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Zeugen in optima forma entsagt. Ich handle so trotzdem, daß mir meine Erfahrung sagt, daß in uniert-lutherischen Gemeinden die Abendmahlsgemeinschaft nicht in Ordnung zu sein pflegt, und auch da nicht in Ordnung befunden wurde, wo man mirs versichert hatte. Ich kann ja bei aller Erfahrung dennoch die Möglichkeit nicht abläugnen, daß hie und da die Umstände, dazu die Einsicht, Weisheit, Kraft und Beständigkeit des Pastors so sein können, daß auch wahr sein könne, was mir versichert wird. Die pur kirchenregimentliche Union nehme ich, zumal bei den Fortschritten der unierten Lutheraner, für keine; wer am Altare lutherische Treue beweist, den nehme ich für lutherisch. Ob diese Treue geübt werde, kann ich im seltensten Falle wißen. Ich laße aber das Zeugnis unverdächtiger Menschen gelten, und weiß nicht anders zu handeln. Durch solche Mildigkeit ist auch manch irrender Bruder auf den rechten Weg gebracht worden. – Was nun ferner unsere in der Fremde befindlichen gleichgesinnten Brüder und Schwestern anlangt, so ergibt sich hieraus, was sie zu thun haben. Sie können an den Orten, an welchen sie zum Sakramente gehen wollen, leichter ins Klare kommen, sie sind ja dort. Sie können nachforschen, dem Fremdling verdenkt es auch niemand; sie haben größere Verantwortung als der Pfarrer, der Fremdlinge annehmen soll. Findet nun ein Christ bei seinem Aufenthalt in der Fremde nach Erforschung der Umstände keinen Grund zu zweifeln, so mag er zum Sakramente gehen. Auch er ist kein Inquisitor; es versteht sich von selbst, daß der Fremdling nicht so auf den Grund kommen kann, wie der Einheimische, der da will. Im allgemeinen aber werden unsere Gleichgesinnten wohl thun, sich bei ihren Reisen schon voraus über die kirchlichen Zustände der Gemeinden unterrichten zu laßen, zu denen sie kommen, sich ihrerseits

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Wilhelm Löhe: Gutachten in Sachen der Abendmahlsgemeinschaft. Verlag der C.H. Beck’schen Buchhandlung, Nördlingen 1863, Seite 41. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Gutachten_in_Sachen_Abendmahlsgemeinschaft.pdf/41&oldid=- (Version vom 1.8.2018)