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war. Dieses war keine geringe Schwierigkeit. Allein der Distinktionsbruder, dessen Name hernach wird gemeldet werden, bewies (nachdem er nun einmal angefangen hatte,) aus sehr guten Gründen, daß das x ein neuer, unrechtmäßiger Buchstabe sey, der in den alten gelehrten Zeiten ganz unbekannt gewesen, und auch in keinen alten Handschriften angetrofen werde. Das x (sagte er,) sey nichts anders als ein geschmolzenes verdorbenes ch; so wie aus den Elementen des Eigendünkels und einer starken und dreisten Stimme etwa ein Regent oder Beamter zusammen fliesset. Ch. sey die rechte Schreibart, so müsse man auch aussprechen, und nicht x. Die Sprache werde dadurch verdorben, und er wolle sich alle Mühe geben, daß dieser Bastart vertrieben, und künftig wieder ch geschrieben und gesprochen werde. Auf diese Vorstellung hin verschwand alle Schwierigkeit. Es war klar, daß die Achselbänder jure paterno [1] erlaubt wären, und unsere drey Cavaliere stolzirten nunmehr mit breiten und fliegenden Achselbändern so gut als die Vornehmsten in der Stadt.

Gleich wie aber die menschliche Glükseligkeit von sehr kurzer Dauer ist, eben also war es damals auch mit den Moden beschaffen; von welchen diese Glükseligkeit gänzlich abhängt. Die Achselbänder hatten ihre gewisse Zeit, und schon müssen wir sie uns in ihrem Abnehmen vorstellen. Denn so eben kam ein gewisser Lord aus Paris, der


  1. D. i. Jure divino.
Empfohlene Zitierweise:
Jonathan Swift, übersetzt von Johann Heinrich Waser: Mährgen von der Tonne. [recte: Orell in Zürich], Hamburg und Leipzig 1758, Seite 98. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Swift-Maehrgen_von_der_Tonne-1758.djvu/113&oldid=- (Version vom 1.8.2018)