Topographia Austriacarum: Pettau
Diß ist ein alte Römische Statt / so vor Zeiten Paetovium, Petavio, und Poetovio, genant worden. Die Winden / oder Sclaven / deren es gar viel um diese Statt gibt / heissen sie Duji. Von ihren Antiquitäten ist Lazius fol. 161. 482. seq. 489. 541. 559. 593. 595. Reip. Romanae zu lesen. Sie liegt in der Untern-Steyer-March / 4. guter Meil Wegs unterhalb Rackerspurg / an dem berühmten Wasser Draa / oder Drab / Dravo, so weyland der Römer terminus [46] gewesen. Von Theils der Alten wird diese Statt zum Norico, vom Ptolemaeo aber zum Obern-Pannonien gerechnet; so vor 1300. etlich weniger / Jahren / ein Bistum gehabt hat. Ist nicht sonderlich groß / auch nicht zum schönsten gebaut. Hat 2. Clöster / deren das Obere den Dominicanern gehörig / in welcher Kirch die Herren von Stubenberg ihr stattliche Begräbnuß / und ein Freyhauß in der Statt haben / darzu zimlich viel Unterthanen / und Gerechtigkeiten / gehören / so Saltzburgisch Lehen; davon man auch vor diesem die Steuer nach Saltzburg zu geben gehabt hat. Und solle bey besagtem Begräbnuß ein Exempel von einem Hunde zu sehen seyn / so zu seinem Herren ins Grab gesprungen ist. In dem untern Closter seynd Minoriten. Es hat auch da ein feine Pfarrkirch / Item / ein Spitalkirch / und ausser der Statt ein Capuciner Closter. Das Ampthauß in der Statt gehört zum Schloß: sie aber die Statt wird durch Richter / und Rath / regiert / und hat der Richter Acht und Bann / und seinen eygnen Nach- oder Scharff-Richter. Obgedachter Wolffg. Lazius schreibet lib. 12. Reip. Rom. sect. 4. cap. 1. daß / nach Abgang deß Bistums allhie / mit der Zeit / sich um diese Statt gerissen hätten / der König in Ungarn / so sie zu dem Hertzogthum Sagrabien ziehen wollen; der Ertzbischoff von Saltzburg; und die Fürsten in Steyer. König Ottocarus auß Böheim / und Hertzog in Steyer / habe / durch die Seinige / Graff Stephan von Sagrabien / der sie eingenommen / und im Nahmen der König in Ungarn besessen / von dannen verjagt; dem König Bela auß Ungarn zu Hülff kommen / und Pettau hart belagert; habe aber / wegen deß Päbstischen Banns / die Statt dem Ertzbischoff zu Saltzburg uberlassen / welcher einen Vertrag mit den Steyrischen Fürsten auffgericht / zwar die meiste Gerechtigkeit in der Statt behalten / aber sich deß Lands herum / und der Aufflagen / begeben: Zu welchen die dritte Herren / nemlich die Herren von Pettau genant / auß dem Stubergischen Geschlecht / kommen; welche das Schloß allhie / mit gewisser Jurisdiction; Item / Wurmberg / Weiterfeld / Veistricz / Käisersperg / Anckenstein / Fridau / Erenhausen / Weinburg / Weineck / und Gleichenberg / besessen / und deß Hertzogthums Steyer Marschallen; gleich wie ihre Vettern / die andern von Stubenberg / welche Kapfenberg / und Mureck / hatten / Schencken des Landes gewest seyn. Als der letzte Herr von Pettau / Friedrich der Dritte / Anno 1443. gestorben / so hab ihn Käiser Friederich der III. (al. IV.) damals Hertzog in Steyer / geerbt; wiewol Er auch dem Grafen von Schaumburg / und Hansen von Iberstorff / so deß gemeldten letzten Herren Töchter geheuratet / etwas davon überlassen. Es haben auch die Herren von Stubenberg einen Theil bekommen. Und dieses