Topographia Braunschweig Lüneburg: Widmung

Topographia Germaniae
Widmung
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1654, S. I–III.
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[I]
Denen Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürsten vnd Herren /

Herrn Augusto /

Herrn Christian Ludwigen /

Herrn Georg Wilhelmen /

Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc.
Vnseren Gnädigen Fürsten vnd Herren.

Durchleuchtige / Hochgeborne Fürsten / Gnädige Herren / etc. Was die Danckbarkeit für eine schöne vnnd herrliche Tugend / die von GOtt jederzeit reichlich belohnet / darentgegen aber der Vndanck für ein schändlich vnd abscheuliches Laster seye / so beydes von Gott vnd Menschen zu jeden Zeiten schwerlich gestrafft worden / solches könte mit vnzehlich vielen Exempeln / so wol auß Heilig Göttlicher Schrifft / als andern Profan- vnd Weltlichen Historien / dargethan vnnd erwiesen werden. Daher sagt der weise Redner [II] Cicero in Oratione pro Planco, Leve esse onus, beneficii gratiam, Danckbarkeit seye leicht zu tragen; entgegen stehet bey dem Publio Mimo, Ingrato homine nihil pejus terram creare, auff der Welt könne nichts ärgers gefunden werden / als ein vndanckbarer Mensch / der zwar hurtig ist / von andern gutes zu empfahen / aber langsam / dergleichen zu vergelten; also daß der Poet Martialis recht geredt hat / wenn er sagt: Dedecus est semper sumere, nilque dare, es seye schändlich / vnd wolle sich nicht geziemen / nur allezeit nehmen / vnd nichts wieder geben wollen. Welch letztern / zwar kurtzen / aber nachdencklichen Versleins / Durchleuchtige / Hochgeborne Fürsten / gnädige Herren / wir vns bey Edirung gegenwertiger Topographiae Ducatuum Brunsuicensis et Lunaeburgensis, billig wol erinnert. Dann / weilen E. E. E. F. F. F. D. D. D. vns / denen Merianischen Erben / zu Vollführung dieses Wercks / gnädigen Vorschub gethan / in deme Dieselben den mehrern theils Abrisse vnd Beschreibungen vnterschiedlicher Oerter / Stätte / Vestungen / vnd anderer Plätze / so zu solchem districtu gehörig / durch Dero darzu verordnete / willfährigst communiciren lassen; ohne welches adminiculum, anderwerts so weit außzukommen gar schwer- ja fast vnmöglich gefallen seyn würde; Derentwegen haben wir vns jetzo (da das Werck zu seiner Vollkommenheit kommen / vnd durch offentlichen Truck an deß Tags Liecht gebracht worden) nicht lang vmbzusehen / oder zu entsinnen gehabt / weme wir gedachte Topographiam billig: vnd rechtmässiger / als E. E. E. F. F. F. D. D. D. zueignen / überschreiben / vnd einhändigen möchten; Sintemal Dieselben je als rechte vnd natürliche Vätter dieser löblichen Hertzogthümber / Provintzen vnd Landschafften / so in gegenwertiger dieser Beschreibung [III] auffgewiesen / vnd vor Augen gestellet werden / zu nennen vnd zu erkennen.

Reichet demnach vnd gelangt an E. E. E. F. F. F. D. D. D. vnsere vnterthänige demühtige Bitte / Dieselben gegenwertige gehorsambste Dedication (zu Bezeugung schuldigsten Dancks) in Fürstlichen Gnaden zu vermercken / vnd gnädig auffzunehmen / mildiglich geruhen wolten. Damit E. E. E. F. F. F. D. D. D. sampt vnd sonders / benebenst dem gantzen Hochlöblichen Fürstl. Hauß Braunschweig vnd Lüneburg / vnd allen Fürstl. hohen Anverwandten / zu erwünschter beständiger Leibs-Gesundheit / vnd Fürstl. grünender Regierung / dem Obschutz deß Allerhöchsten; E. E. E. F. F. F. D. D. D. aber zu Fürstlichen besonderen Gnaden / vns sampt vnd sonders / in Vnterthänigkeit empfehlende. Geben Franckfurt am Mayn / in der Fasten-Meß / nach vnsers lieben HERRN vnd Heylandes JEsu CHristi Gnadenreicher Geburt vnd Menschwerdung / im Sechszehenhundert vnd vier vnd fünffzigsten Jahr.


E. E. F. F. F. D. D. D.


Vnterthänig-gehorsame 


Matthaei Merians deß Aeltern
Seel. Erben.