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Ewold Lütje sei ins Dollhaus zu bringen und wie ein Patient mit Medicin, Feuerung und anderen Bedürfnissen zu versorgen und zu pflegen; und da ein solcher Mensch keineswegs wie ein anderer Züchtling anzusehen und zu halten sei, könne er auch nicht mit gleichen Kosten unterhalten werden.

Der Antragsteller Graf Rantzau verlangte auch, man solle ihn so lange behalten bis er völlig genesen oder, falls er nicht besser werden sollte, ein Behältniß für ihn im Gute gebaut worden sei! Das Dollhaus ist also als Heilanstalt betrachtet; erst nach erwiesener Unheilbarkeit wollte man den Patienten, wohl für immer, auf dem Gute in einem Behältniß unterbringen. Das mag also nicht so ganz unerhört auf Gütern gewesen sein. Auch 1756 erwähnt ein Rescript, daß man bei Ermangelung eines Maßes im Dollhause den Kranken in einem andern heimathlichen Behältnisse recipiren werde. 1762 wird eine Frau aus dem Gute Schinkel ins Dollhaus versetzt, für die man, da sie gefährlich mit Feuer und Licht umging, in ihrem eignen Hause einen viereckigen Platz mit Lattenwerk hatte umgeben und aptiren lassen, damit sie die Bettstelle darin behalten und frei und ungeschlossen umhergehen könnte. Sie brach aber die Wände ein, schlug die meisten Fenster im Hause ein und drohte Mann und Kinder umzubringen, die sie für Hexen hielt.

Besonders interessant sind nun aber die Angaben über das allmählich sich weiter entwickelnde Gefühl einer öffentlichen Verpflichtung zur Fürsorge; es tritt hervor in den schon früher bei Oldenburg erwähnten Verpflichtungen der einzelnen Aemter nach ihrer Pflugzahl zu den Kosten des Dollhauses zu contribuiren, also nicht nach der Zahl ihrer daselbst befindlichen kranken Einwohner. 1760 kam man mit den bis dahin jährlich verbrauchten 200 im Dollhause nicht mehr aus und es wurde mehr Geld gefordert. Es wurden zur Contribution die Aemter Kiel, Bordesholm, Neumünster, Trittau, Reinbeck, Tremsbüttel, Cismar und Oldenburg vorgeschlagen. Diese sollten dafür dann auch das Recht erhalten, etwaige Wahnwitzige frei aufnehmen zu lassen, oder

Empfohlene Zitierweise:
Theodor Kirchhoff (Arzt): Die frühere Irrenpflege in Schleswig-Holstein
aus Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Band 20, S. 131-192
. Commissions-Verlag der Universitäts-Buchhandlung, Kiel 1890, Seite 150. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeitschrift_der_Gesellschaft_fr_schles-20_0161.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)