Topographia Circuli Burgundici: Marveil
[238] Marveil, Marville, Marvilla, ein Stättlein an dem Wasser Othain, und den Barbarischen Gräntzen / so den Nahmen vom Mars / gleichsam Martia Villa, haben solle. Ist ein mit Mauren und Gräben beschlossener Ort / darzu ein stattliche Herrschafft gehörig / so / vor der Zeit / eigne Herren gehabt / biß sich Walramus Graff von Falckenberg / an eine von Luxemburg / Nahmens Elisabeth / verheurathet / und durch solche Ehe folgends diese Herrschafft dem Hauß Luxemburg einverleibet worden ist. Es hat gleichwol Anno 1260. Graff Heinrich von Luxemburg / seiner Schwester Mann / Graff Heinrichen zu Barr / zum MitRegenten der Herrschafften Marville / und Arancy, genommen / und ihme vom Einkommen den halben Theil gelassen / gleichwol der Graffschafft Lützelburg die hohe Obrigkeit darüber vorbehalten / von welcher der zu Barr seinen Theil zu Lehen trägt. Daher das Stättlein noch von zweyen Herren / wie auch die [239] darzu gehörige Herrschafft / so man die Gemeinschafft / oder Terram communem nennet / regiert wird; ausser daß der Barrische Ober-Amptman / so man einen Praepositum heisset / mit den Peinlichen Sachen nichts zu thun hat. Es haben die Burger allhie gar viel / und herrliche Freyheiten von den vorigen Herrn bekommen / die ihnen von den folgenden Graffen / und Hertzogen / nach und nach / seyn ernewert / und bestätiget worden.