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Wohnhäuser aus der Zeit der Gotik und Früh-Renaissance.

In sehr vielen Fällen ist die Grundlage des Gemeinwesens und damit auch der Anfang der städtischen Gebilde der Ackerbau gewesen. Der Besitz des bestellten Landes und des für die Bewirtschaftung nötigen Gehöftes bezeichnete im Mittelalter die Stellung des freien Mannes, dem die Hörigen dienen mußten. Unter dem Schutz des Hofes standen vor der Gründung der Städte auch die Handwerker und Gewerbtreibenden, das bäuerliche Gehöft bildete ein in sich geschlossenes Ganzes, eine Stadt im kleineren Maßstabe. So waren sehr viele Städte ursprünglich Gemeinschaften bäuerlicher Besitzer. In den deutschen Siedlungsgebieten des vormals slavischen Ostens erfolgte die Gründung der Stadt oft durch Aufteilung eines größeren, in den Händen des städtegründenden Fürsten befindlichen Besitzes an die neuen Bürger unter Verleihung besonderer Rechte, insbesondere der Befugnis, Märkte für den freien Handel abzuhalten.

Es besaß auch in solchen Städten anfangs der Bürger neben der Hofstelle noch Ackerland, das von ihm bewirtschaftet werden mußte. So war es selbstverständlich, daß die Einrichtungen und Formen der bäuerlichen Gehöfte auf die Stadthäuser sich übertrugen. Wir finden in ihnen den Typus der ländlichen Güter in der Umgebung der Stadt wieder. Die Gründung der Stadt Dresden erfolgte vermutlich im Anfange des 13. Jahrhunderts durch den Markgrafen Dietrich. Der Stadtplan war regelmäßig, die einzelnen Grundstücke etwa 100 Ellen oder 60 Meter tief. Aus ihnen wurden drei bis vier Baustellen gebildet, so daß für die Gebäude 15 bis 20 Meter Frontlänge zur

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Walter Mackowsky: Erhaltenswerte bürgerliche Baudenkmäler in Dresden. Verlag von C. Heinrich in Dresden-N., Dresden 1913, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Walter_Mackowsky_Baudenkm%C3%A4ler.djvu/35&oldid=- (Version vom 13.11.2024)