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obigen Schlußsatz, (Seite 6) einfach neben den Reformierten gestellt wird, und ein Ketzer sein soll, wie dieser, werden viele nicht zugeben wollen. Ich gestehe auch selbst zu, daß man zwischen Unierten und Unierten einen Unterschied machen müße. Ich finde es denkbar, daß irgendwo im Complex einer unierten Landeskirche eine Gemeinde sein kann, die bei völlig lutherischer Lehre und lutherischem Leben blos deswegen uniert genannt wird, weil sie unter einem unierten Kirchenregimente steht. Eine solche Gemeinde ist nach meiner Ansicht gar nicht uniert. Die Kirchenregimenter der Landeskirchen sind unvermeidliche Superstructionen, aus deren Erduldung nicht allemal ein Schluß auf die Beschaffenheit der einzelnen Gemeinde gemacht werden darf. Wenn es eine Gemeinde gäbe, die trotz unierten Regimentes in Lehre und Sakrament ihre lutherische Sonderstellung festhielte, so würde ich sie ebenso wenig für uniert erachten, als mich; sie wäre in meinen Augen ebenso gut lutherisch, als ich selber, der ich doch über ein halbes Jahrhundert unter einem römisch-katholischen Summepiseopus lutherisch gelebt habe und noch lebe. – Ich gestehe übrigens, daß ich mich in der Wirklichkeit bisher immer getäuscht gefunden habe, so oft ich versuchte, einer in uniertem Complexe lebenden Gemeinde in Lehre und sakramentlicher Gemeinschaft die nöthige Sonderung zuzuschreiben.

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 Denke ich mir nun aber, wie man zu sagen pflegt, principiell unierte Christen, so weiß ich nicht, wie diese bei wirklichen Lutheranern dem Ketzernamen entgehen können. Entweder findet der Unierte die Worte des HErrn und seiner Apostel und Evangelisten vom heiligen Abendmahle undeutlich, so daß er sich deshalb nicht getraut, die Lehre der alten Kirchen von der Gegenwart und Austheilung des Leibes und Blutes

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Gutachten in Sachen der Abendmahlsgemeinschaft. Verlag der C.H. Beck’schen Buchhandlung, Nördlingen 1863, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Gutachten_in_Sachen_Abendmahlsgemeinschaft.pdf/9&oldid=- (Version vom 1.8.2018)