Seite:Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern 148.jpg

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herbey zu locken pflegen, ob sie gleich selbst nicht wissen, was sie damit haben wollen, noch was sie bedeuten.[1]


§. 45.

Wir leugnen immittelst nicht, daß nicht die Geister bißweilen zu Excitirung der Einbildung und folglich zur Magie etwas beytragen könten; alleine dadurch cessirt eben nicht die natürliche Würckung. Denn die Geister können nicht in die Natur würcken, ohne durch die Natur. Daher kan man auch denen teufflischen Vergifftungen, durch natürliche Mittel widerstehen.[2] Die Cur aber und Zeichen, dadurch dergleichen Vergifftungen von andern Kranckheiten unterschieden werden, hat vor allen andern Carrichter de Cura morborum magicorum, welcher Tractat des Mercklini Buche de Incantamentis beygefüget ist, sehr schön gezeigt. Was die Bezauberung ins besondere anbetrifft, so ist sie nichts anders, als eine Beschädigung, welche lebenden Cörpern (vegetantibus corporibus) durch die magische Einbildung zugefüget wird. Sie heisset sonst auch


  1. Es hat von dieser superstitiösen und teufflischen Magie ein gewisser Frantzösischer Autor in dem Buche, das den Titel führt: Secrets merveilleux de la Magie naturelle & cabbalistique à Lion 1706. viel Exempel zusammen getragen.
  2. Es handelt hiervon weitläufftig MARCUS MARCI A KRONLAND in Philos. vet. Rest. p. 565.