Seite:Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern 077.jpg

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wird, Siehe HARSDOERFFERUM in Theatr. Trag. p. 406. daß ein gewisser weiblicher Cörper in einer Böhmischen Stadt A. 1345. die Helffte von seinem Sterbe-Kleide im Grabe verschlungen habe? Ingleichen wenn Rohrius[1] von einem Cörper nicht weit von unserer lieben Stadt Leipzig, der A. 1672. ausgegraben worden, erzehlet, daß der Scharff-Richter aus dessen Munde einen grossen Schleyer heraus gezogen habe, welchen der Verstorbene seinem Weibe vom Kopffe genommen und verschlungen haben solle?


§. 43.

Wenn wir die Wahrheit sagen sollen, so halten wir davor, daß die Schlangen diese Cörper allerdings bewohnet und dergleichen Schleyer und Tücher von innen an sich gezogen haben. Denn da die nahen Anverwandten und andere Beystehende es insgemein übel nehmen, wenn eine Zerschneidung der Glieder mit einem dergleichen Cörper vorgenommen werden soll, so ist die wahre Ursache dieses Fressens biß diese Stunde verborgen geblieben, wird es auch allezeit bleiben, wenn nicht endlich die Masque des Aberglaubens abgeleget und die Wahrheit dieser Sache genauer untersucht wird. Alleine was wir ietzund von dem Fressen der Todten vorgebracht, das darff auff keinerley Weise zu dem Prodigio Masticationis mortuorum oder den Wunderzeichen


  1. in Dissert. de Mastic. Mort. c. 2. th. 10.