saget Lazius. Ferners / so schreibet Hieronymus Megiser / in der Kärndterischen Chronic / fol. 662. seq. daß Käiser Otto der Ander / dem Ertzbischoff zu Saltzburg / die Kirchen zu Pettau / mit sampt zweyen Theilen / derselben Statt / der Maut / und allen seinen Zugehörungen / bestättiget hätte. Und am 1261. Blat meldet er / daß der Ertzbischoff Leonhart von Keutschach zu Saltzburg / der Anno 1519. gestorben / das Königliche Schloß / und Statt Pettau / so in dem Hungarischen Krieg / mit dem König Matthia geführt / (der diese Statt Anno 1480. eingenommen) auß Ertzbischoffs Bernharts Thorheit / in deß Käiser Friederichs / und seines Sohns Maximiliani, Gewalt kommen war / wieder zum Stifft / mit 20. tausend Thalern / ohne die Verehr- und Zehrung / gelößt habe: Welches auch tomo 1. Metrop. Salisburgensis Hundii, fol. 32. bestättiget wird; wiewol daselbst an der Thaler statt / Gülden gesetzt seynd. In der Kärndterischen Landshandfest aber (auff welche mehr / als auff andere Scribenten / zu sehen) stehet es also: Was aber die Statt Pettau / und derselben Bann / und Malefitzgericht betrifft / dieweil gemeldt Pettau / vom Käiser Maximiliano I. dem Stifft Saltzburg / auff einen Widerkauff zugestellt / so soll / so lang sie bey dem Stifft Saltzburg unwiderkaufft bleibt / ein Ertzbischoff zu Saltzburg den Bann und Acht über Pettau / durch jeden derselben angehenden Vitzdom zu Leibnitz / als offt es zum Fall kommt / von den Hertzogen in Steyer zu Lehen nehmen / und empfangen / und alsdann / nach Ordnung deß Landes / durch einen Stattrichter zu Pettau damit handlen / und richten / etc. Wann aber diese Statt wieder gelößt worden / das findet sich noch zur Zeit in den verhandenen Schrifften nicht; aber das wol / daß sie nicht mehr / wie vor diesem / in der Saltzburgischen Stätte Verzeichnuß stehet / sondern jetzt unter die Landsfürstliche Stätt in Steyer gerechnet wird / wiewol das Ertzstifft Saltzburg noch etwas Gerechtigkeit / sonderlich in Geistlichen Sachen / allda haben solle: Gehört auch das Schloß / als ein Pfandschilling / dem Grafen von Tanhausen. Auß den obgedachten Marschälcken von Pettau ist einer / Nahmens Friederich / dem Käiser Rudolpho I. mit tausend außerlesenen Steyrischen Pferden / wider König Ottocarum zu Böheim / zu Hülff kommen. Vorhero / hat Maggraff Ottocarus III. in Steyer / die Ungarn einsmals / bey Pettau / hart geschlagen. Und dann so schreibet Nicolaus Isthuanfius lib. 1. rerum Ungar. pag. 7. daß Jacobus Siculus, den König Matthias I. in Ungarn / über Racospurg / Pettau / und Land Steyer / so er ihme unterworffen / gesetzt / zum K. Maximilian / nach deß besagten Königs Tode / gefallen / und deßwegen die zwey Schlösser Ormosd / und Borlin in gedachtem Lande / sampt ihrer Herrschafft / bekommen habe. So seye auch Christoph Frangepan / Graff zu Segnia, Veglia, und Modrusia, so viel Schlösser / und Leute / in Dalmatia, und Illyrico gehabt / auff seine / deß K. Maximiliani / Seiten getretten. Obgemeldter Lazius schreibet / daß man von hinnen nacher Crain / über das Gebürg / der Vogel genant / wo das Schloß Königsberg ligt / so man wolle / räisen könne / und daß nicht weit von Pettau das Schloß / und der Flecken Monsburg / oder Manspurg liege.