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Gemeinde zu sein pflegen. Nach dem Beispiel von Ssalar müssen alle dungenische Männer, ohne Rücksicht auf Alter und körperliche Gebrechen, in den Krieg ziehen und ihr Vermögen in den Moscheen der gemeinschaftlichen Sache zum Opfer bringen. Wer aus Eigennutz etwas verheimlichen würde, würde sofort als Feind Gottes mit dem Tode bestraft werden. So groß ist indeß der Fanatismus, daß nach der Aussage eines der Gewährsmänner des Obersten Heinz dieser Fall noch gar nicht vorgekommen ist.

In allen Städten, wo die muhamedanische Bevölkerung einigermaßen zahlreich war, riefen die Aufwiegelungen der geistlichen Sendlinge blutige Zusammenstöße zwischen Dungenen und Mandschus hervor. Anfangs waren jene noch sehr schlecht bewaffnet, sie schlugen sich mit Keulen, Beilen, Schleudern, Lassos, Sensen; bald erstand indeß ein Künstler unter ihnen, der ihnen hölzerne Kanonen anfertigte, die bis zu 7 Schüssen aushielten. Mit diesen nahmen sie den Mandschus ihre Metallkanonen und die übrigen kriegsgerechten Waffen ab. Wie in Singan-Fu, so wurde auch in vielen anderen Städten der mandschurische Theil der Bevölkerung theils vernichtet, theils vertrieben, in manchen behaupteten sich dagegen die Mandschus und verjagten die Dungenen. In solchen Fällen soll es vorgekommen sein, daß die Letzteren ihre eigenen Kinder und Frauen tödteten, um sie nicht in die Hände ihrer ungläubigen Gegner fallen zu lassen.

Das Finanzwesen der Aufständischen scheint wohl geordnet zu sein. Jede Moschee führt eine aus den Vermögensopfern der Gemeindeglieder gebildete Kasse, aus welcher der Unterhalt der Krieger und ihrer Familien, sowie die Auslagen zur Fortsetzung des Kampfes bestritten werden. Außerdem sind einige Centralkassen gegründet, die durch bestimmte Beiträge der localen Moschee-Kassen und durch den Ertrag der gesammten Kriegsbeute gefüllt werden. In der Ili-Provinz bestehen drei solcher Hauptkassen: in Kuldscha, Tugus-Taran (am Ili) und Bajandai; andere Central-Finanzdepots sind in Urumtschi, Manassy, Karassu, Kutscha, Karaschar, Chomul, Dschajewan, Kunu-Turfan errichtet. Die Moscheen liefern den Kriegern vollständige Bekleidung und Bewaffnung; wenn etwas daran verdorben ist, so haben sie es dem Kriegsmanne wieder herzustellen; es sind daher stets eine Menge Arbeiter, theils Dungenen, theils Kriegsgefangene, bei den Moscheen beschäftigt. Die Mahlzeiten der Dungenen geschehen, wie die der Spartaner, gemeinschaftlich. Während eines Gefechts ist für eine bestimmte Anzahl von Kämpfern ein Mann aufgestellt, der, zur activen Theilnahme am Kriegsspiel untüchtig, stets zwei Gerichte bereit halten muß, ein kaltes und ein warmes, um je nach Bedürfniß die Kräfte der Kämpfenden zu erfrischen. Für die Verwundeten sind Lazarethe

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Verschiedene: Zeitschrift der Gesellschaft für Erdkunde zu Berlin. Zweiter Band. Dietrich Reimer, Berlin 1867, Seite 145. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeitschrift_der_Gesellschaft_f%C3%BCr_Erdkunde_zu_Berlin_II.djvu/160&oldid=- (Version vom 1.8.2018)