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man sich der darwider adhibirten Mittel der Exequirung dieser Todten mit Effect gebrauchen könne. Welches Ew. Königl. Maj. wir unserer allerunterthänigsten Obliegenheit nach zu referiren nicht ermangel sollen. Die wir in unterthänigster Devotion beharren

Ew. Königl. Maj.          
Berlin, den 11. Mart. 1732.     
allerunterthängist-treugehorsamste
Zur Königl. Societät der Wissenschafften verordnete Vice-Præsident, Doctores und Mit-Glieder.