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Reichsstände) noch später betrafen. Welchen Mißbrauch auch immerhin „in andern Ländern“ das Repräsentativsystem erfahren, in Preußen war die Regierung zu weit vorgeschritten, um die Stimme freier Diskussion zu scheuen, in Preußen war der König von der Treue seines Volkes zu fest überzeugt, um durch irgend welche Befürchtung sich von der Erfüllung seines Versprechens abhalten zu lassen. –

2. Schwieriger noch ist die Aufgabe, „die Mißdeutung, welche mit den königlichen Worten verbunden wurde“, nachzuweisen. Oeffentliche Mißdeutung durch die Presse ist uns nicht bekannt, eben so wenig eine berichtigende Erklärung die von Seiten des Staatsoberhaupts gegen solchen Frevel nöthig geworden. Wo überhaupt mit dem Worte zugleich die Sache so scharf und bestimmt gegeben ist, wie in §. 3 und 4 des genannten Edicts:

– „Aus den Provinzialständen wird die Versammlung der Landesrepräsentanten gewählt, die in Berlin ihren Sitz haben soll und deren Wirksamkeit sich auf die Berathung über alle Gegenstände der Gesetzgebung u. s. w. erstreckt“ –;

da muß wohl jede Deutung – sie mag ein Mehr oder Weniger erzielen – nothwendig fortfallen. Den einzig möglichen Sinn jener Worte findet man wiederholentlich in dem Finanz-Edict vom 17. Januar 1820, in der Verordnung über die zu errichtenden Provinzialstände (v.

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Johann Jacoby: Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen. Verlag von Otto Wigand, Mannheim 1841, Seite 39. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vier_Fragen_beantwortet_von_einem_Ostpreussen.pdf/39&oldid=- (Version vom 1.8.2018)