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Carstens genugsam zu erweisen, und dem alle diejenige, die in diesen seinen unglücklichen Umständen einen langwierigen Umgang mit ihm gehabt unwiederrechtlich beistimmen müssen, so muß ich die Landes-herrliche Gnade, denselben durch eine höchstnöthige Haft von denen thörigten und ärgerlichen Handlungen, in welche ein verwirrter Verstand ihn stürtzen mögen, zurücke zu halten mit allerunterthänigstem Dank verehren. Wie weit aber bei solcher seiner ihm von Gott zugeschickten Verrückung des Verstandes er, der so viele Jahre ein treuer rechtschaffene und beliebter Prediger gewesen, der sein Amt bis auf die Zeit dieses seines erlebten Unfals unsträflich und im Seegen geführet, über die in solcher Gemüths-Verwirrung vorgenommenen Handlungen mit einiger Strafe zu belegen, muß zu Ew. Kaiserlichen Hoheit gepriesenen Einsichten und Gerechtigkeitsliebe dahin gestellt sein lassen.“ Dann bietet Hasselmann sich in uneigennützigster Weise an, die Hälfte seines Zuchthausgehaltes fahren zu lassen, nur damit B. von der schimpflichen Spinnarbeit befreit bleibe. Dieser blieb davon dann auch in der Folge frei, scheint aber mehrere Jahre im Zuchthause gewesen zu sein. Erst Ende 1753 finden sich wieder Akten über ihn; in ihnen wurde verhandelt zwei „Inhafftirte“, von denen B. einer war, nach Neu-Schottland oder Süd-Carolina zu verschicken. Es werden ins Einzelne die Freiheiten mitgetheilt, welche die Regierung zu Süd-Carolina, unter Protection Sr. Königl. Groß-Britanischen Majestät den dorthin kommenden und sich niederlassenden Protestanten allergnädigst angedeihen lasse. Ich erinnere hier an den ähnlichen früheren Fall. Im Juli 1753 wurde der Transport ausgeführt, dessen Kostenrechnung vorliegt. Der Bericht darüber sagt, daß nur der ehemalige Pastor B. zur Verschiebung transportiert sei, während wegen einer Denunciation, daß er nach New-York ausrücken würde, der auch dazu in Frage stehende Züchtling einstweilen bleiben solle. Demzufolge hat der Zuchthausverwalter Carstens den B. jüngst abgeliefert und er ist so glücklich gewesen, denselben nicht nur sicher unterzubringen, sondern auch für den Arrestanten

Empfohlene Zitierweise:
Theodor Kirchhoff (Arzt): Die frühere Irrenpflege in Schleswig-Holstein
aus Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Band 20, S. 131-192
. Commissions-Verlag der Universitäts-Buchhandlung, Kiel 1890, Seite 154. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeitschrift_der_Gesellschaft_fr_schles-20_0165.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)