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hätte ausüben können, wie es ihn in Frankreich unzweifelhaft wirklich ausgeübt hat. Hätte K. Heinrich noch einige Jahrzehnte fortfahren können, einerseits die grossen heimfallenden Reichslehen in seiner Hand zu behalten, andererseits die Kirchen zu nöthigen, ihm die ihnen heimfallenden Lehen zu übertragen, konnte er die so gewonnenen Machtgrundlagen einem unbestritten als Nachfolger anerkannten mündigen Sohne hinterlassen, so war der Kampf zwischen Königthum und Fürstenthum entschieden; die weltlichen Fürsten verschwanden nach und nach, die geistlichen wurden auf das Kirchenurbar beschränkt, ihrer vorzugsweise auf der Lehnshoheit ruhenden weltlichen Macht thatsächlich entkleidet. Es ist natürlich, dass sich eine Reaktion der bedrohten Gewalten geltend machte, sobald nur die Gelegenheit geboten war. Für die Kirchen handelte es sich nicht blos darum, dass, wenn schon die fürstlichen Vasallen wohl Ehre, aber wenig Nutzen brachten, das bei einem königlichen Vasallen noch in höherm Grade der Fall sein musste; sie mussten auch befürchten, dass man das, was zunächst nur ein Recht des gerade die Krone tragenden Fürsten und seiner Lehnserben war, als ein Recht der Krone in Anspruch nahm, womit dann auch die Aussichten auf Heimfall beseitigt worden wären.

K. Philipp war nicht Lehnserbe seines kaiserlichen Bruders; doch mochten ihm schon als Herzog von Schwaben viele der staufischen Kirchenlehen übertragen sein, manche andere nach seiner Erhebung anstandslos auf ihn übergehen. In Urkunde des Abts von Fulda erscheint er 1199 als principalis vasallus ecclesiae;[1] er hatte die Vogtei von Chur;[2] auch Lehen von Regensburg werden erwähnt.[3] Aber man sieht doch auch, dass manche Kirchen die Gestaltung der Verhältnisse zu benutzen wussten, um die lästige Lehnsverbindung zu lösen; 1201 verzichtet der König auf das gesammte Lehen, welches seine Vorfahren seit langer Zeit von der Wirzburger Kirche hatten;[4] 1199

gewann er nach einer Fehde die Anerkennung des Bischofs von

  1. Reg. Boica 1, 381
  2. Mohr Cod. dipl. 1, 244.
  3. Mon. Boica 29a, 518.
  4. Mon. Boica 29a, 503.
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Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 42. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_046.jpg&oldid=- (Version vom 30.4.2018)