Nun ist nach (13) und (14):
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(23)
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und:
.
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Daraus folgt:
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und integrirt:
, ebenso: .
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(24)
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Die Integrationsconstante, eine absolute Constante, verschwindet, weil nur in übergeht.
§ 9.
Nun liefern die vier Gleichungen (19) und (24) integrirt:
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Die Constante hängt nicht ab von ; wohl aber kann sie noch von oder, nach (14), von abhängen. Wir schreiben daher:
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und bestimmen den allgemeinsten Ausdruck der Function .
Zunächst haben wir:
.
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(25)
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Da die Function nur von , und abhängt, und da und mit und nur durch die Beziehungen (17) verbunden sind, so ist die rechte Gleichungsseite, ebenso wie die linke, von der Form[1]:
,
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- ↑ Man sieht dies am leichtesten ein, wenn man einen beliebigen Werth nimmt und die drei Ausdrücke und addirt.