Sitze für die Ladengehilfinnen
[724 a] Sitze für die Ladengehilfinnen. Eine lebhafte Agitation geht im Augenblick durch die deutsche Frauenwelt um einen anscheinend recht kleinen Anlaß: für die vielbeschäftigten Ladengehilfinnen will man die Erlaubnis erwirken, sich in den geschäftsfreien Augenblicken auf einen am Ladentische angebrachten Klappstuhl niederlassen zu dürfen. Angeregt wurde die Frage schon früher von dem Hilfsverein für weibliche kaufmännische Angestellte in Berlin, er erlebte auch die Genugthuung, daß verschiedene große Prinzipale sich sofort einverstanden erklärten, falls die Neuerung allgemein angenommen würde. Andere weigerten sich mit Hinweis auf die Mißbilligung der kaufenden Damenwelt. Also ist es wohl an dieser, unzweideutig auszusprechen, daß sie ihren ärmeren Mitschwestern ein kleines Ausrasten während des vielstündigen, anstrengenden und gesundheitsschädlichen Stehens von Herzen gönnt. Die diesjährige Frühjahrsversammlung der Frankfurter Ortsgruppe des Allgemeinen deutschen Frauenvereins hat den Anstoß zur Agitation gegeben; es heißt, daß besonders viele „Bazardamen“, welche die Annehmlichkeiten eines solchen Stehens und Kundenbedienens am eigenen Leibe erfuhren, unbedingt dafür sind, daß in dieser Frage etwas geschehen müsse. Es werden also jetzt von dem Frankfurter Verein überallhin Petitionsformulare versendet, welche schließlich an die Handelskammern gehen sollen. Wir hoffen, daß auch unsere Leserinnen dieser Sache ein lebhaftes Interesse zuwenden und in ihren Kreisen dafür werben werden, besonders in jenen Städten, wo dem Ladenschluß nach 9 Uhr abends vorderhand noch nicht beizukommen ist. Auch betreffs dieses letzteren Mißbrauchs soll man sich nicht an die Ausrede kehren, daß er unmöglich abzustellen sei. In München, das doch als Kaufstadt keinen geringen Rang einnimmt, schließen die Läden nach alter, zäh festgehaltener Sitte um – 7 Uhr abends! Die Fremden gehen lachend oder scheltend durch die noch im vollen Sommersonnenschein glänzenden Straßen, wo eilige Hausknechte einen Rollladen um den anderen herunterrasseln lassen. Wer dort kaufen will, muß eben vor Sieben kommen, das weiß die ganze Stadt und richtet sich danach. Nach dieser Zeit hat der Ladengehilfe ebensogut Feierabend, wie der Käufer, und beide befinden sich wohl dabei. Wäre anderwärts nachzuahmen! Freilich hat diese Frage weniger Aussicht auf günstige Lösung, als die oben berührte der „Sitzgelegenheit“, für welche die deutsche Frauenwelt hoffentlich recht energisch eintritt. Anfragen um Formulare sind zu richten an Frau Martha Back, „Verein zum Wohl alleinstehender Frauen und Mädchen“, Frankfurt am Main.