Seite:Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern 167.jpg

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wenn er spricht: „Ehe sie dem Todten den Mund zugestopffet, haben sie ihm einen kleinen Stein und Pfennig in Mund gelegt, damit, wenn derselbe im Grabe zu beissen anfange, er auf den Stein und Pfennig beisse und sein Gebiß verderbe.“[1] Die Wahrheit solcher Relation bestätiget Rollenhagen,[2] welcher ausdrücklich erzehlet, „es wäre zu seiner Zeit in Sachsen an vielen Orten in den Mund der Verstorbenen nebst einem Pfennige ein Steinigen gelegt worden.“ Derjenige ungereimte Gebrauch der alten Kirche, welchen der dritte Carthaginensische Synodus canone VI. anzeigt, ist von gleicher Beschaffenheit. Denn nach dem Zeugniß der Hist. Goth. hat man den Todten so wohl das Sacrament der Tauffe als des Abendmahls zu consecriren und statt des Pfennigs eine geweyhete Hostie entweder in des Verstorbenen Mund oder auff dessen Brust zu legen pflegen, welches sie ἐφόδιον d. i. Viaticum, einen Zehr-Pfennig genennet. Gregorius Dialog.[3] führt hiervon ein sehr merckwürdiges Exempel an.


§. 60.

Wenn wir unsere Meinung hiervon offenhertzig sagen sollen, so widerrathen wir alle diejenigen Mittel, die nach einem Aberglauben riechen.


  1. Mortuo prius quam os claudatur, lapidem & nummum ponunt in ore, ut si in sepulchro mordere incipiat, lapidem & nummum inveniat & morsu feriatur.
  2. Lib. IV. mirab. peregr. c. XX.
  3. Lib. II. c. 24.