Städtegründungen im Mittelalter

Textdaten
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Autor: Karl Theodor Heigel
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Titel: Städtegründungen im Mittelalter
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aus: Die Gartenlaube, Heft 25, S. 178–180
Herausgeber: Ernst Ziel
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Erscheinungsdatum: 1885
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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Städtegründungen im Mittelalter.

Von Karl Theodor Heigel.

Es fehlt nicht an Empfindsamen, welche den Historikern der kritischen Schule nicht verzeihen wollen, daß durch die neueste Forschung diese und jene poetische und patriotische Episode aus der Geschichte gestrichen wurde. Als ob die Geschichte es mit Anderem zu thun haben könnte, als mit Geschehenem! Und wie oft ist das Geschehene sogar anziehender, als die Tradition! Die historische Jeanne d’Arc erweist sich ohne Zweifel reiner von Schuld und reicher an jungfräulicher Würde, als das Gebilde der Sage. Daß der Befreier Tell wie der Landvogt Geßler in den Bereich der patriotischen Fabel verwiesen wurden, dürfen doch wenigstens wir Deutsche nicht beklagen, denn damit fiel auch ein seit Jahrhunderten festgewurzelter Wahn von deutscher Herrschsucht und deutscher Hoffahrt, die den Abfall der Schweiz verschuldet hätten.

Auch aus der Geschichte unseres deutschen Königs Heinrich I. hat die moderne Forschung – es sei nur an das vorzügliche Werk G. Waitz’ erinnert – manche sagenhafte Elemente und unberechtigte Vorstellungen ausgerodet. Wir wissen jetzt, daß der Beiname Finkler oder Vogler erst zwei Jahrhunderte nach dem Tode des Königs auftauchte, mithin aller Wahrscheinlichkeit nach der historischen Begründung entbehrt. Uns ist nunmehr bekannt, daß in die Geschichte der Ungarnkriege manche Abenteuer erst durch Turnierbücher der Renaissancezeit eingefügt wurden. Während man sich noch vor Kurzem in der Auffassung gefiel, daß der Fürst, von norddeutsch nüchternem, besonnenem Charakter, niemals vom Schimmer der Kaiseridee, vom Verlangen nach einer Oberhoheit über Italien und andere Länder der Christenheit zu umgarnen war, wendet sich Waitz mit Entschiedenheit gegen diese Annahme, die völlig unhaltbar gegenüber der bestimmten Nachricht des wohlunterrichteten Widukind ist, König Heinrich sei in seinen letzten Lebenstagen nur durch Krankheit verhindert worden, seinem Wunsche gemäß nach Rom zu ziehen, um das Erbe der ruhmgekrönten Vorfahren zu erstreiten.

Eine unrichtige oder doch übertriebene Vorstellung war auch damit verknüpft, daß man König Heinrich den „Städtegründer“ nannte.

Der sächsische Chronist Widukind erzählt, der König habe, nachdem von den Ungarn ein Waffenstillstand zugestanden war, von den nach germanischer Sitte zerstreut auf dem Lande wohnenden Kriegern je den neunten Mann in Städte ziehen lassen, damit er dort zugleich für seine acht Sippengenossen Wohnungen einrichte, während diese auch für ihn Feldfrüchte anbauen mußten. Tag und Nacht habe man auf des Königs Geheiß am Aufbaue von Städten gearbeitet; alle Versammlungen, Berathungen und Gelage seien dorthin verlegt worden.

Daß solche Anordnungen einen bedeutsamen Schritt zur Förderung städtischen Zusammenlebens bedeuteten, liegt klar zu Tage, aber König Heinrich darf deßhalb nicht als Begründer städtischen Rechts und städtischer Freiheit – als zweiten Theseus feiert ihn Leibniz – bezeichnet werden.

Denn nicht an eigentliche Städte ist dabei zu denken, nicht an regelmäßiges Zusammenwohnen von Vielen behufs Zusammenfassung der Fertigkeiten und Fähigkeiten jedes Einzelnen zu nützlichem Bunde, nicht an Bildung von Kommunen, in welchen Handel und Gewerbe als Mittelpunkt des Lebens erscheinen, sondern nur an befestigte Plätze, an Burgen, die in Friedenszeit eine wenig zahlreiche Besatzung hatten, in Kriegszeiten vorübergehend den benachbarten Landbewohnern Schutz gewährten.

