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R. A. L. [Anonym]: Was ist ein Söldengut?

Hauen und Hand scharwerken (frohnen) müßten.“

 d) Von Buri in seiner ausführlichen Erläuterung des in Teutschland üblichen Lehen-Rechts (neue Auflage Giesen 1783) beschreibt in der IV. und Vten Fortsezzung (oder in der Abhandlung von Bauerngütern) pag. 567. die Söldengüter als gewisse in Franken befindliche Güter, deren Besitzer einen jährlichen Zins an Geld und Hünern bezahlen müssen, auch zu einigen Frohnden verbunden sind; und führt zu dessen Beweis eine Stelle aus von Falkenstein Cod. Diplom. Antiquit. Nordgav. n. 482. an, wo der Graf von Castell sechs Söldengüter zu Stübach, verliehen hat. Ob sie von Sold ihren Namen hätten, konnte jedoch Herr von Buri, wie er hinzusetzt, wegen Mangel näherer Nachrichten nicht entscheiden.

 Ebendaselbst pag. 644. bringt er aber am Schluß noch ein Beyspiel solcher Söldengüter aus Lünig Corp. Iur. feud. germ. Tom. III. pag. 19. bey, wo ein Lehen-Revers über unterschiedene dergleichen Güter, womit die Herren Grafen von Castell die von Heßberg belehnt haben, befindlich ist. Hierauf erklärt er solche

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R. A. L. [Anonym]: Was ist ein Söldengut? in: Journal von und für Franken, Band 6. Raw, Nürnberg 1793, Seite 316. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Was_ist_ein_S%C3%B6ldengut.pdf/4&oldid=- (Version vom 1.8.2018)