Statistische Darstellung des Kreises Moers/I. Territorium

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I. Territorium.


Der Kreis Moers, welcher zwischen 51° 21′ und 51° 45′ nördlicher Breite und zwischen 23° 57′ und 24° 25′ östlicher Länge liegt, wird im Südosten, Osten und Nordosten durch den Rhein, welcher ihn von den Kreisen Düsseldorf, Duisburg und Rees trennt, im Westen durch die Kreise Cleve und Geldern und im Süden durch die Kreise Kempen und Crefeld begränzt. Die Länge des Kreises von der nordöstlichsten Spitze gegenüber Rees bis zum Rheinufer bei Friemersheim beträgt 6,4 Meilen, die größte Breite in der Richtung von Osten nach Westen 2,8 Meilen und zwar an zwei Stellen, nämlich zwischen Homberg und dem äußersten Punkte der Bürgermeisterei Rheurdt, und zwischen der Büdericher Insel und dem äußersten Punkte der Bürgermeisterei Labbeck. Die kleinste Breite – von den nördlichen und südlichen Ausläufern des Kreises abgesehen – beträgt, in derselben Richtung gemessen, zwischen der Mündung des alten Rheines bei Ossenberg und demjenigen Punkte, wo die Wesel-Venloer Straße in den Kreis Geldern tritt, 0,9 Meilen. Der Rhein hat, soweit er den Kreis begränzt, wenn alle Krümmungen gemessen werden, eine Länge von 9 Meilen.

Der Kreis, welcher mit Ausnahme der kleinen Insel bei Hohenbudberg und der zu den Festungswerken von Wesel gehörigen Büdericher Insel[1] eine ununterbrochene Fläche bildet, umfaßt 221.231 Morgen oder 10,26 geographische Quadratmeilen. Er erstreckt sich, wie schon die eben mitgetheilten Zahlen darthun, weit mehr in die Länge, als in die Breite, und besteht aus zwei ihrerseits ziemlich abgerundeten Theilen, welche da zusammentreffen, wo er die geringste Breite hat. Die Kreisstadt Moers liegt in dem südlichen größeren Theile und ist von dem südlichsten Punkte des Kreises 1,3, von dem nördlichsten 5,2 Meilen entfernt.

Von dem Territorium des Kreises, dessen Vermessung bei Aufnahme des Katasters in den Jahren 1820–34 und 1835–40 stattgefunden hat, sind folgende Charten vorhanden:

1. Die Büyx’sche Charte des ehemaligen Kreises Geldern, auf welcher demnach die damals zu Crefeld gehörige Bürgermeisterei Friemersheim fehlt, im Maßstabe von 1:75000;

2. die bei Bagel in Wesel herausgekommene Kreis-Charte im Maßstabe von 1:100000, und

3. die Generalstabscharte im Maßstabe von 1:80000, auf welcher aber die politischen Gränzen nicht verzeichnet sind.

Da diese Charten, von denen überdies die erstgenannte vergriffen ist, dem Bedürfnisse nicht entsprechen, so haben die Kreisstände beschlossen, eine neue Kreischarte im Maßstabe von 1:50000 anfertigen zu lassen. Die Vollendung derselben ist durch verschiedene Hindernisse seither aufgehalten worden.

Indem wir nun einige geschichtliche Notizen mittheilen, dürfen wir nicht unterlassen, vorauszuschicken, daß unsre Gegend des seltenen Vorzuges genießt, sowohl mit der griechischen als mit der deutschen Heldensage in eine nahe Verbindung gebracht worden zu sein. Tacitus berichtet nämlich im dritten Capitel seiner Germania, es gäbe Leute, die da glaubten, daß Ulysses auf seiner langen und fabelhaften Irrfahrt auch nach Germanien gekommen sei und daselbst die Ortschaft Asciburgium (das heutige Burgfeld bei Asberg) gegründet und benamset habe, ja, daß einstmals ein dem Ulysses geweihter Altar an diesem Orte gefunden worden sei. Übrigens, so fügt Tacitus hinzu, stehe es jedermann frei, hiervon zu glauben, soviel ihm beliebe. Mit Bestimmtheit dagegen behauptet das Nibelungenlied, daß der gehörnte Siegfried, der Achill der deutschen Sage – wie dieser war er nur an einer Stelle des Leibes verwundbar – in Xanten aufgewachsen sei,

in einer richen Burge, witen wol bechant;
nidene bi dem Rine, diu was ze Santen genant.
Hiermit ist aber auch alles erschöpft, was auf dem Gebiete der Sage aus unserem Kreise zu berichten| wäre; dagegen stehen wir schon frühe auf dem Boden der Geschichte. Zu Cäsars Zeiten wohnten hier die Menapier, welche aber von den Usipeten und Tenchteren, nachdem diese durch die Sueven genöthigt worden waren, ihre bisherigen Wohnsitze aufzugeben, vom Rheine verdrängt wurden. Später (58 nach Chr.) mußten jedoch auch diese beiden Volkerschaften, im Kampfe gegen die mit den Römern verbündeten Ubier besiegt, die linke Rheinseite verlassen. Zu Vespasians Zeiten waren die Gugerner hier seßhaft. Nachdem die Romer Herren des linksseitigen Niederrheins geworden waren, legten sie daselbst viele befestigte Stationen an, welche durch eine von Colonia Agrippina (Cöln) nach Neomagium (Nymwegen) führende Straße miteinander verbunden wurden. Diese noch jetzt so genannte und zum Theil erhaltene Römerstraße führte von Neuß abwärts eine achtel Meile westlich an Gellep (Gelduba) und demnächst östlich an Uerdingen vorbei, wo sie theilweise vom Rhein verschlungen ist, zu der Station Calo, der ersten im Kreise Moers. Viele glauben dieses Calo in dem Dorfe Caldenhausen wiederzufinden; andere dagegen sind mit mehr Wahrscheinlichkeit der Ansicht, daß es das heutige Cölve sei, ein Gehöfte in der Gemeinde Schwafheim, welches, am Rande einer kleinen Niederung gelegen, sich jedenfalls besser zu einer militärischen Station eignete, als Caldenhausen. Von Calo zog sich die Straße nach Asciburgium, dem heutigen Burgfeld, welches sich östlich von derselben bis zum Winkelhäuser Bruche, einem damaligen Rheinarme, oder vielleicht dem Hauptstrome des Rheines (Asciburgium in ripa Rheni situm, sagt Tacitus) ausdehnte. Auf dem Burgfelde werden noch jetzt von Zeit zu Zeit Münzen und andere Alterthümer gefunden, welche deutlich beweisen, daß hier eine römische Niederlassung war. Von Asciburgium führen die vorhandenen Reste der Straße über das nahe gelegene Asberg, welches vielleicht von jener Station den Namen hat, dann über Hochstraß und Bornheim, von wo aus sie bis Strommoers mit der jetzigen Staatsstraße zusammenfällt; unterhalb Strommoers ist sie bei Überschwemmungen vom Rheinwasser weggespült worden, kommt aber bei der St. Anna-Kapelle wieder zum Vorschein, zieht sich durch Millingen, Drüpt (Trepitia?) und Bönning und fällt einige hundert Ruthen unterhalb Grünthal abermals mit der Staatsstraße zusammen. Von der Stelle, wo die alte Landstraße nach Birten abbiegt, führte sie dann in gerader Richtung zum alten Rhein, welcher sie, als er noch ein Theil des Rheinstromes war, sammt der alten Beurtina verschlungen hat. Von hier aus zog sich die Straße am Fuße des Xantener Berges vorbei zu der einige hundert Ruthen unterhalb Xanten gelegenen Colonia Traiana und von da nach Burginatium unweit Calkar im Kreise Cleve. Auf dem Xantener Berge, nahe dem jetzigen Gute Fürstenberg, in einer von Natur sehr festen Stellung, hatten die Römer lange Zeit ein im zweiten Decennium vor unserer Zeitrechnung errichtetes befestigtes Lager, die castra vetera. Hier sowohl als in der Umgegend von Xanten überhaupt hat man viele zum Theil werthvolle Münzen, Gemmen und Geräthschaften aus der Römerzeit gefunden, welche von dem Justizrath Houben in Xanten gesammelt, nach dessen Tode aber verkauft worden sind. In der Nähe von Birten, etwa eine Viertelstunde südlich von castra vetera, befinden sich die wohl erhaltenen Reste der arena campestris, eines aus Erde aufgeführten Amphitheaters, in welchem 276 der heilige Victor und 360 Gefährten von der Thebauischen Legion, die sich zum Christentum bekehrt hatten, den Märtyrertod erlitten. – Das Christenthum, welches sich vom zweiten Jahrhundert an auch am Rhein mehr und mehr ausbreitete, erhielt 331 unter Constantin dem Großen durch die Errichtung der Diöcese Cöln einen festen Stützpunkt.

Nachdem die Römer vier Jahrhunderte das linke Rheinufer beherrscht hatten, wurden sie von den Franken vertrieben, deren Könige die Bischöfe von Cöln schon frühe mit vielen und ausgedehnten Besitzungen in unserer Gegend beschenkten. Karl der Große, der wiederholt auf dem Burghof bei Friemersheim residirt haben soll, sammelte hier nach dem Reichstage zu Düren (779) seine Krieger, um den Sachsen entgegenzuziehen. Als er sie nach langen Kämpfen unterworfen hatte (802), siedelte er zahlreiche Schaaren der Besiegten auf dem linken Rheinufer an. Im neunten Jahrhundert muß unsere Gegend schon sehr angebaut gewesen sein; in einem aus dieser Zeit herrührenden Heberegister der Abtei Werden, welche hier viele Güter besaß, finden sich unter anderen folgende Ortsnamen: Frimareshem (Friemersheim) Rumolohon (Rumeln) Astarlohon (Asterlagen) Ostarhem (Oestrum) Suabhem (Schwafheim) Ascburg (Asciburgium, Asberg) Hattorpe (Atrop) Mürse (Moers) Bobbonberga (Hohenbudberg) Berghem (Bergheim) Fennikinne (Vennikel) Halon (Halen) Bladrikeshem (Bliersheim) ecclesia Embrickni (Hochemmerich) Hohonberg (Homberg) Brette (Borth) Albrike (Elverich) Bettinghem (Bettencamp) Ullodfort (Utfort) etc.

Seit dem Vertrage von Verdün gehörte das linke Rheinufer zu Lotharingen, um welches zwischen den deutschen und französischen Königen lange gekämpft wurde, bis die ersteren dasselbe dem Reiche einverleibten.

| Wir geben nun eine kurze Übersicht über die Geschichte der einzelnen Theile unseres Kreises nach den selbstständigen Ländern, zu welchen sie bei der französischen Occupation gehörten. 1. Die Grafschaft Moers. Sie umfaßte die jetzigen Bürgermeistereien Moers Stadt und Land, Capellen, Vluyn, Neukirchen, Repelen, Baerl, Homberg, Emmerich, Budberg[2], Friemersheim mit Ausnahme der Ortschaft Hohenbudberg und des westlich von der Staatsstraße gelegenen Theiles von Caldenhausen, und die Gemeinde Ossenberg[3]. Außerdem gehörten in andern Kreisen zur Grafschaft Moers die Herrlichkeit Crefeld und das jetzige Casselerfeld bei Ruhrort. Der Besitz der Herren und Grafen von Moers war ursprünglich klein und erweiterte sich erst im Laufe der Zeit zu dem angegebenen Umfange: namentlich wurde die aus den Kirchspielen Friemersheim, Emmerich und Capellen bestehende Herrlichkeit Friemersheim erst im Jahre 1390 durch Kauf mit der Grafschaft vereinigt. Die älteren Grafen von Moers, deren Ursprung dunkel ist, regierten bis 1493. Unter ihnen erhielt das seitherige Dorf Moers vom Kaiser Albrecht diejenigen Gerechtsame und Freiheiten, welche die Stadt Dinslaken besaß (1300). Diedrich II. von Moers war schon 1287, um sich den Besitz seines Landes zu sichern, genöthigt, zu dem Grafen von Cleve in das Verhältniß eines Lehnsmannes zu treten; sein vierter Nachfolger, Graf Diedrich IV., wurde jedoch im Jahre 1361 durch eine Urkunde, deren Ächtheit clevischer Seits freilich bestritten worden ist, von seiner Lehnspflicht wieder entbunden. Der letzte der älteren Grafen von Moers, Vincenz, der sich in den Geldernschen Händeln durch treue Unterstützung des Hauses Egmond gegen den nachmaligen Kaiser Maximilian ausgezeichnet hatte, wurde von diesem in die Reichsacht erklärt und trat deshalb 1493 die Grafschaft an seine Tochters-Tochter und deren Gemahl, den Grafen Wilhelm von Wied ab. Nach Vincenz’s Tode (1499) traten verschiedene Prätendenten auf, welche den Grafen Wilhelm aus dem Besitze der Grafschaft verdrängten, bis er dieselbe im Jahre 1510 mit Hülfe des Kaisers Maximilian wiedererlangte. 1519 überließ er das Land seiner Tochter und deren Gemahl, dem Grafen Wilhelm von Nüenar, welcher 1541 genöthigt wurde, die Lehnspflicht gegen Cleve zu erneuern. Sein Sohn Hermann, der Reformator der Grafschaft, starb 1578 kinderlos. Wiewohl nun von Cleve die Grafschaft als ein erledigtes Lehn in Anspruch genommen wurde, so verglich man sich doch dahin, daß Walpurgis, die Schwester des Grafen Hermann, im Besitze derselben verbleiben, daß aber, falls sie ohne Nachkommen stürbe, das Land an Cleve zurückfallen solle. Walpurgis, die Wittwe des auf Alba’s Befehl in Brüssel hingerichteten Grafen von Hoorn, war in zweiter Ehe mit dem Grafen von Nüenar, Herrn zu Alpen[4], aus der älteren Linie dieses Geschlechts, vermählt, welcher sich in dem Truchseß’schen Kriege und seit 1584 als Niederländischer Statthalter von Geldern in den Kämpfen gegen die Spanier einen berühmten Namen machte, aber nicht verhindern konnte, daß (1588) die Grafschaft von den Spaniern besetzt wurde. Er starb 1589 in Arnheim durch die Explosion einer Petarde. Nach dem Tode seiner Gemahlin, welche ihn bis 1600 kinderlos überlebte, hätte das Land gemäß dem eben erwähnten Vergleiche an Cleve fallen müssen. Allein Walpurgis hatte bereits am 20. November 1594 die Grafschaft an Moriz, den zweiten Sohn des berühmten Prinzen Wilhelm I. von Oranien, des Bruders der Gemahlin des Grafen Hermann von Moers verschenkt. Moriz, der am 3. September 1597| die Stadt Moers eroberte und die Spanier aus der Grafschaft vertrieb, starb 1625. Sein jüngerer Bruder und Nachfolger Friedrich Heinrich bestimmte 1644 durch Testament, daß sein ganzes Besitzthum auf seinen Sohn Wilhelm II. und dessen Nachkommen übergehen solle; falls derselbe aber keine Erben hinterließe, oder falls seine Nachkommenschaft ausstürbe, solle die Erbschaft seiner ältesten Tochter Louise Henriette, der nachmaligen Gemahlin des großen Churfürsten, oder deren Nachkommen zufallen. Wilhelm II. regierte von 1647–1650; sein einziger Sohn Wilhelm III., König von England, erklärte 1695 das ebenerwähnte Testament seines Großvaters für ungültig und setzte, da er kinderlos war, einen Seitenverwandten, den Grafen Johann Wilhelm Friso von Nassau-Dietz zum Erben seiner gesammten Nachlassenschaft ein. Nach Wilhelms Tode jedoch (1702) erhob König Friedrich I. von Preußen in seiner doppelten Eigenschaft als Herzog von Cleve und Lehnsherr, wie als Sohn und Erbe der Churfürstin Louise Henriette Ansprüche auf die Grafschaft, welche vom Kaiser Joseph I., der dieselbe 1707 zu einem Reichsfürstenthum erhob, gebilligt wurden. Um indeß in den vollen Besitz des Landes zu gelangen, war der König genöthigt, die von holländischen Truppen besetzte Stadt Moers überrumpeln zu lassen (1712). In dem Vergleiche zu Dieren (1732) verzichtete dann auch der Sohn des ebenerwähnten Grafen Johann Wilhelm Friso auf seine Erbansprüche. Die Grafschaft Moers verblieb seitdem bis zur französischen Occupation im unangefochtenen Besitze unserer Könige. Am 25. März 1852 feierte sie in Anwesenheit Sr. Majestät des hochseligen Königs Friedrich Wilhelm IV., Sr. Majestät des jetzt regierenden Königs und Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen den 150sten Jahrestag ihrer Vereinigung mit der Krone Preußen. Ein in Moers 1859 errichtetes Denkmal, ein daselbst erbautes Krankenhaus und eine Volksbibliothek sind bestimmt, das Andenken dieses Tages der Nachwelt zu überliefern. 2. Zum Herzogthume Cleve gehörten im hiesigen Kreise die jetzigen Bürgermeistereien Wardt, Marienbaum, Xanten, Labbeck, Büderich, Veen mit Ausnahme der Gemeinde Menzelen, Orsoy Stadt und Land, und die Gemeinden Borth und Wallach. Außerdem umfaßte dasselbe die Kreise Cleve und Rees, sowie Theile der Kreise Geldern und Duisburg. Cleve-Teisterbant bildete schon um die Mitte des achten Jahrhunderts eine Grafschaft, die älteste auf dem linken Rheiunfer. Seit 827 von Teisterbant getrennt, wurde Cleve bis zum Jahre 1368 von seinen Grafen aus dem älteren Geschlechte regiert. Diedrich X., der vorletzte dieses Stammes, hatte seine einzige, dem Grafen Adolph IV. von der Mark vermählte Tochter Margaretha für den Fall, daß sein jüngerer Bruder Johann gleich ihm ohne männliche Nachkommenschaft mit Tode abgehen sollte, zur Erbin in der Grafschaft eingesetzt. Nachdem nun dieser Bruder, der Nachfolger Diedrichs und als solcher Johann II. genannt, im Jahre 1368 kinderlos gestorben war, traten die Söhne der nebst ihrem Gemahle inzwischen ebenfalls verstorbenen Margaretha, nämlich Engelbert III. Graf von der Mark und dessen Brüder Adolph und Diedrich mit ihren Ansprüchen auf Cleve hervor. Da sich der ältere und der jüngere Bruder mit mäßigen Abfindungen zufrieden stellten, so wurde Adolph Graf von Cleve. Durch den Tod Engelberts III. (1391) fiel ihm – nun als Adolph V. – auch die Grafschaft Mark zu, welche er jedoch sogleich seinem ältesten Sohne Diedrich übertrug. Ihm folgte 1394 in der Grafschaft Cleve sein zweiter Sohn Adolph, welcher, da Diedrich bereits 1398 unvermählt starb, als Adolph VI. die Grafschaft Mark dauernd mit Cleve vereinigte. Adolph VI., der auch die Herrschaften Winnenthal und Ravenstein erwarb, wurde auf dem Concil zu Kostnitz 1417 vom Könige Sigismund zum Herzoge von Cleve erhoben. Sein Enkel Johann II. schloß 1496 mit Wilhelm II., Herzog von Berg und Jülich und Grafen von Ravensberg, einen Vertrag, durch welchen der Sohn und Nachfolger des ersteren, Johann, mit der einzigen Tochter des letzteren, Maria, verlobt und festgesetzt wurde, daß sämmtliche Länder Wilhelms nach seinem Tode für immer mit Cleve vereinigt werden sollten. Nachdem Wilhelm 1511 gestorben war, trat sein Eidam Johann den Besitz seines Nachlasses an, mit welchem er – noch zu Lebzeiten seines Vaters – vom Kaiser Maximilian I. belehnt wurde. Nach dem Tode seines Vaters (1521) erbte er als Johann III. auch das Herzogthum Cleve. Ihm folgte sein Sohn Wilhelm der Reiche, und diesem sein Sohn Johann Wilhelm, der letzte der clevischen Herzöge aus dem Geschlechte der Grafen von der Mark. Nach seinem Tode (1609) begann der langwierige Erbfolgestreit, dessen Verlauf wir nur in kurzen Zügen mittheilen konnen. Johann Sigismund, Churfürst von Brandenburg, welcher als Tochtermann der ältesten Tochter Wilhelms des Reichen, Gemahlin des Herzogs Albrecht von Preußen, Anspruch auf die Nachlassenschaft Johann Wilhelms erhob, ließ bereits am 4. April 1609 Cleve durch einen Bevollmächtigten in Besitz nehmen. Er einigte sich demnächst in einem am 31. Mai 1609 zu Dortmund abgeschlossenen Vergleiche mit dem bedeutendsten seiner Mitbewerber, dem Pfalzgrafen von Neuburg, Sohn der zweiten Tochter Wilhelms des Reichen, dahin, daß beide den gesammten Nachlaß bis zur Entscheidung des Streites gemeinschaftlich verwalten wollten, worauf beiden Fürsten am 16. Juni 1609 gehuldigt wurde. Am| 12. November 1614 schlossen sie zu Xanten eine Übereinkunft über die Theilung des Landes, nach welcher insbesondere das Herzogthum Cleve dem Churfürsten zufallen sollte. Dieselbe konnte aber ebensowenig als ein späterer auf gleicher Grundlage im Jahre 1624 zu Düsseldorf errichteter Vertrag zur Ausführung gelangen, weil die Spanier sowohl, als die Generalstaaten sich weigerten, die von ihnen besetzten Festungen des Landes herauszugeben. Nachdem Brandenburg und Neupfalz sich 1629 abermals in Düsseldorf dahin geeinigt hatten, daß ihr früherer Vertrag mit einigen Modificationen in Kraft bleiben solle, und diese Übereinkunft vom Reichstage zu Regensburg genehmigt worden war, räumten endlich 1631 die fremden Truppen das Land. Demungeachtet war der Streit hiermit noch nicht beendigt. Da nämlich die beiden Mächte wieder uneins geworden waren, so schloß man 1647 in Düsseldorf einen dritten Vergleich, wonach Cleve, Mark und Ravensberg dem Churfürsten von Brandenburg, alles übrige Land dem Pfalzgrafen von Neuburg gehören sollte. Abermalige Streitigkeiten, welche durch die Bedrückung der Protestanten seitens des Pfalzgrafen hervorgerufen wurden, führten endlich zu dem Hauptvergleich von Cleve, durch welchen am 9. September 1666 festgesetzt wurde, daß der Churfürst im Besitze der ebengenannten Länder bleiben, in Bezug auf die Religion aber die Bestimmungen des westphälischen Friedens maßgebend sein sollten. Nachdem nun dieser Vergleich 1678 auch durch den Kaiser bestätigt worden war, blieb Brandenburg bis zur französischen Occupation im unangefochtenen Besitze des Herzogthums Cleve. – Am 16. Juni 1859 wurde das Andenken an die 250 Jahre vorher geleistete Huldigung unter großer Theilnahme zu Cleve festlich begangen. Die Statue des Kurfürsten Johann Sigismund, zu welcher damals auf dem Markte zu Cleve der Grundstein gelegt wurde, ist inzwischen feierlich enthüllt worden.

Die Hauptstadt des clevischen Theiles unseres Kreises ist Xanten. Ursprünglich churkölnisch, erhielt Xanten 1228 die Privilegien der Stadt Neuß. 1028 wurde hier zum Andenken des heiligen Victor und seiner Gefährten ein Augustinerkloster gegründet, welches aber 1125 in ein weltliches Collegiatstift verwandelt wurde. Aus dem zwölften Jahrhundert stammen auch die in byzantinischem Stile erbauten Thürme des jetzigen Domes; die dazu gehörige Kirche brannte 1372 ab und wurde – wie es scheint bald nachher – in gothischem Stile wieder aufgebaut. Die nördliche Hälfte von Xanten wurde im Frieden zu Hamm am 27. Mai 1392 von dem Erzbischof Friedrich von Saarwerden, welcher die Stadt kurz vorher stark befestigt hatte, dem Grafen Adolph von Cleve für eine Schuldsumme von 53000 (?) Gulden zum Unterpfande übergeben und seitdem nicht wieder eingelöst. Nach Beendigung der Soester Fehde (1449), welche Johann I. von Cleve mit dem Kölner Erzbischofe Diedrich von Moers führte, erhielt jener auch die andere Hälfte von Xanten, und 1464 wurde ihm der Besitz der Stadt von dem Nachfolger des genannten Erzbischofes nochmals bestätigt. Xanten hat viele Kriegsdrangsale erleiden müssen: im 9. und 11. Jahrhundert wurde die Stadt von den Normannen ausgeplündert, 1598 und 1614 wurde sie von den Spaniern erobert, 1638 aber schlugen die tapferen Bürger die Kaiserlichen zurück.

Die zweite clevische Stadt unseres Kreises, Orsoy, wo schon sehr früh ein Rheinzoll erhoben wurde, erhielt 1334 Stadtrechte. Im Jahre 1388 brachte der Erzbischof von Köln die Stadt in seine Gewalt, mußte sie aber im Frieden von Hamm 1392 dem Grafen Adolph von Cleve wieder herausgeben. Auch Orsoy war befestigt und zu öfteren Malen Schauplatz kriegerischer Ereignisse. 1598 wurde die Stadt von den Spaniern besetzt, 1632 von den Niederländern, 1672 von den Franzosen unter Anführung Ludwigs XIV. und 1689 abermals von den Franzosen eingenommen.

3. Zum Herzogthume Geldern gehörten im hiesigen Kreise nur die Bürgermeistereien Schaephuysen und Rheurdt, welche einen Bestandtheil der sogenannten Vogtei Geldern bildeten. Die uralte deutsche Landvogtei Geldern kam 1061 durch Erbschaft an Otto I. aus der Familie Nassau, welcher 1079 zum Grafen von Geldern erhoben wurde. Mit der nunmehrigen Grafschaft Geldern, welche um die gleichnamige Stadt zwischen Cleve und Brabandt lag, vereinigte die Familie Nassau nach und nach die niederländischen Grafschaften Zütphen, Veluve und Betuve, in Folge dessen der ursprüngliche Besitz den Namen Oberquartier von Geldern erhielt. Nachdem Reinold II. 1339 die herzogliche Würde an sich gebracht hatte, starb die Familie 1372 im Mannesstamme aus, worauf das Land an den Schwestersohn des letzten Herzogs, den Herzog Wilhelm III. von Jülich fiel. Diesem folgte sein Bruder Reinold IV., nach dessen Tode 1423 das Herzogthum durch seine Schwester Johanna auf ihren Enkel Arnold von Egmond überging. Nun begannen langwierige Streitigkeiten, zunächst mit den Herzögen von Berg, welche als nächste Agnaten der ausgestorbenen Herzöge von Jülich das Herzogthum Geldern in Anspruch nahmen, dann mit Karl dem Kühnen von Burgund, welcher 1472 das Land als Pfandgläubiger in Besitz nahm. Erst 1492 gelang es dem dritten und letzten Herzog von Geldern aus der Familie Egmond, Karl, mit Unterstützung des obenerwähnten Grafen Vincenz von Moers, sein unterdeß an den Schwiegersohn| Karl’s des Kühnen, Maximilian, übergegangenes Land wieder an sich zu bringen. Er wurde jedoch 1528 von Kaiser Karl V. zu dem Versprechen genöthigt, daß das Herzogthum, im Falle er keine Sohne hinterließe, an den Kaiser fallen solle. Die Landstände dagegen bestimmten 1537 Wilhelm den Reichen, Herzog von Jülich-Cleve-Berg und Erben der Ansprüche des Hauses Jülich auf Geldern, zu seinem Nachfolger, welche Wahl Herzog Karl 1538 in seinem Testamente bestätigte. Nach dessen gleich nachher erfolgtem Tode gelang es jedoch Wilhelm nicht, Geldern dauernd in Besitz zu nehmen; er mußte es vielmehr 1543 Karl dem Fünften überlassen, der es seinem Sohne Philipp dem Zweiten hinterließ. Im Aufstande der Niederlande machte sich Niedergeldern von Spanien los, wogegen das Oberquartier im Besitze der Könige von Spanien blieb, bis es im Laufe des spanischen Erbfolgekrieges von dem Könige von Preußen in Besitz genommen wurde, dem es im Utrechter Frieden (1713) theils als Erben der obenerwähnten Jülich’schen Ansprüche, theils als Entschädigung für das von Frankreich eingezogene Fürstenthum Orange zugesprochen wurde. – Im Jahre 1863 soll das Andenken an die vor 150 Jahren erfolgte Besitznahme Gelderns gefeiert werden.

4. Zum Erzstift Cöln und zwar zum Niederstift gehörten im hiesigen Kreise die Bürgermeistereien Rheinberg Stadt und Land, Vierquartieren, Camp, Alpen, die Gemeinde Hohenbudberg-Caldenhausen, mit Ausnahme des östlich von der Staatsstraße gelegenen Theiles von Caldenhausen in der Bürgermeisterei Friemersheim und die Gemeinde Menzelen in der Bürgermeisterei Veen. Über das Verhältniß von Budberg zum Erzstift ist schon oben das Nöthige mitgetheilt worden.

Rheinberg, ursprünglich Berck (der Name Rheinberg wurde erst im 17. Jahrhundert üblich) ist auf einer ehemaligen Rheininsel erbaut. Diese und andere durch die Arme des Rheines in der Nähe gebildete Inseln wurden schon im 7. Jahrhundert der Kirche geschenkt. Berck wurde ein Tafelgut der Bischöfe, später Erzbischöfe und Churfürsten von Cöln und ein Amt des Churfürstenthums, in welchem Verhältnisse es bis zur französischen Occupation blieb. 1232 erhielt Rheinberg Stadtrechte und 1290 wurde ihm der daselbst schon früher erhobene Rheinzoll zur Verwendung für den Unterhalt der Festungswerke überwiesen. Zum Schutze dieses Zolles ließ der Erzbischof Siegfried von Westerburg 1292 ander nördlichen Seite der Stadt einen sehr festen Thurm von Basaltsteinen errichten, welcher, im niederländisch-spanischen Religionskriege von den durch die Spanier belagerten Holländern zur Aufbewahrung von Pulver benutzt, zum Verderben eines großen Theiles der Stadt am 14. Oktober 1598 durch eine glühende Kugel in die Luft gesprengt wurde. Die Reste dieses Zollthurmes sind noch jetzt vorhanden. Als eine starke Festung wurde Rheinberg in den unaufhörlichen Kriegen des 16. und 17. Jahrhunderts sehr häufig belagert. 1583, im Truchseß’schen Kriege, wurde die Stadt von Adolph, Grafen von Nüenar und Moers erobert, fiel aber 1590 in die Hände des spanischen Generals Ernst von Mansfeld. In den Jahren 1595–1601 wurde Rheinberg dreimal durch den Prinzen Moritz von Oranien, Grafen zu Moers, demnächst 1606 durch den spanischen Feldherrn Spinola, 1633 aber wieder durch den Prinzen Friedrich Heinrich von Oranien, Grafen zu Moers erobert. Nun blieben die Holländer bis 1672 im Besitze der Stadt, in welchem Jahre Ludwig XIV. dieselbe durch den Verrath des Mitcommandanten d'Ossery, eines Irländers, ohne Schwertstreich einnahm. Nachdem Rheinberg 1678 dem Erzbischof von Cöln zurückgegeben war, wurde es im spanischen Erbfolgekriege, in welchem Churköln auf der Seite Frankreichs stand, 1703 von Preußischen Truppen besetzt, welche die Festungswerke schleiften. Nach dem Friedensschlusse (1715) trat der Churfürst wieder in den Besitz der Stadt.

In Camp, dem Hauptorte der gleichnamigen Bürgermeisterei, gründete Friedrich I. von Cöln am 31. Januar 1122 ein Cisterzienser-Kloster, welches er mit Mönchen aus dem französischen Kloster Morimund besetzte. Die Abtei erwarb im Laufe der Jahre große Reichthümer, blieb aber auch von schweren Schicksalsschlägen nicht verschont. So wurde z. B. die ihr von dem Grafen von Cleve 1188 geschenkte große und fruchtbare Insel Hoen bei Rees im Jahre 1312 vom Rhein verschlungen. Im Jahre 1584 – im Truchseß’schen Kriege – wurden die Mönche genöthigt, Camp zu verlassen und in ihren Häusern zu Rheinberg, Neuß und Cöln Schutz zu suchen. Damals wurden die Klostergebäude fast völlig zerstört, und auch die Windmühle auf dem Neersenberge von den Mörsischen abgebrochen und in der Gemeinde Neukirchen wieder aufgebaut, wo sie noch jetzt steht und den Namen Altemühle führt. Erst im Jahre 1700 konnten die Mönche, nachdem die Klostergebäude wieder hergestellt waren, in Camp wieder einziehen, wo sie bis zur Zeit der französischen Revolutionskriege im ungestörten Genusse ihres noch immer reichen Besitzes blieben. Im Jahre 1802 wurde das Kloster wie alle andern im damaligen französischen Reiche aufgehoben und seine Besitzthümer vom Staate eingezogen. – Am 16. October 1760 – im siebenjährigen Kriege – fand zwischen dem Erbprinzen von Braunschweig und dem französischen General de Castries ein Gefecht bei Camp statt, wobei der Versuch des ersteren, die französischen Truppen zu überfallen, mißlang.

| Die Abtei Camp besaß in ihrem ursprünglichen Fundationsgebiete die niedere Gerichtsbarkeit, zu welcher sie im Jahre 1739 auch die höhere erwarb. Außer diesem und dem Gerichtsbezirke von Rheinberg gab es in dem zum Kreise Moers gehörigen Theile des Erzstifts Cöln noch zwei Gerichtsbezirke, nämlich den von Boekholt (dem jetzigen Vierquartieren, welcher Name erst im siebenjährigen Kriege üblich wurde) und den von Menzelen. Die Erzbischöfe ließen die Gerichtsbarkeit durch einen Vogt verwalten, welcher jährlich ein Vogtgeding zu Menzelen, eines zu Issum (im Kreise Geldern) und eines zu Boekholt abhielt. Im 13. Jahrhundert schenkte der Erzbischof von Cöln die Vogtschaften über die drei Gerichtsbezirke, welche von da ab unter dem Namen Vogtei Menzelen begriffen wurden, dem Grafen Reinold von Geldern, welcher sie den Herren von Alpen zum Lehen gab. Im Jahre 1388 fiel sie durch Kauf an den Erzbischof zurück.

Wenn man den Weg von Rheinberg nach Camp verfolgt, so gewahrt man zur Linken einen breiten und tiefen, nur in einem kleinen Einschnitte seiner Sohle mit etwas Wasser gefüllten Graben, die sog. Fossa Eugeniana, die, wenn sie der ursprünglichen Absicht gemäß vollendet worden wäre, Rheinberg zu einer bedeutenden Handelsstadt gemacht haben würde. Im Jahre 1626 nämlich, als Rheinberg im Besitz der Spanier war, faßte Isabella Eugenia Clara, Tochter Philipps II., Stadthalterin der Niederlande, in der Absicht, dem Handel der Holländer einen tödtlichen Stoß zu versetzen, zugleich aber auch eine feste Vertheidigungslinie gegen dieselben zu gewinnen, den Plan, den Rhein und die Maas durch einen schiffbaren, von Rheinberg über Geldern nach Venloe führenden Kanal mit einander in Verbindung zu setzen. Obwohl die Holländer alles versuchten, das Werk zu hintertreiben, so war dasselbe doch Ende Juli 1627 soweit gediehen, daß die Statthalterin den Kanal von Rheinberg bis Geldern auf kleinen Fahrzeugen bereisen konnte. Als aber 1633 Rheinberg von den Holländern eingenommen wurde und auch Venloe im Westphälischen Frieden an Holland kam, mußte die Fortsetzung des Werkes unterbleiben. Erst Napoleon griff die Idee 1809 wieder auf. Da indeß der Rhein, welcher früher dicht bei Rheinberg vorbeifloß, inzwischen sein Bette verändert hatte, so entschied sich Napoleon dafür, den Kanal von Venloe über Niersen nach Neuß zu führen. Schon waren 5 Millionen Francs verwendet, als die 1810 erfolgte Vereinigung Hollands mit Frankreich dieser Anlage, welche dem holländischen Handel verderblich geworden wäre, ein Ende machte.

5. Die Herrlichkeit Frohnenbruch und Hörstgen, die jetzige Bürgermeisterei Hörstgen umfassend, kam, ursprünglich ein Besitzthum der Herren von Vlodorp, im 16. Jahrhundert an die Freiherren von Millendonk, welche die Reformation einführten, und von diesen durch Erbschaft an die Herren von dem Knesebeck. Das Ländchen galt lange Zeit für ein unmittelbares Reichslehen; bei der französischen Occupation jedoch war die Frage über die Lehnsherrlichkeit zwischen Churköln und Moers[ER 1] rechtsanhängig.

Im Jahre 1794 wurde fast das ganze linke Rheinufer von den Franzosen besetzt und demnächst im Lüneviller Frieden (9. Februar 1801) an Frankreich abgetreten. Unter der Fremdherrschaft gehörte unser Kreis zum Roerdepartement mit der Hauptstadt Aachen, und mit dem Canton Xanten zum Arondissement Cleve, mit den übrigen Theilen zum Arondissement Crefeld[5]. Nachdem 1814 die Alliirten das linke Rheinufer in Besitz genommen hatten, wurde dasselbe unter der von ihnen ernannten Centralkommission durch Generalgouverneure verwaltet, bis durch den auf dem Wiener Congreß am 5. April 1815 gefaßten Beschluß die jetzige Rheinprovinz definitiv an Preußen fiel. Durch Patente von demselben Tage ergriff Friedrich Wilhelm III. Besitz von den Ländern am Rhein, worauf ihm am 15. Mai in Aachen die Huldigung geleistet wurde.

| Bei Eintheilung der Verwaltungsbezirke wurde aus den Cantonen Moers, Rheinberg und Xanten der Kreis Rheinberg mit der Hauptstadt gleichen Namens gebildet, der aber 1823 mit dem Kreise Geldern vereinigt wurde. Als die Seelenzahl des hierdurch um mehr als das Doppelte vergrößerten Kreises Geldern über 100000 stieg und die landräthlichen Geschäfte übermäßig zunahmen, wurden beide Kreise wieder getrennt, dem ehemaligen Kreise Rheinberg aber die zum Kreise Crefeld gehörige Bürgermeisterei Friemersheim hinzugefügt, und mit dem Namen „Kreis Moers“ die Stadt Moers zur Hauptstadt gegeben. Diese neue Eintheilung trat am 3. Dezember 1857 ins Leben.


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Fußnoten der Vorlage

  1. Diese Insel entstand im Jahre 1784 durch Ausgrabung des Rheinkanals bei Büderich, welcher, wie es in alten Aktenstücken heißt, „zum Soulagement der Festung Wesel“ angelegt wurde. Der anfängliche unbedeutende Canal erweiterte sich im Laufe der Zeit zu einem mächtigen Strome und enthält jetzt das Fahrwasser.
  2. Die Bürgermeisterei Budberg besteht aus den Gemeinden Budberg (Nieder-Boedberg) Eversael und Vierbaum. Die Gemeinde – früher Herrlichkeit – Budberg war ursprünglich ein churkölnisches Lehen. Im Jahre 1334 verkaufte der Besitzer, Arnold von Aerscheidt, die Kirche daselbst an den Grafen von Moers. Nach dem Aussterben der herrschaftlichen Familie scheint die Landeshoheit von Moers in Anspruch genommen worden zu sein. Jedenfalls einigte man sich über Jurisdiction und Einkünfte dahin, daß erstere von den Grafen von Moers und den Churfürsten von Köln gemeinschaftlich ausgeübt, letztere aber in der Art getheilt wurden, daß jenen der Zoll, diesen der Zehnten zufiel. – Eversael war ein eigenes Kirchspiel, welches aber schon frühe mit Budberg vereinigt wurde; einige Höfe jedoch hielten sich zur Kirche und zum Gericht in Rheinberg, andere zu Orsoy. Die in älterer Zeit mehrfach eingetretenen Änderungen im Laufe des Rheinstromes dürften auf diese Verhältnisse von Einfluß gewesen sein. – Vierbaum war bis in’s vorige Jahrhundert hinein eine uncultivirte Haide mit höchstens einigen Kathstellen. Wann und in welcher Weise dieselbe an Moers kam, darüber liegen uns nähere Nachrichten nicht vor. Ein großer Theil der Vierbaumer Haide ist den vertriebenen Salzburgern zur Ansiedelung überwiesen worden.
  3. Ossenberg war ursprünglich ein churkölnisches Lehen. Schon seit dem truchsessischen Kriege hatten sich indessen die Besitzer desselben, die Herren von Wevort, als Freunde und Waffengenossen des Grafen Adolph von Nüenar und Moers, diesem Lehnsverhältnisse entzogen. Ihre Besitznachfolger ließen später die von ihnen angestellten Richter von der Kammer zu Moers bestätigen und begaben sich hiermit vollständig unter Moersischen Schutz. Churköln verwahrte sich zwar seine Rechte dadurch, daß es bis zur französischen Occupation Ossenberg jedesmal zum Landtage entbieten ließ, jedoch ohne Erfolg.
  4. Die churkölnische Unterherrlichkeit Alpen kam durch die Schwester des Grafen Adolph an die gräfliche, jetzt fürstliche Familie Bentheim-Steinfurt, welche das Rittergut Alpen noch gegenwärtig besitzt.
  5. Aus der Zeit der Fremdherrschaft verdient folgender Vorgang Erwähnung. Als nach der Schlacht bei Leipzig die Belagerung der Festung Wesel in Aussicht stand, erinnerte sich der damalige Commandant Burke der zwei Jahre vorher an Ort und Stelle ausgesprochenen Worte des Kaisers Napoleon, daß das Städtchen Büderich, weil es der Vertheidigung von Wesel hinderlich sei, beseitigt werden müsse. Er erließ daher im Dezember 1813 den Befehl an die Einwohner von Büderich, binnen 8 Tagen ihre Wohnungen zu verlassen. Die Einwohner suchten Zuflucht in den benachbarten Ortschaften, worauf alsbald Mineurcompagnien erschienen und das Zerstörungsgeschäft begannen. Die Häuser wurden eingerissen, die Kirchen und andere feste Gebäude mit Pulver gesprengt. Die Einwohner kehrten, als die Franzosen am 1. Mai 1814 Wesel verlassen mußten, auf die Stätte der Zerstörung zurück und errichteten Hütten, um ihre Gärten und Ländereien bewirthschaften zu können. Im Jahre 1816 wurde ihnen die Stelle, wo jetzt Büderich steht, 20 Minuten von der zerstörten Stadt entfernt, angewiesen, auf welcher sie Nothhäuser errichteten. 1818 begann der Neubau des Ortes und wurde 1822 beendet.
    Die von den Franzosen rasirten Gebäude waren zu 631.570 Francs abgeschätzt, welche Summe von Frankreich in einer Rente von 31.578 Francs 50 Cents, vergütet wurde. Bei dem Verkauf der Rente wurden jedoch nur 498.701 Francs 47 Cents erlöst, der Verlust indeß durch eine Collekte und die Munifizenz des Königs Friedrich Wilhelm III. größentheils gedeckt.

Errata

  1. Statt Geldern lies Moers. Siehe Seite 156.