnier, et d’Orgelet, qui m’hont faicts tenir quelques fort courtes memoires.


Es seyn aber diese folgende Orth / von denen ich bey den obgedachten Scribenten etwas gefunden habe; als: