Seite:Von dem Aufenthalt und den Besitzungen der Grafen von Nassau in Franken (Teil 2).pdf/40

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kauf vmb drey vnd viertzig guldein, der wir von dem egenant Cunrad Pirkheimer gar vnd gentzlichen gericht vnd bezalt sein worden vnd die wir fürbaz in vnsern vnd des egenant vnsers Closters nutz vnd frumen gewendt, vnd gekert haben Vnd wir sagen auch für vns vnd alle vnser nachkomen an dem egenant Closter den obgenant Cunrad Pirkheimer vnd sein erben vmb dieselben summ guldein gentzlichen quidt ledig vnd lose vnd des zu warem vrkunde vnd guter sicherheit geben wir dem vorgenantl. Cunrad Pirkheimer vnd seinen erben disen brief, versigelt mit vnser Abttey vnd vnsers Convents anhangenden Insigeln. Geben am Pfinztag vor sant Tyburcii vnd valeriani tag. Nach Crists geburte viertzehenhundert vnd in dem viertzehenden Jare.

 An dieser Urkunde hängen zwey Siegel mit folgender Umschrift:

1. +S+CLARE+ABBATISSE+ – – FELICIS+ PORTA+

2. S: CONVENTVS. IN. FELICI. PORTA+

 Diese Siegel sind bereits in Kupfer gestochen in Koeleri hist. comit. Wolfstein.