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in seine besondere Protection und gab ihn von allen Exactionen frey. 1222 erklärte er, daß kein Ordensritter wegen Schulden, die er vor dem Eintritte in den Orden gemacht hatte, belangt werden könnte. 1223 bestätigte er von neuem das Recht des Ordens, Reichslehen zu acquiriren. In eben diesem Jahre schenkte er dem Orden alle Einkünfte der erledigten Kirchenämter, die der Kaiser zu vergeben hatte, auf ein ganzes Jahr. Sein Sohn Heinrich gab dem Orden 1227 das Recht, vermöge dessen ihm alle Privilegien oder sonstige Sachen von der kaiserlichen Kammer-Kanzelley umsonst ausgefertigt werden sollten. Kaiser Rudolf nahm 1273 den Orden auch in seinen besondern Schutz.

Selbst von den kaiserlichen Freigerichten oder der sogenannten westfälischen Fehme, finden wir in vorigen Zeiten, besonders aber unter dieser Regierung, Beyspiele. Vinzenz vermuthet nicht ohne Grund, daß mehrere Komture Mitglieder dieses fürchterlichen Tribunals gewesen seyen, und Einige haben sogar selbst den Hochmeister in Verdacht. Dieß ist so unwahrscheinlich nicht, wenn man bedenkt, daß damals die größten Fürsten in dieser Verbindung standen, und selbst die