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ich ihn in der Wärme für meine Sache nur an einen unrechten Ort, behauptete, daß die von Salvern gelieferte Ahnenprobe Georgen falsch als Lorenzens Vater angegeben habe, da sie ihn falsch als Großvater desselben angegeben hatte. Indessen gewinnt die Richtigkeit der gedachten Ahnenprobe mit diesem Irrthume nichts. Ich verwarf den Georg von Bibra, er sey nun als Vater oder als Großvater desselben angegeben, und verwerfe ihn aus denselben Gründen noch bis jetzt.

Freylich baut mein Herr Gegner, wie es scheint, auf die Unumstößlichkeit der Stifts-Ahnenproben so sehr, daß ich am Ende mit allen meinen archivalischen Beweisen, die ihm zur Rechtfertigung der Salverischen Ahnenprobe durchaus fehlen möchten, nicht viel bewirken dürfte. Aber einmahl stehen wir nun als zwey Parteyen da, und er als die eine Partey kann und darf nicht Richter seyn. Ich bin dem Publicum Verantwortung schuldig, das entscheiden mag.

Es wäre wirklich etwas wehrt, wenn die aus den ältern Zeiten hergenommenen Stifts-Ahnenproben eine so ausgemachte diplomatische Gewißheit vor sich hätten, daß