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des Todtenfragens nicht geschlossen werden dürfe, daß man wirklich Todte fragen könne. An dir wäre es nun zuerst zu beweisen, daß jene Erscheinungen wirklich Todte seien. Womit beweisest du das? Du berufst dich auf die Aussagen dieser Erscheinungen selbst. Diese Berufung gilt nichts. Du sollst ja mit den Todten nicht reden, wie kannst und darfst du denn aus verbotenem Munde Beweis führen? – Du berufst dich auf dein Auge, du willst am Ende die Todten erkannt haben; aber dein Auge kann dich betrogen haben, oder, wenn wirklich die Gestalt einem dir bekannten Todten ähnlich sah, so kann es eine Truggestalt gewesen seyn. Wir haben für das Schattenspiel der Erscheinungen kein sicheres Auge. Auch haben ja die abgeschiedenen Seelen keine sichtbaren, gewiß keine für uns sichtbaren Gestalten. – Du berufst dich auf dein Ohr, weil du gehört habest, was diese Todten für Laute und Töne von sich gegeben, was für Geräusch sie gemacht haben. Aber könnte man nicht eben so gut aus diesen Tönen und Lauten, aus dergleichen Geräusch schließen, daß es keine Menschenseelen seien? Oder warum soll aus dem Geräusch, ja aus dem Tone einer menschlichen Stimme geschlossen werden, daß eine Erscheinung eine abgeschiedene Seele sei? Du vernimmst wohl eine Wirkung, aber die Ursache weißt du nicht! wenigstens nicht mit Sicherheit! Die Erscheinung einer menschlichen Gestalt, der Ton einer menschlichen Stimme beweisen alle beide zusammen noch keineswegs, daß du’s mit einer abgeschiedenen Seele zu thun habest. Es spricht zu viel anderes dagegen, wie du hören wirst; – auch können Engel, gute oder böse, Gestalt und Stimme annehmen. – Du berufst dich

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Wilhelm Löhe: Was ist es mit den Geistererscheinungen?. C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1843, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Was_ist_es_mit_den_Geistererscheinungen.pdf/15&oldid=- (Version vom 17.7.2016)