Freilich hatte es wirkliche Städte mit eigenen Obrigkeiten und Rechtsordnungen schon vor König Heinrich’s Zeiten auf deutschem Boden gegeben. Wie in allen Provinzen des römischen Reichs hatte sich auch im Germanenlande, soweit es den Römern unterworfen war, städtisches Leben entwickelt; zumal an Rhein und Donau, wo sich außer Germanen auch zahlreiche römische und gallische Ansiedler niederließen und aus Assimilirung und Vermischung dieser Elemente ein ganz neues Volksthum hervorging, waren sogar einige bedeutendere Kultursitze – es sei nur an Köln und Regensburg erinnert – emporgewachsen. Diese Anfänge von Industrie und Verkehr waren aber durch die Stürme der Völkerwanderung, der Ungarn- und Normannenkriege völlig vernichtet worden, und wenn später auf den Trümmern römischer Kastelle am raschesten wieder städtisches Wesen aufblühte, so war dies nicht etwa wie in Italien nur eine Fortsetzung oder Wiederbelebung des Alten, sondern eine Neubildung der fortschreitenden Kultur.

Erst vom 11. Jahrhundert, der kampfbewegten Periode der Salier, an kann von Gründung eigentlicher Städte in Deutschland gesprochen werden.

Auch damals noch war Befestigung eines Platzes durch Mauer und Graben das wesentlichste Moment, auch noch in den [179] nächsten Jahrhunderten sind die Begriffe Stadt und Veste identisch.

Man beschränkte sich aber nicht mehr auf den Bau möglichst unzugänglicher Bollwerke, sondern befestigte solche Plätze, deren Sicherung sich aus irgend einem Grunde besonders empfahl und die sich zugleich zum Betriebe von Handel und Gewerk gut eigneten.

Schon im Alterthum waren die Kultusstätten zuerst Mittelpunkte lebhaften Handelsverkehrs geworden, die Festversammlungen auf geweihtem Boden sahen die ersten Märkte. Hier lernten die von allen Seiten Zusammenströmenden die erfreuliche Mannigfaltigkeit der Naturprodukte und der gewerblichen Erzeugnisse kennen, hier vollzog sich der Umtausch mit Sicherheit und Ordnung. Das Heiligthum von Delphi, der Apollotempel zu Delos, das Artemision zu Ephesos waren Ausgangspunkte bedeutenden Handels, denn zumal bei den Griechen durchdrangen sich religiöser Sinn und Handelsgeist in merkwürdiger Mischung.

Ebenso verdanken im Mittelalter dem Zusammenwirken dieser heterogenen Elemente viele Städte Ursprung und Wachsthum. Um Kirchen und Klöster, zumal Bischofssitze, sammelte sich zuerst wieder eine gewerbsfleißige Bevölkerung; wunderthätige Reliquien zogen gläubige Wallfahrer und diese hinwieder Handwerker aller Art und Kaufleute herbei. So wurde die Kirche oder das Kloster Mittelpunkt von Frohnhöfen, Kaufhäusern und Handwerkerwohnungen, auch Felder, Wiesen und Nutzgärten gehörten noch zum Weichbild. Der Spruch: „Unterm Krummstab ist gut wohnen!“ kann nicht für die Zeiten eines verlotterten Partikularismus und der dadurch verschuldeten politischen Stagnation, wohl aber für die frischen Anfänge des deutschen Städtelebens Geltung beanspruchen.

Auch bei den Burgen der Fürsten, insbesondere den königlichen Pfalzen, entfaltete sich ein reger friedlicher Verkehr. Hier gingen und kamen Gäste, Gesandte, Beamte, Domänenpächter, Bittsteller, hierher kamen auch, angelockt durch Aussicht auf Beschäftigung und Gewinn, Künstler und Handwerker, damit war die Grundlage städtischen Wesens geboten, und der Wunsch der Fürsten, ihrer Umgebung besondere Vortheile einzuräumen, kam der eigenthümlichen Neugestaltung zu Gute.

Anderer Städte Entstehung ist lediglich auf die Bedeutung des Platzes für den mehr und mehr gesteigerten Handelsverkehr zurückzuführen. Die vortheilhaft gelegenen Stationen der wichtigeren Handelsstraßen wurden naturgemäß im Laufe der Jahrhunderte merkantile und politische Centralpunkte. Zu den ältesten Ansiedlungen gehören die vielen Furtstädte (Furt = trajectum), zu den am raschesten entwickelten die Brückenstädte. Wo man aus der Ebene ins Gebirge trat, wo man in sicherer Bucht die Schiffe ans Land ziehen konnte, wo eine Isthmusbildung den Verkehr herbeilockte, wo werthvolle Naturprodukte in reicher Fülle gefunden wurden, drängte das Bedürfniß zur Anlage von Städten, deren volkswirthschaftliche Bedeutung in eben dem Maße wuchs, wie die geographische Lage zugleich Sicherheit und Verkehr begünstigte.

Ein wesentliches Moment für Erhebung einer Niederlassung zur Stadt war die Verleihung des Marktrechts. Das Wort Stadt selbst scheint durch Ellipse aus Kauf-Statt hervorgegangen zu sein.

