Seite:Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern 127.jpg

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bey dem Hungarischen Casu viel Umstände vorkommen, die verdienen, in eine besondere Betrachtung gezogen zu werden. Und diesem wollen wir ietzt nachkommen. Was wir aber hier zu sagen haben, kömmt mit dem oben gedachten völlig überein. Wir werden daher unsere Hypothesin nicht wiederhohlen, sondern nur von einem iedweden Phænomeno ins besondere etwas gedencken. So viel können wir voraus zu setzen nicht Umgang nehmen, daß die Glieder des Leibes nicht alle von einerley Beschaffenheit sind. Es haben zwar alle Leibes-Glieder unter sich eine natürliche Ubereinstimmung und die Abtheilung der Glieder hat ihr richtiges Ebenmaaß, nichts desto weniger hat iedwedes Glied, an sich selbst betrachtet, seine besondere Zusammensetzung der Theile, durch welche es von andern, der Verrichtung und Eigenschafft nach, unterschieden ist.[1] Wenn nun ein und das andere Glied des Leibes in seiner Aufflösung keine recht ähnlichen Theile, mit welchen es sich vereinigen kan, findet, pflegt es sich etwas länger, als gewöhnlich ist, zu erhalten. Es ist nicht nöthig, daß wir uns länger dabey aufhalten, weil in dem, vor uns habenden


  1. Datur quidem omnium inter se membrorum naturalis competentia, membrorumque commensus justas suas habet symmetriarum rationes, quodlibet tamen membrum, in se spectatum, specifica sua gaudet partium compositione, qua ab aliis & munere & indole diversum est.