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Von Gottes Gnaden, Wir Franz Ludwig, Bischoff zu Bamberg und Wirzburg des H. R. Reichs Fürst, Herzog zu Franken etc. etc.

Fügen hiemit zu wissen, nachdem wir durch die schädliche Folgen, welche das hier errichtet gewesene Lotto di Genova nach sich gezogen, bewogen worden, dasselbe zum beßten unserer Unterthanen ganz aufzuheben: Aus eben dieser Ursache oder nicht länger geschehen lassen können, daß von auswärtigen Lotterien noch eine Collecte in unserer hiesigen Residenzstadt und in unsern ganzen Fürstl. Wirzb. Landen gehalten werde, noch auch, daß unsere Unterthanen, in welchen andern Wegen es gewagt werden möge, in dieselbe Einsätze machen; so finden wir nöthig, folgendes hiedurch gnädigst zu verordnen.

1) Sollen von dem Augenblicke, wo diese Verordnung verkündet wird, alle Collecten für alle Gattungen von Lotterien (Zahlen- und Klassen Lotterien) in unserm ganzen Lande sogleich aufhören.

2) Wer sich unterstehet, irgend eine solche Collecte noch zu machen, der zahlt von einem jeden Kreuzer von allen Einsätzen, die er gesammelt hat, einen Gulden zur Strafe: ist er unvermögend, die Geldbuße zu erlegen, so wird er im ersten Falle mit vierzehntägiger, das zweitemahl mit 2 monatlicher Arbeitshaus- oder nach Beschaffenheit der Person mit einer andern Gefängnißstrafe – bey weitern Vergehen aber mit noch