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Riesbeck, in den Briefen eines reisenden Franzosen durch Deutschland, wirft dem itzigen Erzbischof vor, daß er die Keuschheitsanstalten der verstorbenen Kaiserinn in seinem Lande eingeführet habe. Er hätte nämlich befohlen, den Schwängerer stehenden Fußes mit dem geschwängerten Mädchen zu verehlichen, um die Hurerei und schlimmen Wirkungen derselben zu hemmen. Diese Verordnung mußte gewiß sehr nachtheilige Folgen haben, denn wie kann sich ein solches Ehepaar lieben, und Liebe ist doch das festeste Band der Ehe. Mit Freuden erfuhr ich, daß man von dieser Verordnung schon lange nichts mehr gehört, und daß der Fürst von dem Grundsatz überzeuget sey, daß aller physischer Zwang in moralischen Fällen der menschlichen Gesellschaft verderblich ist.

Der Verfasser des Faustins hat bei der Erzählung der Exkomunikation des Beckers Makomitschki viele Unrichtigkeiten, und sucht aus diesem Schritt die hiesige Regierung in Betreff der Religionsanstalten sehr herunter zu setzen. Es ward freilich hier sehr hart verfahren; fiel aber diese Geschichte in die itzigen Zeiten, so würde man gewiß nicht mit dem

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Anonym (= J. N. Becker): Ueber Mainz. In Briefen an Freund R.. , Auf einer Rheininsel [= Frankfurt/Main] 1792, Seite 77. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ueber_Mainz_(1792).pdf/77&oldid=- (Version vom 22.11.2023)