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Von dieser Zeit an sah man wol nicht mit Unrecht diesen dritten Stand als fast vernichtet an. Der Bischof hatte nun nicht mehr mit Vertretern des Volks, sondern mit Männern zu thun, die ihm ihre Stellen verdankten, und wegen ihres fernern Glücks ganz von ihm abhängig waren. Man weiß, wie sehr alle freie Staaten einer solchen Dependenz der Repräsentanten des Volks von der ausübenden Gewalt sorgfältig zu begegnen suchen, und wie verhaßt sie ihnen ist. Sie mußte es in Lüttich doppelt seyn, da sie durch Gewalt errungen, und mit dem Blute edler Bürger, deren Nahmen noch itzt ehrwürdig sind, besiegelt war. Wirklich war durch diese Veränderung das Gewicht, welches die Constitution in den drei Ständen der ausübenden Gewalt entgegengesetzt, fast ganz weggenommen, da die Bischöfe, sowie die Mehrheit im dritten Stande, auch meistens der im Kapitel versichert seyn konnten. Nicht minder nachtheilig war sie der durch eben diese Constitution in dem Gericht der XXII bestellten wachenden Oberaufsicht der richterlichen Gewalt, da allemal 14 derselben aus dem nun so abhängigen tiers état genommen wurden.

Linderung der Lasten des Volks durch Theilnahme der Geistlichkeit an denselben, und Herstellung seiner constitutionsmäßigen

Empfohlene Zitierweise:
anonym: Ueber die Lütticher Revolution. In: Braunschweigisches Journal, 3. Band, S. 81–102. Verlag der Schulbuchhandlung, Braunschweig 1790, Seite 90. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ueber_die_L%C3%BCtticher_Revolution.pdf/10&oldid=- (Version vom 5.3.2017)