Seite:Von dem Aufenthalt und den Besitzungen der Grafen von Nassau in Franken (Teil 2).pdf/8

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
§. 25.

 1335 wurde zwischen der verwittibten Gräfin Anna und dem Frauenkloster zur Seligen Pforten ein Vergleich unter gerichtlicher Auctorität getroffen, weil das Kloster in seinem Hofe zu Nürnberg gegen der Gräfin Hof nachtheilig gebaut hatte.

 Die noch ungedruckte gerichtliche Urkunde ist d. d. Kiliani 1335. s. die Beylage N. IV.

 1336 eignete Gräfin Anna und ihr Sohn Graf Johann den Hof zu Heckhofen an die Kürnburgischen Schwestern, Kunigund und Margareth.[1]


§. 26.

 Es ist die Nachricht[2] falsch, daß in der Kirche des Katharinenklosters zu Nürnberg ein Nassauisches Begräbniß gewesen, und der 1342 verstorbene Graf Emich dahin wäre gebracht


    aber nicht, wo sie anzutreffen ist. Auf diese Urkunde beruft sich das Chron. Schw. p. 129. allein sie ist l. c. nicht zu finden. Conf. am Ende die Errata. In den neuern Anzeigen S. 106 wird diese Schenkung aufs Jahr 1336 gesetzt, da sie doch S. 105 auch im J. 1332 angegeben ist.

  1. Würfels, Nachr. II. S. 460. In dem Abdruck ist ein Druckfehler, wenn es heißt: Wir Frawe Anne wylen Greven ze Natzawe Johanns. Denn sie war die Wittwe Emichens.
  2. Casp. Peucer in Chron. L. V. fol. 857.