Seite:Zusatz zu dem Beytrag zur Biographie des Fürstbischoffs Lorenz von Bibra.pdf/6

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

und die andern eine nähere Verwandschaft vor sich zu haben glaubten. Weil keine Partey der andern nicht einmahl gleiche Gerechtsame zugestehen wollte, so wurde die Entscheidung des ganzen Erbschaftsstreits, der für beyde Parteyen von Belange war, nach der Sitte der damahligen Zeit einem eignen aus dem Geschlechte selbst gewählten und niedergesetzten Austrägalgerichte überlassen.

Vor diesem Geschlechts-Aufträgalgerichte führten Wilhelm und Wolf von Bibra Gebrüder folgenden diplomatischen Beweis, der hier von Wort zu Wort aus dem Original niedergeschrieben ist und zu unsern diplomatischen Zeiten so gar jeder Partey noch Ehre machen würde.[1]

In dem beyligenden Zettel oder Verzeichnis mit A, fängt er an, sind man der von Bibra Sipschaft.


  1. Dieses Document ist aus dem Bibraischen Geschlechtsarchive zu Irmelshausen genommen. Zum Troste sage ich meinem Gegner, daß ich dieses wirklich wichtige Archiv ganz benützt und aus den Urkunden und Documenten desselben eine diplomatische Geschichte des Geschlechts bearbeitet habe, die aber wahrscheinlich ein immerwährendes Manuscript und ein alleiniges Eigenthum des Geschlechts bleiben wird. Er darf sich also nicht wundern, wenn ich ihm diplomatisch antworten kann und nur allein diplomatisch antworten werde.