Seite:Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern 219.jpg

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die gröstentheils aus Garmanni Tractat de Miraculis Mortuorum genommen sind, zu erweisen; von p. 28. biß 38. werden diejenigen widerlegt, die solches Gepolter, solches Kauen und Schmatzen der Todten einigen natürlichen Ursachen zuschreiben, und p. 38 - 45. werden die Ursachen angeführt, warum solches Werck dem Teufel zuzuschreiben u. was dabey zu rathen sey.

Er schreibet unter andern p. 38. also: „Man hat in geringsten nicht zu zweiffeln, daß solches Saugen, Schmatzen, Kauen und Fressen des Todten anders nichts als des Teuffels Gauckeley, Gespenst, Betrügerey und Boßheit, welcher unter des Begrabenen Person ein solches Schmatzen, Lecken und Beissen im Grabe verübet. Gleichwie nun dieser boßhafftige Geist fürnehmlich bey Pest-Läufften, da er GOttes Scharff-Richter ist, grosse Gewalt hat; also kan er auch auff Gottes Verhängniß nicht alleine eine Pestilentz, so über den gantzen Erdboden sich ausbreitet, erregen, sondern ist auch als ein rechter Verderber und Würg-Engel bemühet, durch mancherley Schreck-Possen zum Untergange menschlichen Geschlechts, solches Verderben zu erweitern und fortzusetzen.“

III.

Actenmäßige und umständliche Relation von denen Vampiren oder Menschen-Saugern, welche sich in diesem und vorigen Jahren im Königreich Servien hervorgethan.