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eine große Anzahl hervorragender bürgerlicher Baudenkmäler besitzt, ist ein solches Gesetz in Vorbereitung, für das der Verfasser dieser Schrift im Auftrage des Baupolizeiamtes des Rates zu Dresden einen Entwurf bearbeitete. Es bezweckt den Schutz der Eigenart und Schönheit des Städte- oder Straßenbildes, insbesondere nach der geschichtlichen, künstlerischen oder landschaftlichen Seite und soll weiter ermöglichen, daß die bedeutendsten bürgerlichen Baudenkmäler möglichst in ihrer jetzigen Gestalt erhalten bleiben, indem es bauliche Veränderungen an ihnen nur soweit gestattet, als es mit der Architektur dieser Gebäude zu vereinbaren ist. Es ist das im Vergleich zu den Maßnahmen anderer Staaten eine außerordentlich milde Form des Gesetzes. Geht doch Frankreich durch die Klassierung, die durch Eintragung der Denkmäler in eine Liste geschieht, bedeutend weiter, ebenso Italien, das sich sogar ein Vorkaufsrecht an privaten Denkmälern gesichert hat. Die Klassierung, die in Frankreich nur mit Einwilligung des Eigentümers geschehen kann, zieht die Genehmigungspflicht bei Veränderungen und namentlich bei der Beseitigung nach sich.

Aber die Bedeutung solcher Gesetze ist mit der Erhaltung des Alten nicht erschöpft, sondern beruht letzten Endes auch in der Einwirkung auf die Gestaltung neuer Bauwerke. In der neuzeitlichen Baukunst Wandel zu schaffen soll als das höchste und letzte Ziel aller Denkmalpflege und Heimatschutzbestrebungen angesehen werden. Denn die Erhaltung des Alten soll uns kräftigen für die Gestaltung des Neuen, es gilt neue Kulturwerte zu schaffen, die sich den vergangenen als ebenbürtig erweisen.

Hierzu werden die Denkmalpflege- und Heimatschutzgesetze zwar den Boden ebnen, aber es wird weiterer Maßnahmen bedürfen, um die innere Einheitlichkeit und die stille Größe für unsere Kunst wiederzugewinnen. Wir hatten gesehen, daß in früheren Zeiten die Fürsten um die Pflege der Kunst und die architektonische Gestaltung ihrer Residenzstädte unablässig bemüht waren, daß sie die allgemeine Bildung und den künstlerischen Geschmack in solchen Dingen zu heben suchten. Heute hat in vieler Beziehung das Gemeinwesen die Rolle jener Fürstlichkeiten übernommen, es wird darauf bedacht sein müssen, daß der Ausbau der Städte sich nicht nur nach wirtschaftlichen, verkehrstechnischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten, sondern besonders auch

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Walter Mackowsky: Erhaltenswerte bürgerliche Baudenkmäler in Dresden. Verlag von C. Heinrich in Dresden-N., Dresden 1913, Seite 75. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Walter_Mackowsky_Baudenkm%C3%A4ler.djvu/87&oldid=- (Version vom 26.11.2024)