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Anlaß mich selbst zuloben, so werde ich dieselbe wol nicht entschuldigen dörfen, dafern je das Ansehen vieler grosser Exempel die ich diesfalls vor mir habe, etwas gilt. Denn es ist hier zu bemerken, daß anfänglich das Lob, eine Pension war, welche die Welt auszalte. Allein die Neuern haben es unlängst als ein Freylehen an sich gekauft, weil sie gefunden, daß die Eincaßierung desselben zu mühsam und zu beschwerlich wäre. Seit dieser Zeit stehet das Presenations-Recht einzig bey uns selbst. Und daher kömmt es denn auch, daß ein Scribent der sich selbst lobet, sich eines gewissen Formulars bedienet, wodurch er sein erhaltenes Recht andeutet, und welches gemeiniglich in dem Ausdruk, ohne Ruhm zu melden, oder etwas dergleichen bestehet, welches meines Erachtens klar anzeiget, daß er einen actum justitiae, und wozu er ein Recht hat, ausübe. Nun will ich bey diesem Anlas ein für allemal erinnert haben, daß wo ich in meinem folgenden Werk etwas zu meinem Lob anführe, besagtes Formular allemal darunter müsse verstanden werden; ich sage es, damit ich dasselbe nicht bey jeder Gelegenheit wiederholen dürfe.

Was meinem Gewissen zu besonderer Beruhigung dienet, ist dieses, daß ich ein so nüzliches und wol ausgearbeitetes Werk zu Stande gebracht, ohne den geringsten satirischen Zug darein zu mischen. Es ist dieses der einzige Punkt, worinn ich die Freyheit genommen, von den vornehmsten Mustern unsrer Zeit und unsers Landes abzugehen. Ich habe wahrgenommen, daß einige Satiriker mit

Empfohlene Zitierweise:
Jonathan Swift, übersetzt von Johann Heinrich Waser: Mährgen von der Tonne. [recte: Orell in Zürich], Hamburg und Leipzig 1758, Seite 57. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Swift-Maehrgen_von_der_Tonne-1758.djvu/66&oldid=- (Version vom 1.8.2018)