Seite:Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern 259.jpg

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vor keinen wahren Menschen, sondern vielleicht nur vor einen Vampyr gehalten, oder ob er ihn sonsten nicht vor voll ansieht und meinet, es verlohne sich nicht der Mühe, denselben in die bekannte Regel einzuschliessen: Neminem lædas; lassen wir als etwas unbekanntes an seinen Ort gestellet seyn. Es will zwar der Herr Adversarius einen Unterschied machen unter denen Beleidigungen, die aus bittern Gemüthe und unter denen, die aus gutem Humeur geschehen. Aber ich möchte wissen, wie er dieses aus denen gesunden principiis des Juris Naturæ erweisen wolle? Wenn die Beleidigungen, die aus gutem Humeur geschehen, vor recht und erlaubt zu halten, so mag einen ein Narre vexiren u. affrontiren, wie er will, so wird er mit der Entschuldigung: ich thue es aus gutem humeur, auskommen können. Hat der Herr Verfasser erkannt, daß ich es vor eine Beleidigung auffnehmen würde, was er wider mich geschrieben, so hätte er es unterlassen sollen, es hätte mögen aus gutem humeur oder aus bitterm Gemüthe geschehen. Immittelst habe ich mir seine Distinction gefallen lassen und mehr aus gutem humeur als bitterm Gemüthe dem Herrn Verfasser geantwortet, was ihm zu antworten gewesen ist, ob er gleich p. 101. versichert, es werde an ihm wenig Ehre auffzuheben seyn.

Jedoch warum solte man nicht Ehre von ihm haben, da er in seiner Schrifft mehr als einmahl zu erkennen giebt, er sey ein ausländischer Gelehrter,