Seite:ZehnderAerztlicheGlossen.pdf/51

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Jene Rücksicht und Schonung erfordert aber namentlich der gegenwärtige Zustand der schweizerischen Industrie und die Gefahren, die dieselbe von Außen bedrohen.

Dennoch wollen wir nicht verhehlen, daß unser letztes Ziel — ein Postulat, das die öffentliche Gesundheitspflege nimmermehr aufgeben darf — der Ausschluß aller Hausmütter aus den Fabriken sein muß! Suche man sie allmälig mehr zu Hause zu beschäftigen, ihnen, wie dieß in unserm Kanton ja auf so vielen Tausenden von Webstühlen geschieht, zu Hause den nöthigen Verdienst zuzuwenden; allein entziehe man sie nicht für immer der Sorge für ihre Kinder, deren Wohl des wachenden Mutterauges nie ungefährdet entbehren kann.

Gehen wir von da zum bestrittensten Postulate, zum Normalarbeitstag über! Wird er von unsern Arbeitern freudig begrüßt oder werden sie wirklich, wie man so gerne glauben machen möchte, in ihrer Mannesfreiheit sich beschränkt fühlen?

Im Ernste dürfte diese Frage doch kaum aufgeworfen werden: es müßte denn die Antwort der Industriellen auf diese Reduktion der Arbeitszeit – in einigen Kantonen wäre sie dieß nicht einmal! – eine Lohnreduktion sein. Allein wir wollen das nicht hoffen; wir können nicht glauben, daß eine gerechte Agitation von denen provozirt werden wollte, die sie am meisten zu fürchten haben.

Man wendet gegen die gesetzliche Bestimmung eines Normalarbeitstages, wie wir bereits gesehen haben, vorzüglich auch das ein, daß dieselbe Arbeitszeit nicht für alle Gewerbe passe. Wir haben diesen Einwurf bereits widerlegt, acceptiren

Empfohlene Zitierweise:
Carl Zehnder: Aerztliche Glossen zum Fabrikgesetz-Entwurf : mit Anhang. Cäsar, Zürich 1876, Seite 48. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:ZehnderAerztlicheGlossen.pdf/51&oldid=- (Version vom 1.8.2018)