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einen geschärften Befehl durch das Land, daß sich Niemand unterstehen sollte, dem Legaten eine Abgabe zu entrichten. Dieser Befehl ward von der Geistlichkeit, der ohnehin diese Brandschatzung beschwerlich war, genau befolgt. Der erzürnte Legat belegte darauf das ganze Land mit einem Interdicte, das aber ganz und gar seine Wirkung verfehlte. Wer da weiß, was für fürchterliche Folgen ein solches Interdict nach sich zog[1], muß sich wundern, daß ihm Niemand gehorchte, als die Bischöfe von Culm und Ermeland. Darüber klagte der Legat bey dem Pabste, der den Bann bestätigte, und ihn noch besonders auf den Hochmeister ausdehnte. Aber auch dieß hatte keine Folgen, und Kniprode blieb unverändert standhaft. Da wandten sich die Priester an Kayser Karl IV. Aber dieser unterlag dem Golde des Ordens, und that weiter nichts, als daß er auf die Bitte des Bischofs von Ermeland Gesandte nach Marienburg schickte, und zwischen ihm und dem Hochmeister

  1. Am besten und kürzesten beschreibt die Folgen Spittler in seiner Kirchengeschichte.