Seite:Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern 134.jpg

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Blut so lange in einem verstorbenen Cörper bestehen könne, bezeugen mehr als hundert Exempel bey denen weltlichen Scribenten. Die meisten geben zwar vor, es könne das Geblüthe nicht länger denn sieben biß acht, oder auffs längste zehen biß zwölff Stunden in einem solchen Cörper fliessend bleiben; es finden sich aber auch andere, die diese Zeit mit Cornelio Gemma[1] biß auf den dritten und mit Hieronymo Cardano[2] biß auff den vierten Tag in der Winters-Zeit extendiren. Alleine ich halte dafür, daß man darinne keine gewisse Zeit bestimmen könne. Denn wir lesen, daß die Flüßigkeit des Geblüthes nicht nur eine oder zwey Wochen, sondern auch drey, vier, fünff Wochen, ja wohl gar zwey Monathe gedauret habe. Siehe THOM. CAMPANELLAM, JO. MANLIUM, GREGOR. HORSTIUM, JO. BOEMUM und andere in GARMANNI Tractat. de Mir. Mort. L. II. Tit. 7. §. 96. Es verdienet deßwegen hier eine Stelle, was Herr M. George Christoph Ludewig, Pfarrer zu Linsenhoff, in seinem Buche, das er Rotte-Ackers Trauer-Tag nennet, anmercket, da er das Unglück, so die Donau durch Einreissung einer Brücke vor einigen Jahren zu Rotte-Acker im Hertzogthum Würtenberg mit ihrer Uberschwemmung verursachet, beschreibet. Denn es sind damahls einige Cörper,


  1. Lib. I. c. VI. p. 73.
  2. Lib. III. de util. ex. adv. capiend. p. 728.