Seite:Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern 097.jpg

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Marcus Antonius Boldetti sehr viel Mühe gegeben.[1]


§. 5.

Wir sind ietzt nicht gesonnen, uns in Theologische Streitigkeiten einzulassen. Wir lassen sie vielmehr an ihren Ort gestellet seyn und kehren wieder zurücke zu unsern Physicalischen Anmerckungen. Nur dieses sind wir noch gesonnen, hinzu zu setzen, daß die Jüden mit denen Papisten in dieser Sache in ein Horn blasen. Denn Garmannus[2] gedencket, daß R. Manasse[3] also geschrieben habe: „Von derer ihren Leibern, die recht und ehrlich gelebt, darff man nicht glauben, daß die Würmer einige Gewalt über sie haben, sie werden auch nicht eher in Staub verwandelt, als etwan eine Stunde vor der Aufferstehung der Todten.“ In corum cadaveribus, qui recte & honeste vixerunt, nihil juris vermes habituri sunt, & non prius in pulverem convertentur, quam hora una ante resurrectionem mortuorum.

Wenn wir die Wahrheit sagen sollen, so leugnen wir, daß iemahls einem Menschen von GOtt vor andern das Privilegium von der Unverweßlichkeit gegeben worden; iedoch geben wir zu, daß bisweilen ein und der andere Cörper


  1. in Osservazioni sopra i cimiterii de Santi Martirï & antichi Christiani di Roma, welches Buch An. 1720 zu Rom heraus gekommen.
  2. de Mir. Mort. L. III. Tit. II. pag. 948.
  3. de Resurrect. L. II. c. 17.