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den Gipfel des dem Menschen gewordenen Lichtes einnähme.“ Es ist weit süßer und befriedigender, die Weisheit mit einer großen Schaar zu theilen. Aber was hilfts? Man kann doch am Ende nicht aus Lust an der Gemeinschaft Vieler und Beßerer der Wahrheit untreu werden, die man empfangen hat, und es muß doch auch einen Weg geben, auf welchem man, ohne die Demuth und Bescheidenheit zu verletzen, die Wahrheit gegenüber vielen und trefflichen Vertheidigern des Gegentheils festhalten kann. Man darf die Wahrheit nicht verlaßen. Man muß an ihr halten, sie immer genauer und vollständiger kennen lernen und ihr zu Dienst je länger je lieber leben. Das gilt nun auch von der Wahrheit der Sakramentsgemeinschaft. Wenn jemand dem Wege der sakramentalen Lutheraner blos deshalb treu verbleiben wollte, weil er es bisher gethan, aus Eigensinn also; so geschähe es ihm recht, wenn er auf diesem Wege viel Noth und Verdruß finden würde. Wer der Sache müde ist, für wen sie die Bedeutung verloren hat, und wer trotzdem mit dem Haufen ihrer Vertheidiger gehen will, ist ein elender Heuchler, dem Gott seinen Lohn mit allen Heuchlern geben wird. Vor allen Dingen muß sich also ein jeder prüfen, wie er zur Sache steht, ob er noch denkt wie früher, ob ihm Recht und Wahrheit derer, die sie vertreten, noch fest steht, und ob er ihr zu Liebe noch alles thun und laßen könnte. Ist das der Fall, drängt ihn die Wahrheit und sein Gewißen, dann erst kann die Rede davon sein, ihm Rath zu geben. Dann wird er auch den Rath mit Verstand annehmen, und ihn nicht befolgen, wie ein Narr, nur daß er etwas thue und sich irgend aus der Verlegenheit helfe, hinterher aber sich übler befinde, als vorher, und vielleicht in die Anfechtung falle, die Wahrheit zu verlaßen.

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Wilhelm Löhe: Gutachten in Sachen der Abendmahlsgemeinschaft. Verlag der C.H. Beck’schen Buchhandlung, Nördlingen 1863, Seite 31. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Gutachten_in_Sachen_Abendmahlsgemeinschaft.pdf/31&oldid=- (Version vom 1.8.2018)