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verdanken. Vor allen Staaten Deutschlands war Preußen in seiner inneren Entwickelung am weitesten vorgeschritten, vor allen Staaten Deutschlands stellte Preußen auf dem Wiener Congresse die freisinnigsten Anträge und drang am eifrigsten auf Volksrepräsentation. In dem am 13. September 1814 dem Fürsten Metternich von Hardenberg mittgetheilten Entwurfe einer deutschen Verfassung heißt es (Art. 7.) von den Landständen: „ihre Befugnisse sollen zugleich sein ein näher zu bestimmender Antheil an der Gesetzgebung, Verwilligung der Landesabgaben, Vertretung der Verfassung bei den Landesherrn und bei dem Bunde“ (!). –

Und dieses Wort ward in Preußen zur That. Friedrich Wilhelm der Gerechte, eingedenk seines Versprechens von 1810, eingedenk der Versammlung interemistischer Repräsentanten von 1811, gab

unterm 22. Mai 1815 die allbekannte Verordnung über die zu bildende Repräsentation des Volks.

Sie lautet:

§. 1. Es soll eine Repräsentation des Volkes gebildet werden.

§. 2. Zu diesem Zwecke sind die Provinzialstände u. s. w.

§. 3. Aus den Provinzialständen wird die Versammlung der Landesrepräsentanten gewählt, die in Berlin ihren Sitz haben soll.

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Johann Jacoby: Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen. Verlag von Otto Wigand, Mannheim 1841, Seite 33. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vier_Fragen_beantwortet_von_einem_Ostpreussen.pdf/33&oldid=- (Version vom 1.8.2018)