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dem Schwarzen Tore, hergestellt werden solle. Es waren um diese Zeit bereits 72 Häuser der Neustadt wieder aufgebaut worden.

Bald kam jedoch der Wiederaufbau des Stadtteiles ins Stocken, so daß sich Kurfürst Friedrich August I. im Jahre 1714 zu weitergehenden Steuerbefreiungen veranlaßt sah: „Gleichwie Wir nun selbst gerne sehen, daß der völlige Aufbau ermeldter Stadt, sowohl zur Zierde, als um Unsers eigenen hierunter versirenden Interresse willen, dereinsten zur Perfection gebracht werde; Also haben Wir auch in die gesuchte zehnjährige Steuer-Befreyung zu consentiren, kein Bedencken getragen, sondern thun vielmehr, krafft dieses offenen Briefes, iedermänniglichen die gnädigste Versicherung, daß wer sich zur Annehmung einiger wüsten Plätze an besagtem Orte angeben, und sich zu derselben Bebauung anschicken wird, der oder dieselben durchgehends, von Zeit der Annahme an, von Abgabe aller Steuern, von denen auf solchen Plätzen hafftenden Schocken und Quatember-Quantis auf zehen Jahr gäntzlich befreyet, auch dargegen mit einiger anderen Versteuerung die gesetzte Zeit über in geringsten nicht beschweret werden sollen.“

Der Erlaß hatte aber noch nicht die beabsichtigte Wirkung, weshalb der Kurfürst im Jahre 1732 eine weitere Verordnung bekannt gab, nach der jeder, der ein neues Haus in einem Jahre erbaute, eine fünfzehnjährige, wer aber längere Zeit baute, nur eine zehnjährige Steuerfreiheit genießen sollte. Außerdem sollte noch jeder die Baustelle erb- und eigentümlich erhalten und von allen rückständigen Steuern befreit sein. Gleichzeitig erhielt von dieser Zeit an Altendresden den Namen „Neustadt“, und es wurden wichtige städtebauliche Bestimmungen für den Ausbau der Königstraße getroffen, ein Beweis, daß schon in jenen Zeiten das Gefühl für die räumliche Wirkung der Straßen und Plätze sehr stark entwickelt war, und die Architektur der einzelnen Wohngebäude zur Erreichung einer einheitlichen Wirkung sich gewisse Einschränkungen auferlegen mußte. Der sehr bemerkenswerte Erlaß des Kurfürsten hat folgenden Wortlaut: „Wasmaßen Wir, nach Unserer, bereits vormahln, vermittelst eines öffentlich angeschlagenen Patents, vom 8. Jan. Ao. 1724 bekannt gemachten Absicht, die Stadt Alt-Dresden allhier, welche Wir in Zukunft Neue Stadt bey Dresden benennet wissen

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Walter Mackowsky: Erhaltenswerte bürgerliche Baudenkmäler in Dresden. Verlag von C. Heinrich in Dresden-N., Dresden 1913, Seite 48. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Walter_Mackowsky_Baudenkm%C3%A4ler.djvu/60&oldid=- (Version vom 19.11.2024)