Ursprünglich war die Verleihung des Marktrechts den Königen vorbehalten, später nahmen auch Fürsten und Bischöfe die Berechtigung in Anspruch. Insbesondere die vielen Kirchenfeste gaben Anlaß zu Handelschaft, das Wort Messe selbst wurde identisch mit Markt, auch das in Bayern übliche „Dult“ (ahd. tuld) bedeutete ursprünglich Kirchenfest. Die durch die Marktprivilegien eingeräumten Vortheile bestanden in gewissen Zollfreiheiten und in Aufhebung der sonst den Verkehr beschränkenden Verbote und Maßregeln. Um zu beweisen, welchen Einfluß auf die Entwickelung des Städtewesens solche periodische Zusammenkünfte der Kaufmannschaft ausübten, braucht nur an die Namen Frankfurt und Leipzig erinnert zu werden.

Anfänglich waren noch viele Handwerker Leibeigene, aber bald verwischten sich die Unterschiede der Geburt, und im schirmenden Bann der „heiligen Mauern“ fanden die Germanen wieder, was mit der Ausbildung des Feudalwesens fast untergegangen war: die Freiheit. Aus Adeligen, die von ihren Burgen niederstiegen und sich gewinnbringenden Handels- und Wechselgeschäften zuwandten, aus fürstlichen Ministerialen, freien Handwerkern und ehedem von Hof oder Kirche abhängigen Hörigen entwickelte sich ein freies, selbständiges Bürgerthum. Der zum Schutz von Hab’ und Gut von Allen geforderte Waffendienst ließ Selbstbewußtsein und Kraftgefühl erstarken, Selbstverwaltung und Selbstbesteuerung wurden von den Landesherren erkauft oder erkämpft, für jede Art von Betriebsamkeit, Kunst und Bildung bot städtisches Wesen Zuflucht und Förderung.

„Näher gerückt ist der Mensch an den Menschen, enger wird um ihn,
0 Reger erwacht, es umwälzt rascher sich in ihm die Welt;
Sieh, da entbrennen im feurigen Kampf die eifernden Kräfte,
0 Großes wirket ihr Streit, Größeres wirket ihr Bund!“

Die Epoche großartiger kulturhistorischer Bedeutung der Städte beginnt mit der Hohenstaufenzeit. Nicht durch den Schutz, sondern geradezu gegen den Willen der mächtigen Kaiser! Denn diese übertrugen die Abneigung gegen ihre hartnäckigsten Widersacher, die nach unbeschränkter Autonomie strebenden italienischen Kommunen, auf das Städtewesen überhaupt. Friedrich Barbarossa erleichterte zwar die Emancipation der Städte von den Territorialherren, strebte aber, durch Verbot von Bündnissen der Gemeinden unter einander und mit Fürsten ihre politische Kräftigung niederzuhalten. Der dem staufischen Hause nahverwandte große Geschichtschreiber Bischof Otto von Freising spricht mit höhnischer Geringschätzung von den unsauberen Volkselementen, die zum Bürgerverband, ja sogar zur Ehre ritterlichen Waffendienstes Zutritt verlangten. Wenn endlich unter Friedrich II. die Republikanisirung der hervorragendsten Gemeinwesen völlig zum Durchbruch kam, so glückte dies nur in Folge der Ohnmacht des Kaiserthums, das vergeblich bemüht war, die Einwirkung des italienischen Vorbilds auf die deutschen Verhältnisse zu hindern.

Im Gegensatz zur staufischen Politik waren die Welfen eifrige und einflußreiche Freunde des Städtewesens. Insbesondere Heinrich’s des Löwen Kolonisirungsthätigkeit in den an Sachsen anstoßenden slavischen Elb- und Odergebieten ging mit Anlage von Städten Hand in Hand. Vor Allen überflügelte Lübeck, Heinrich’s Schöpfung, alle germanischen und slavischen Kulturstätten des Nordens.

Auch im Süden ist die Geschichte einer der angesehensten Städte mit dem Namen des Welfen verknüpft: einem Akt trotziger Selbsthilfe des mächtigsten Vertreters des deutschen Partikularismus verdankt München seine Entstehung.

Bei Veringen (Oberföhring) an der Isar, eine Stunde von der heutigen Hauptstadt Bayerns entfernt, hatte der Bischof von Freising eine Zollstatt, die besonders reiche Einkünfte gewährte, weil alle von den Soolen und Salzbergwerken der bayrischen Voralpen kommenden Fuhrwerke auf der Föhringer Brücke die Isar überschreiten mußten. Auch Markt- und Münzrecht nahm der Kirchenfürst für sich in Anspruch. Herzog Heinrich aber erblickte in so selbständigem Auftreten eines Bischofs innerhalb seines Herzogthums eine Beeinträchtigung seiner landesherrlichen Rechte. Er überfiel und zerstörte die bischöfliche Niederlassung und legte – nach Riezler’s Berechnung zwischen dem letzten Viertel des Jahres 1156 und dem ersten des Jahres 1158 – flußabwärts am Gehänge des linken Isarufers Brücke, Markt und Münzstätte an. Ein Dorf Münichen, das heißt „zu den Mönchen“, bestand hier schon seit Jahrhunderten, vermuthlich von Angehörigen des Klosters Tegernsee, die dem Fischfang oblagen, bewohnt. Jetzt wurde der Ort mit Mauer und Graben umzogen; bald darauf erscheint urkundlich ein herzoglicher Mauerkommandant (Ortolf, qui praeest muro).

