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halten wollten, als ihre Pflicht thun und den armen Schafen JEsu helfen, die er bei allen ihren Schwächen und Fehlern dennoch, weil sie seine erkauften und gewonnenen Schafe sind, mit einem größeren Erbarmen ansieht, als jene Schafe, die keinen Hirten hatten und die er auf dem grünen Gras der Berge von Galiläa dem leiblichen Hungertode entriß. Das dürfen wir nicht, und ihnen zu rathen, ihnen die nöthige Treue zu leisten, ist bei den folgenden Worten meine Hauptabsicht. Höret und prüfet, was ich nun sagen will.

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 Es ist und bleibt eine schwere Aufgabe, erklecklichen Rath zu geben. Vor einer Reihe von Jahren wanderten viele von denjenigen, denen es zu lange wurde, auf die Hilfe in ihren kirchlichen Nöthen zu warten, nach Amerika aus. Dort, in den fränkischen Colonieen von Michigan oder im Anschluß an andere von unseren Schülern und Sendboten gegründeten Gemeinden waren sie sicher vor Abendmahlsmengerei und sind es noch. So könnten auch jetzt noch unsere Brüder in der Diaspora sich aufmachen und über den Ocean gehen. Sie könnten sich auch an unsere Colonieen im Saginawthale, sie könnten sich an die Colonie St. Sebald am Quell im Staate Iowa oder an andere Gemeinden der lutherischen Synode Iowa anschließen und wären da aller Noth entrückt. Allein unsere Colonieen im Saginawthale sind unter den Händen Missourischer Pastoren missourisch, und wir wegen unserer Amtslehre so wie wegen unserer eschatologischen Richtung in ihren Augen Ketzer geworden. Das können wol unsere Colonieen und ehemaligen Schüler in Amerika vertragen, weil es ihnen vorkommt, sie seien dem göttlichen Worte treuer geblieben, als wir, und hätten die Verbindung mit uns nothgedrungen um Christi willen aufgeben müßen; unsere Freunde in Deutschland

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Wilhelm Löhe: Gutachten in Sachen der Abendmahlsgemeinschaft. Verlag der C.H. Beck’schen Buchhandlung, Nördlingen 1863, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Gutachten_in_Sachen_Abendmahlsgemeinschaft.pdf/24&oldid=- (Version vom 1.8.2018)