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hängt von den streitenden Parteien ab, an welchen der Bijs sie sich wenden wollen. Der Bij verurtheilt den schuldig befundenen Theil zum Schadenersatz, ausgedrückt durch eine gewisse Anzahl Schafe, die hier, etwa im Werthe eines Rubels, die Münzeinheit bilden. Der Spruch des Bijs wird in der Regel getreu ausgeführt, läßt aber die Appellation an den Manap zu. Der letztere besitzt nur die Macht der Cassation; er übergiebt die Sache den ihm nächstwohnenden Bijs, deren Entscheidung für definitiv gilt. Wenn die streitenden Parteien verschiedenen Stämmen angehören, so wendet sich jede an den Manap ihres Stammes, und der Proceß kann nur in einer Zusammenkunft beider Manaps, wobei die Bijs ihrer Stämme sie begleiten, ausgetragen werden. Auf solchen Zusammenkünften läßt es aber die gegenseitige Stammeseifersucht selten zu einem Ausgleich kommen. Dann sucht die beschädigte Partei den ursprünglichen Urtheilsspruch mit Gewalt, d. h. durch Raub der ihr zugesprochenen Stückzahl Vieh in Vollzug zu setzen. Dabei wird es aber selten mit der Zahl genau genommen, der räuberische Ueberfall trifft den ersten besten Unschuldigen des andern Stammes, man setzt sich auch zur Wehr, es fließt Blut, Todte bleiben auf dem Kampfplatze, die Ursache zur Stammesfehde ist da. Das Menschenleben wird auf eine bestimmte Anzahl Schafe geschätzt (etwa 100, Wergeld! Man wird überhaupt hier vielfach an altgermanische Verhältnisse erinnert), jeder Stamm führt genaue Rechnung über seine Verluste und setzt die Baranta fort, bis er vollständig entschädigt zu sein meint. So entsteht häufig aus der Baranta, dem Raubzuge, der wirkliche Krieg – Dschou.

Die Ssara-Bagisch und der mit ihnen engverbündete Stamm der Ssoltu betrachteten als ihr Eigenthum den kleinern westlichen Theil des Seebeckens von Issyk-Kul und die obern Thäler des Tschugebietes, namentlich die des Koschkar und des Kebin. Die Bogu hatten den größern östlichen Theil des Seebeckens und die oberen Thäler des Tekes (oberen Ili) und des Naryn (Oberlauf des Syr) inne. Die Volkszahl der Ersteren wird etwa auf 80–90,000 Seelen beiderlei Geschlechts, die der Bogu auf 60,000 geschätzt, doch wollen die Bogu vor dem Ausbruch der Fehde zahlreicher als die Ssara-Bagisch gewesen sein. Als der Kampf etwa um das Jahr 1853 begann, fiel der Sieg beständig dem klugen und tapfern Urman zu, die Bogu verloren die Lieblings-Weidestätten ihres hochbetagten Manap Burambai bei Kysyl-Ungur, mußten das Südufer des Sees ganz räumen und hielten sich nur mit Mühe am Ost- und Nordostende desselben. Da beschloß Urman den Krieg mit einem Schlage zu beendigen, er wollte den Aul Burambai’s überfallen und dessen Familie in seine Gewalt bringen. Nur 600 Reiter nahm er zu seinem kühnen Unternehmen

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Verschiedene: Zeitschrift der Gesellschaft für Erdkunde zu Berlin. Vierter Band. Dietrich Reimer, Berlin 1869, Seite 125. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeitschrift_der_Gesellschaft_f%C3%BCr_Erdkunde_zu_Berlin_IV.djvu/141&oldid=- (Version vom 1.8.2018)