Auch ein Dechant und ein Richter von „Munichen“, Kaufleute, insbesondere Salzhändler, und Handwerksgenossen aller Art finden in den ältesten Schenkungs- und Stiftungsbriefen Erwähnung – ein beredtes Zeugniß raschen Wachsthums der neuen Ansiedlung! Am besten kam ihr zu Statten, daß damals noch möglichst innige Verbindung von Staufern und Welfen die Grundlage der deutschen Politik Friedrich’s I. bildete und deßhalb der Kaiser, um sich dem Herzog willfährig zu erweisen, trotz der Beschwerden seines nächsten Verwandten, Bischof Otto’s, die Aufhebung von Markt und Zoll in Föhring verfügte, dadurch also selbst das eigenmächtige Vorgehen des Herzogs sanktionirte.

Freilich änderte sich die Haltung des Kaisers, nachdem er die Erfahrung gemacht hatte, daß der übermächtige Lehensmann durchaus nicht Willens, zur Durchführung der Cäsarenpläne seines Gönners uneigennützig Opfer zu bringen. Als über den Widerspenstigen, [180] der durch sein Fernbleiben die Niederlage bei Legnano verschuldet und die Ladung vor das Hofgericht unbeachtet gelassen hatte, Acht und Absetzung verhängt waren, hielt Bischof Otto’s Nachfolger Albert den Zeitpunkt für günstig, den Föhringer Handel nochmals vor das Forum des Kaisers zu bringen. Wirklich wurde am 13. Juni 1180 der frühere Spruch kassirt und der Wiederaufbau von Brücke und Zollstatt in Föhring gestattet. Ja, in den Scheftlarner Jahrbüchern findet sich die Nachricht, daß „Muniha“ in diesem Jahre zerstört worden sei, und es ist nicht abzusehen, weßhalb man im nahgelegenen Kloster, wo man von solchem Vorgang unterrichtet sein mußte, eine falsche Nachricht hätte aufzeichnen sollen.

Gründung von München.
Nach dem im bayrischen Nationalmuseum befindlichen Gemälde von Friedrich Gunkel.

Allein wenn auch ein solches Strafgericht stattfand, so erstand jedenfalls die aus welfischem in wittelsbachischen Besitz übergehende Herzogsstadt rasch wieder aus den Trümmern, denn nach wenigen Jahrzehnten erscheint sie als ein wohlgeordnetes, ansehnliches Gemeinwesen. Schon Herzog Otto II. hielt sich mit Vorliebe in dem um das St. Peterskirchlein angelegten Isarstädtchen auf, 1255 wurde es von Herzog Ludwig II. zur Hauptstadt seines Herzogthums Oberbayern erhoben. Seither blieb München ununterbrochen Wohnsitz der Regenten aus dem wittelsbachischen Hause; mehr als alle anderen deutschen Städte hat es der Förderung durch Fürstenschutz und Fürstengunst zu danken. Zu Anfang unseres Jahrhunderts sprach Ludwig I. das stolze Wort: „Ich will aus München eine Stadt machen, die Deutschland so zur Ehre gereichen soll, daß Keiner Deutschland kennt, wenn er nicht München gesehen hat!“

Daß dieses Wort zur That gewordeu, wird Jahr für Jahr von Tausenden, welche die Kunststadt an der Isar besuchen, freudig anerkannt.

Unsere Illustration stellt – allerdings nicht in realistischer Auffassung – die Grundsteinlegung durch Herzog Heinrich dar. Auf dem in der Mitte befindlichen Quaderstein ist das älteste Wappenbild der Stadt angebracht: der Mönch. Das an einer vom Stadtrichter ausgestellten Urkunde vom 28. Mai 1239 hangende Siegel zeigt unter einem von zwei Thürmen flankirten Stadtthor die Büste eines Mönchs mit übergeworfener Gugel; erst im Laufe der Jahrhunderte wandelte sich der bartlose Mönch in das „Münchener Kindlein“.

Das von dem 1876 gestorbenen Münchner Künstler Friedrich Gunkel gemalte Original befindet sich in jener Galerie historischer Fresken, womit König Maximilian II. „seinem Volk zu Ehr und Vorbild“ die inneren Räume des bayrischen Nationalmuseums ausschmücken ließ.