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3.
Die Beleuchtung und die Folgen.


 Am Abend nach der Synode saßen mehrere Freunde, unter ihnen einige heimkehrende Synodalen, zusammen und überlegten die Resultate der Verhandlungen mit Berücksichtigung der in der Petition namhaft gemachten Uebelstände. Unser Augenmerk war dabei zunächst auf den Cardinalpunkt, auf Garantie fürs Bekenntnis gerichtet. Hätte sich die Synode auch nur dem Grundsatz nach als bekenntnistreu im Sinne der alten lutherischen Kirche erwiesen, hätte sie einfach die Symbole anerkannt, nicht durch Bekenntnis zum Bekenntnis in den Symbolen das Maß ihrer Bekenntnistreue als Räthsel hingestellt; so hätten wir uns allerdings beruhigt, auch wenn die Einsetzung des Bekenntnisses in seine einzelnen Rechte noch nicht gelungen wäre. Der die Hauptsache, die alte Basis gab, hätte weiter geholfen. Nun fanden wir freilich in dem eigentlichen Bekenntnisact der Synode vom 5. Februar das Maß von Bekenntnistreue nicht, welches einer lutherischen Synode gebührte. Es war uns nicht gegeben, in einer Sache von so hoher Wichtigkeit bloß formal zu schließen: „Die Synode als solche hat sich zum Bekenntnis bekannt, sie hat das Bekenntnis als Synode nicht zurückgenommen, also steht es fest trotz so vieler, aber doch immer nur vereinzelter Beweise, daß das Bekenntnis nicht gemeint war, wie es anfangs genommen wurde.“ Wir konnten nicht zugeben, daß ein „Bekenntnis zum Bekenntnis“ in dem vagen Sinne, in dem es die Synode gab, genügen könne. Wir begriffen auch nicht, wie die Synode ihre Gegner, die nicht mit bekannten, dennoch mit rathen und thaten laßen konnte. Kurz der Bekenntnisact war für uns keine Garantie. Ich habe mich darüber bereits ausgesprochen und Kraußolds Erklärungen zu den Thatsachen haben diese für mein Auge durchaus in kein anderes Licht gestellt. – Wir sahen nun am Abend nach der Synode von dem Bekenntnisacte ganz ab und suchten andre Punkte der Beruhigung. Es war doch noch mühsam gelungen, in der letzten Sitzung, vor Schluß der Synode unsre Petition vorzubringen. Der Referent des betreffenden Ausschußes, Herr Decan Bachmann, hatte, da die meisten andern Punkte der Petition entweder wirklich irgendwie erledigt waren oder doch erledigt schienen, besonders auf die zur Wiederherstellung der alten Basis nöthige Verpflichtung und auf die zur Beruhigung seelsorgerischer Gewißen nöthige Abendmahlszucht gedrungen. Es entstand eine tumultuarische Verhandlung; so viel aber die referirenden Freunde aus derselben abgenommen hatten, war am Ende doch das Hinreichende durchgegangen und beschloßen worden. Der Tumult der Verhandlung wurde von uns nicht angeschlagen; auch über die allerletzten confessionellen Stürme der Synode, die deutlich bezeugten, wie es innerhalb der Kirche aussieht, giengen wir hinweg; hatten doch die kirchlicheren Autoritäten der Synode den Sturm beschwichtigt

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Wilhelm Löhe: Unsere kirchliche Lage im protestantischen Bayern. Verlag der C.H. Beck'schen Buchhandlung, Nördlingen 1850, Seite 69. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Unsere_kirchliche_Lage_im_protestantischen_Bayern.pdf/78&oldid=- (Version vom 1.8.2018)