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R. A. L. [Anonym]: Was ist ein Söldengut?

vorbehaltenen jährlichen Erbzins und zu Handfrohndiensten verpflichtet sind. Von Spanndiensten sind sie allzeit, und von der Lehenwaare wenigstens der Regel nach frey. Von den emphyteutischen Gütern der Römer unterscheiden sie sich dadurch, daß sie nicht, wie jene, unter der Bedingniß der Verbesserung des Guts, (sub lege meliorationis) sondern, weil ursprünglich der Regel nach keine Feldstücke dazu gehören, hauptsächlich unter der Bedingung der Leib- und Handdienste der Besitzer, solchen übertragen zu seyn scheinen; daß sie daher auch, vermuthlich wegen dieser ohnehin schon auf der Person des Zinsmanns haftenden Last, nicht der bey der Emphyteusis gewöhnlichen Lehenwaare etc.[1] unterworfen sind.


    an den Gutsherrn bezahlt werden, folglich der Zinsmann beydes, das domin. vtile et directum vereint besitzen, wie bey den gemeinen schlechten Zinsgütern in Sachsen? Ich zweifle, ob irgend ein Sölden-Possessor in Franken ein wirkliches Ober-Eigenthum über seine Sölden erweisen kann.

  1. Zwar scheint die Abgabe der Fastnachtshenne, die auf allen Sölden in Franken beynahe durchgängig haftet, schon von selbst die Lehenwaare mit sich zu bringen, nach der Regel: die Henne trägt das Handlohn auf dem Schwanz. [322]
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R. A. L. [Anonym]: Was ist ein Söldengut? in: Journal von und für Franken, Band 6. Raw, Nürnberg 1793, Seite 321. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Was_ist_ein_S%C3%B6ldengut.pdf/9&oldid=- (Version vom 24.4.2018)