Spruner-Menke Handatlas 1880 Karte 26

Textdaten
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Autor: Theodor Menke, Karl Spruner von Merz u. A.
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Titel: Italien nach seiner kirchlichen Eintheilung vom Ende des XI. Jahrhunderts bis 1500
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aus: Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit
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Auflage: 3. Auflage
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Erscheinungsdatum: 1880
Verlag: Justus Perthes
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Erscheinungsort: Gotha
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Quelle: Commons
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Italien. Nr. VI. Italien nach seiner kirchlichen Eintheilung vom Ende des XI. Jahrhunderts bis 1500. Nebenkarten: 1. Die Bisthümer von Mittelitalien. – 2. Die Bisthümer des nördlichen Unteritaliens. – 3. Die sieben Basiliken Roms. Von Th. Menke.

Haupthülfsmittel waren Ughelli Italia sacra, Pirri Sicilia sacra, Matthaeii Sardinia sacra u. Farae de chorographia Sardiniae libri duo. Augustae Taurinorum 1835.

Die frühere Zugehörigkeit der süditalischen Bisthümer zum Stuhle von Constantinopel ist auf Nr. 77 (Orient VI.) dargestellt. Eine kritische Geschichte der Auflösung dieses Verhältnisses fehlt leider noch. Das Bisthum Locri, nach Ughellus X, 124 zuletzt im Jahre 680 erwähnt, bestand noch im Jahre 1106 nach Urkunden bei Trinchera p. 87. 91.

Soweit die verglichenen Angaben der Urkunden und der Ortsverzeichnisse von Diöcesen für die Richtigkeit der von Spruner’schen Provinz-, resp. Diöcesangrenzen sprechen, wurden diese beibehalten. Wo dies nicht der Fall war, namentlich bei Sardinien und Sicilien, den Bisthümern Sutrium, Nepe, Civitas Castellana und Horta, wurden die Grenzen neu bearbeitet.

Die angeblichen Bisthümer Toccum und Vaccaricia, die nach Ughellus X, 174. 181 nur in einer und zwar, wie es scheint, unechten Bulle des Pabstes Stephan X. von 1058 (in Monte Casino 9 Kal. Febr. Ind. XI. pont. anno I.) erwähnt werden, sind nicht angesetzt. Jaffé Reg. pont. führt diese Bulle nicht auf.

Die chronologischen Angaben der Karte lassen noch sehr viel zu wünschen übrig. Mehrere der beigesetzten Jahreszahlen sind (der Raum gestattete keine weitläuftigere Notiz) nur diejenigen, in denen ich die früheste oder späteste Erwähnung eines Zustandes nachzuweisen vermag. Die chronologischen Angaben des Ughellus lassen sich sehr häufig durch Urkunden aller Länder, die seit Erscheinen seines Werkes veröffentlicht wurden, besser präcisieren. Hinweisungen auf solche Urkunden würde ich dankbar bei spätern Correcturen der Platte benutzen.

Die sehr wesentlichen Aenderungen in der kirchlichen Eintheilung Italiens seit dem letzten Viertel des funfzehnten Jahrhunderts sind nicht berücksichtigt. Die frühere Ausgabe stellte diese Aenderungen in den Vordergrund, indem sie im Wesentlichen ein Bild des Zustandes der Halbinsel zur Zeit des Ughellus gab.